11. März 2024
- Die große Vielfalt an EU-Vermittler-Richtlinien erschweren den Vermittler*innen häufig den Berufsalltag. Und weitere Beschlüsse sind in der Schwebe, vor allem, wenn von der EU-Kleinanlegerstrategie die Rede ist. Berater*innen, die auch Anlageprodukte vermitteln, fürchten häufig das noch unausgegorene Provisionsverbot.
Wie der BVK Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (www.bvk.de) mit seinem Präsidenten Michael H. Heinz mitteilt, wird auch beim Entwurf einer „Retail Investment Strategy” (RIS) vom Mai 2023 noch sehr häufig über das Provisionsverbot diskutiert. Dabei gibt es noch weitere Punkte, die für die Versicherungsmaklerschaft größere Auswirkung haben könnten - wie beispielsweise, die Weiterbildungszeiten.
Nach einem Vorschlag des ECON Ausschusses für Wirtschaft und Währung (https://www.europarl.europa.eu/committees/de/econ/) und seinen unterschiedlichen Amendments (704-710) sei ein Szenario denkbar, bei dem die verpflichtenden Weiterbildungszeiten auf bis zu 30 Stunden anwachsen könnten. Eine Anhebung auf 25 Stunden, davon 7 Stunden im Bereich Nachhaltigkeit, wäre denkbar - zur entsprechenden Kundeninformation.
Nun heißt es, dass teilweise sogar bis zu 45 Stunden diskutiert werden. Versicherungsmakler müssen momentan pro Kalenderjahr 15 Stunden IDD-Weiterbildungszeit absolvieren. Dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) erschließt sich hier weder Sinn noch Zweck einer derartigen Anhebung.
Unverhältnismäßig und zu kostenintensiv
So sieht der BVK eine Anhebung der Weiterbildungszeiten auf 30 und mehr Stunden sowie eine verbindliche Festlegung der Anteile in Sachen eine Nachhaltigkeitskompetenz für unverhältnismäßig und zu kostenintensiv.
Demnach soll die Anpassung im Rahmen der Evaluierung der IDD vorgenommen werden. „Wir sehen aber den Schwerpunkt einer möglichen Anpassung mehr im qualitativen als im quantitativen Bereich", sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Eine verbindliche Festlegung der Qualifikationszeiten im Hinblick auf das Thema Nachhaltigkeit erachten wir als zu bürokratisch und zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Klärung der Nachhaltigkeitskompetenzen sind bei weitem noch nicht so festgelegt, dass Inhalte verbindlich geregelt sein können."
Noch stehe die Gefahr nicht unmittelbar vor der Tür, denn der Ministerrat lehnt ebenfalls eine Erweiterung der Stundenzahl zurzeit ab. Dem von der Kommission vorgeschlagenen Zertifikat stehe man sehr kritisch gegenüber.
„Es ist wichtig zu betonen, dass der Kommissions-Entwurf keine erweiterte Stundenzahl vorsieht", so der BVK-Präsident Heinz. Aber gerade deshalb möchte der BVK nun die Gunst der Stunde nutzen, weiter zu intervenieren: „Da die Gedanken dazu aber bereits kursieren, hat der BVK sich frühzeitig gegen eine Anhebung der Stundenzahl positioniert, um einen Eingang dieser Gedanken in die RIS zu vermeiden." (-el / www.bocquel-news.de)
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