18. Dezember 2024
- Die Axa wandelte Tausende Unfall-Kombi-Rentenverträge in schlechtere und dennoch teurere Existenzschutz-Versicherungen um. Wer nicht eingewilligt hatte, erhielt die Kündigung für seinen Vertrag. „Wir halten das für rechtswidrig. Der BGH hat der Axa am 11. Dezember 2024 aber recht gegeben. Jetzt besteht für Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt Rechtssicherheit.
Der Versicherer Axa (www.axa.de) hat Tausenden Kundinnen und Kunden gekündigt, die einer Umwandlung ihrer Axa Unfall-Kombirente in eine Existenzschutzversicherung nicht zustimmen wollten. Die Axa begründete diesen Schritt damit, dass sie die lebenslange Rente der Unfall-Kombirente nicht mehr bedienen könne und daher gezwungen sei, die bestehenden Verträge umzuwandeln.
Die Umstellung betraf Unfall-KombirentenVerträge, die zwischen 2006 und 2010 bei der Axa abgeschlossen wurden. Die von der Axa als Alternative zu diesen Unfall-Kombirenten angebotene Existenzschutzversicherung bietet Betroffenen weitaus schlechtere Konditionen.
Versicherte erhalten nur bis zum 67. Lebensjahr eine Rente und bei einer Krebserkrankung sogar nur noch 60 Monate. Trotzdem ist die Existenzschutzversicherung deutlich teurer als die Unfall-Kombirente. Einziger Trost: Kundinnen und Kunden mit bereits laufender Rente sind nicht betroffen.
BGH entscheidet gegen Versicherte
„Aus unserer Sicht handelt es sich bei der Axa Unfall-Kombirente nicht vorrangig um eine Unfallversicherung, da sie Komponenten einer Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt. Zudem liegen uns Fälle vor, in denen Verbraucherinnen und Verbrauchern die Axa Unfall-Kombirente als Alternative zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung vermittelt wurde“, sagt eine Sprecherin der( Verbraucherzentrale Hamburg (www.vzhh.de/).
Berufsunfähigkeitsversicherungen dürfen seitens der Versicherer jedoch nicht ordentlich, also ohne besonderen Grund, gekündigt werden. Daher ist eine solche Kündigung der Unfall-Kombirente aus Sicht der Verbraucherschützer nicht möglich. „Wir haben darum Klage gegen die Axa Versicherung eingereicht und in zweiter Instanz gewonnen“, heißt es bei den Hamburger Verbraucherschützer. Der Bundesgerichtshofes hat jetzt aber für die Axa entschieden (BGH IV ZR 498/21).
Weiter heißt es bei der Hamburger Verbraucherzentrale: „Mit der Fragestellung, wie die Axa Unfall-Kombirente einzuordnen ist, betreten wir juristisches Neuland. Es handelt sich um eine Frage von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung.“ (-el / www.ocquel-news.de)
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