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AfW schießt gegen die Nachhaltigkeitsabfrage

19. September 2023 - Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW kritisiert die Vorgaben zur Nachhaltigkeitsabfrage gemäß der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) II. Dabei liegt der Hauptfokus auf der zu hohen Komplexität der Abfrage. Der AFW ordnet die Praxis der neuen Regulierung als „weltfremd und nicht umsetzbar“ ein.

Vor kurzem startete die Europäische Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für die Finanzmärkte der EU (ESMA) einen Call for Evidence zur praktischen Anwendung und Umsetzung der Nachhaltigkeitspräferenzabfrage von Kunden im Beratungsgespräch zu Finanzanlagen gemäß der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) II. Die Abgabefrist für Stellungnahmen endete am 15. September 2023. Das Ziel dieses Aufrufs bestand darin, Branchenfeedback zu sammeln, um ein besseres Verständnis für die Entwicklung des Marktes zu gewinnen und Antworten darauf zu finden, wie die neuen MiFID-Regeln zur Nachhaltigkeit angewandt werden.

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW (www.afw-verband.de) hat sich aktiv und fristgerecht an dieser Konsultation beteiligt. In seiner Stellungnahme argumentiert der AfW, dass die regulatorischen Vorgaben für die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen beim Kunden zu komplex seien. Diese Komplexität finde sich bereits in der Dreiteilung der Präferenzmöglichkeiten nach „Taxonomie", „SFDR" und „PAIs", jeweils mit und ohne Staatsanleihen, und in unterschiedlichen Prozentangaben. Dies, so der AfW, schaffe sowohl bei Vermittlern als auch bei Kunden eine gewisse Zurückhaltung, sich diesem Abfrageprozess zu unterziehen.

„Man sollte sich in Brüssel ehrlich machen. Wir erleben hier – leider! - klar ein Scheitern der regulatorischen Intention. Das sollte sich eingestanden werden und dann zu einem neuen Denken und besseren Lösungen, vielleicht hin zu einem Ampelsystem oder ähnlichem, führen“, sagt Norman Wirth, Sprecher des AfW.

Es ist anzumerken, dass dieser Call for Evidence sich ausschließlich auf die Finanzanlagenvermittler*innen bezog und nicht auf die Pflicht der Versicherungsvermittler*innen nach der Insurance Distribution Directive (IDD) zur Nachhaltigkeitsabfrage. Es bleibt abzuwarten, wie ESMA auf die eingegangenen Stellungnahmen reagieren wird und ob dies zu möglichen Anpassungen oder einer Überarbeitung der derzeitigen Regulierungsanforderungen führen wird.

Insgesamt zeigt die gemischte Resonanz auf diesen Call for Evidence die Herausforderungen und Kontroversen im Zusammenhang mit der Implementierung der MiFID II-Nachhaltigkeitspräferenzabfrage und verdeutlicht die Notwendigkeit einer weiteren Diskussion und möglicherweise einer Überarbeitung der regulatorischen Ansätze in diesem Bereich. (-ver / www.bocquel-news.de)

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