18. August 2014 - „Die Versicherer wollen eine Verlängerung der Stornohaftzeit durch die Hintertür durchsetzen“, kritisiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. Er werde für bei den politischen Entscheidungsträgern alles tun, um eine verlängerte Stornohaftzeit zu verhindern.
„Sie können es nicht lassen“, kommentiert Michael H. Heinz (Foto: E- Bocquel) die Versuche der Versicherer, die Stornohaftzeit für die Lebensversicherung doch noch auf zehn Jahre zu verlängern. Heinz, Präsident des BVK Bundesverband deutscher Versicherungskaufleute (www.bvk.de) geht damit auf einen Bericht zur Anlage 2 zur Stellungnahme des GDV Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen ein, in dem die Versicherer unter der Überschrift „Mögliche Gesetzestexte zur Kalkulation der Abschlusskosten in der Lebensversicherung“ eine Änderung in § 169 Abs. 3 VVG (Rückkaufswert) vorschlagen, die zu deutlich höheren Rückkaufswerten bei Storno in den ersten Vertragsjahren führen soll. Danach sollen nur noch 0,4 Prozent der Beitragssumme pro Jahr einkalkuliert werden. Diese Abschlusskosten sollen nur in den ersten zehn Jahren eingerechnet werden können – jetzt sind es fünf Jahre.
Unterschiedlicher können Verbands-Themen nicht sein. Michael H. Heinz muss als BVK-Präsident oft auf mehreren Hochzeiten tanzen. So wird er am Dienstag, 19. August 2014, in der Sendung „Aktuelle Stunde“ des WDR-Fernsehens (www.1.wdr.de) zwischen 18:30 und 19:30 Uhr ein Interview zum Thema Überschwemmungen und Elementarschaden-Versicherung geben.
„Ein Schelm, wer Böses dabei denkt“, sagt der BVK-Präsident. Das höre sich nach einer verbraucherfreundlichen Regelung an, die „wir grundsätzlich begrüßen“. Er kritisiert den Vorschlag der Versicherer, die „mit der lapidaren und harmlos klingenden Feststellung, dass mit einer Folgeänderung des Paragraphen (§) 80 VAG (Anforderung an die mit dem Vertrieb von Versicherungen befassten Personen) für einen Gleichlauf der Verteilung der Abschlusskosten mit der Provisionshaftung der Berater gesorgt wird“. Somit würde der dauerhafte Bestand des Vertrages stärkeren Einfluss auf die Vergütung haben und die Stornohaftzeit für Lebensversicherungen auf zehn Jahre zu erhöhen.
„Was die Unternehmen beim LVRG nicht erreicht haben, versuchen sie jetzt durch eine Hintertür doch noch umzusetzen, und zwar auf Kosten der Versicherungsvermittler, die mit der Verlängerung der Stornohaftzeit die Erhöhung der Rückkaufswerte, also eine Leistung aus dem Versicherungsvertrag, finanzieren. Von Partnerschaft kann da kaum mehr die Rede sein“, prangert Michael H. Heinz das Verhalten der Versicherer auf schärfste an. „Wir werden bei Gesprächen mit den politischen Entscheidungsträgern in Berlin alles daran setzen, die Stornohaftzeit nicht zu verlängern.“ (-el / www.bocquel-news.de)
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