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BU-Versicherung greift auch bei Covid-19 Erkrankung

1. April 2021 - Auf dem Papier ist Covid-19 für Versicherer eine Krankheit wie jede andere. Daher greifen auch Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherung bei Erkrankung am Corona-Virus. So beurteilt der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV die aktuelle Situation.

„Sowohl beim Abschluss von Berufsunfähigkeitsversicherungen als auch bei der Leistungsprüfung unterliegt Covid-19 den üblichen Vorgaben des jeweiligen Versicherers. Diese werden von jedem Versicherer individuell festgelegt”, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV (www.gdv.de).

In der Branche ist es üblich, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung problemlos abgeschlossen werden kann, sofern eine Vorerkrankung vollständig geheilt wurde und keine gravierenden gesundheitlichen Folgen nach sich zieht. Im Falle einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung wird durch den Versicherer geprüft, ob ein Risikozuschläge erhoben, oder sogar der Versicherungsschutz verweigert wird.

Die Ursache der gesundheitlichen Einschränkung spielt dabei keine Rolle. Das gilt auch für Covid-19. Generell wird eher selten der Impfstatus überprüft. Dementsprechend spielt der Covid-19-Impf-Status in der Regel keine Rolle bei der Gesundheitsprüfung.

„Liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor, leistet die Versicherung. Die Gründe der Berufsunfähigkeit spielen dabei keine Rolle. Sollte jemand also aufgrund der Folgen einer Covid-19-Erkrankung oder der Folgen einer Impfung gegen Covid-19 berufsunfähig werden, leistet die Versicherung“, sagt Asmussen abschließend. (-ver / www.bocquel-news.de)

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