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Konzepte und Kriterien

BaFin: Neuberechnung der Übergangsmaßnahmen

5. Juli 2024 - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will die Solvency II-Über-gangsmaßnahmen berechnen lassen. Diese Ankündigung machte Jörg Krause, Leiter der Internatio-nalen Gruppen bei der BaFin auf der Versicherungsregulierungskonferenz des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

„Wir erwarten, dass sich der Betrag der Übergangsmaßnahmen bei den meisten Unternehmen bereits in diesem Jahr auf null oder nahe null reduzieren wird“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer (www.gdv.de) Jörg Asmussen. „Diese Neuberechnung zeigt, dass die Versicherungsbranche den Übergang zu Solvency II zur Halbzeit erfolgreich gemeistert hat, obwohl die Maßnahmen ursprünglich bis 2032 geplant waren“, fügt Asmussen hinzu.

Kapitalausstattung der Versicherer bleibt stabil
Die Solvenzquote, ein wichtiger Indikator für die Kapitalausstattung der Versicherungsunternehmen, lag zum Jahresende 2023 im Branchendurchschnitt bei 305 Prozent – auch ohne Berücksichtigung der Übergangsmaßnahmen. Asmussen betonte: „Das zeigt, wie solide das Geschäftsmodell der Versicherer ist.“

Diese stabilen Zahlen sind auf verschiedene Faktoren zurückzuführen, darunter ein verbessertes Risikomanagement, die Einführung neuer Produkte und das derzeit positive Zinsumfeld. Sollte sich das Kapitalmarktumfeld jedoch unerwartet verschlechtern, können Unternehmen erneut eine Neuberechnung der Übergangsmaßnahmen beantragen.

Hintergrund zu Solvency II
Solvency II wurde 2016 eingeführt und setzt strenge Kapitalanforderungen für Versicherungsunternehmen, die sich an aktuellen Marktdaten orientieren und somit Schwankungen unterliegen. Vor allem Lebensversicherungen, die langfristige Verpflichtungen eingegangen sind, profitieren von den Übergangsmaßnahmen. Diese Maßnahmen erlaubten es Unternehmen, ihre Rückstellungen unter Solvency II an die Bedingungen des vorherigen Solvency-I-Regimes anzupassen, wodurch ihre Eigenmittel erhöht wurden. Die Höhe dieser Übergangsmaßnahmen wird schrittweise bis spätestens 2032 auf null reduziert.

Die BaFin (www.bafin.de) behält sich vor, jederzeit eine Neuberechnung der Übergangsmaßnahmen zu verlangen, um sicherzustellen, dass die Versicherungsbranche den regulatorischen Anforderungen weiterhin gerecht wird. (-ver / www.bocquel-news.de)

 

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