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Konzepte und Kriterien

BDVM: Nach dem Schutzschirm klare Schritte

16. Dezember 2020 - Anfang Dezember einigte sich die Bundesregierung mit den Kreditversicherern auf eine Verlängerung des Schutzschirmes für Warenkreditversicherungen bis Mitte 2021. Jetzt müssen laut BDVM nächsten Schritte folgen, damit eine sachgerechte Rückübertragung in die private Kreditversicherungs-Deckung erfolgt.

In der Einigung der Bundesregierung mit den Kreditversicherer auf eine Verlängerung des Schutzschirmes für Warenkreditversicherungen bis zum 30. Juni 2021 sieht der BDVM Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler (www.bdvm.de) einen wichtigen Beweis für die Übernahme von Verantwortung für die Versorgung der deutschen Wirtschaft mit ausreichenden Absicherungen für Lieferantenkredite.

„In Zeiten der wachsenden Insolvenzgefahren erlebt die Absicherung von Lieferantenkrediten über Warenkreditversicherung nahezu eine Renaissance“, sagen Georg Jenssen und Thomas Haukje vom Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler. Die Tatsache der Einführung eines Rettungsschirmes für die deutschen Kreditversicherer im April 2020 durch die Bundesregierung bewies bereits die Bedeutung der Lieferantenkredit für die Wirtschaft.

Jetzt müssen die nächsten Schritte folgen, fordert der BDVM, um am Ende des Programms eine sachgerechte Rückübertragung in die private Kreditversicherungsdeckung zu koordinieren.

Bereits am 23. September 2020 forderten der GVNW Gesamtverband der versicherungsnehmenden Wirtschaft (www.gvnw.de) und der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler (BDVM) gemeinsam, dass der zum Jahresende auslaufende Schutzschirm für die Kreditversicherer zeitnah verlängert werden sollte, wegen der erheblichen Bedeutung für die deutsche Wirtschaft. Beide Verbände hatten zuvor auch einen auskömmlichen Pandemie-Schutz ins Gespräch gebracht (bocquel-news 18. August 2020 Pandemie-Sicherung: BDVM und GVNW laufen Sturm).

„Die Herausforderungen der Pandemie für die Regierung und die Wirtschaft bleiben auf einem nie dagewesenen Niveau“, heißt es in dem Positionspapier, das der geschäftsführende BDVM-Vorstand Hans-Georg Jenssen und BDVM-Präsident Thomas Haukje gezeichnet haben. Die Verhandlungen zur Verlängerung des Rettungsschirms hätten mehr Zeit in Anspruch genommen, als viele es sich gewünscht haben, heißt es beim BDVM. Umso wichtiger sei nun, dass für die Verlängerung die letzte Hürde genommen wird, und zwar in Form der Genehmigung des Rettungsschirms durch die EU-Kommission.

„Liegt diese Genehmigung vor, sehen wir es als Kernaufgabe des Spezialmaklers an, den Prozess zur Beendigung des Rettungsschirms und zur Rückübertragung der gesamten Absicherung von Lieferantenkrediten an die privaten Kreditversicherer, wirkungsvoll und im Interesse der Wirtschaft zu unterstützen“, heißt es im BDVM-Positionspapier. Der Verband setzt dafür auf einen strategischen Schulterschluss mit den Kreditversicherern. In dem Zusammenhang richtet er drei Kernforderungen an die Gesellschaften:

  • Die Kreditversicherer müssten eine verlässliche und aktuelle Bonitätsbewertung unter Berücksichtigung der Pandemie gewährleisten. „Hier gilt es unter der Pandemie die Ratingmodelle zu überprüfen und Antworten zu finden, unter welchen Bedingungen Lieferantenkredite darstellbar sind“, heißt es beim BDVM. Pauschale Ausschlüsse von Sektoren oder Ratingklassen seien Gift für die Wirtschaft. Die Kreditwürdigkeit des einzelnen Unternehmens müsse die Basis jeder Kreditlimit-Entscheidung sein.
  • Wenn es um die Fortführung des Deckungsschutzes geht, sollten die Kreditversicherer innovative Lösungen schaffen – und zwar auch für Unternehmen, die sich zwar in ihrer Bonität verschlechtert haben, aber nicht akut insolvenzgefährdet sind. „Es darf kein Schwarz-Weiß-Denken in der Gestaltung der Limit-Gestaltung seitens der Versicherer geben“, konstatiert der BDVM. So müsse die Frage nach Lösungsmodellen im Vordergrund stehen.
  • Die Kreditversicherer müssten die Wirtschaft weiter mit den notwendigen Kreditlimit-Kapazitäten versorgen und dabei „nicht abgestimmte, pauschale Vorgehensweisen“ vermeiden, die diese Deckungen in Frage stellen könnten.

Es dürfe kein Schwarz-Weiß-Denken in der Gestaltung der Limit-Gestaltung seitens der Versicherer geben, die Frage nach Lösungsmodellen muss stets im Vordergrund stehen.

„Als BDVM sehen wir uns in den kommenden Monaten in einer aktiven Rolle, um den genannten Transformationsprozess zu gestalten und hierdurch die Interessen der Wirtschaft zu wahren. Wir stehen inmitten einer globalen und unvergleichbaren Krise, die es zu handhaben gilt. Gehen wir es an.“ - Die beiden Unterzeichner für den BDVM Dr. Hans-Georg Jenssen (Geschäftsführender Vorstand) und Thomas Haukje (BDVM-Präsident)             (-el / www.bocquel-news.de)

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