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2 Jahre Preisgarantie für bestimmte Kfz-Beiträge

29. Oktober 2024 - Die Allianz bietet zur Kfz-Wechselsaison in der diesjährigen Abwerberunde bei allen Neuabschlüssen eine zweijährige Preisgarantie an. Das gilt in den Produktlinien „Komfort“ und „Premium“.Das bedeutet, dass die Allianz hier zwei Jahre lang auf Beitragsanpassungen verzichtet, die sonst teurer würden,

Die Allianz (www.allianz.de) bietet bei Neuabschlüssen der Kfz-Tarife „Komfort“ und „Premium“ eine zweijährige Preisgarantie. Im Normalfall ohne die Preisgarantie würden aufgrund der aktuellen Schaden- und Kostenentwicklung oder Änderungen der Regional- und/oder Typklassen Änderungen (meist Teuerungen) vorgenommen.

In diesen Tarifen gebe es lediglich Beitragsanpassungen, die zum Beispiel durch Schäden oder eine Anpassung der Kilometerfahrleistung notwendig sind. Sie werden regulär vorgenommen.

Somit müssen Kundinnen und Kunden mit Neuabschlüssen zum 1. Januar 2025 mit einer Beitragsanpassung frühestens zum 1. Januar 2027 rechnen – abhängig vom Ablaufdatum des jeweiligen Vertrags.

Dieses Angebot gilt nur im Zusammenhang mit dem Zusatzbaustein Fahrerschutz: Entscheiden sich Kundinnen und Kunden im Zeitraum 15.Oktober bis 31.Dezember 2024, ihren Pkw zum 1. Januar 2025 bei der Allianz zu versichern und wählen den Baustein „Fahrerschutz“ dazu, sichern sie damit die Fahrerin oder den Fahrer dieses Kfz gegen eigene Personenschäden umfassend ab. Gleichzeitig erhalten sie die zweijährige Preisgarantie mit dazu. Das Angebot ist überall verfügbar – digital, persönlich und online. Der Fahrerschutz kostet zwischen 30 und 59 Euro im Jahr.

„Wir bieten zur aktuellen Wechselsaison unseren Kundinnen und Kunden ein Plus an Sicherheit, und das in zweierlei Hinsicht“, sagt Dirk Steingröver, Privatkundenvorstand bei der Allianz Versicherungs-AG. „Zum einen ermöglichen wir finanzielle Klarheit sowie eine langfristige Planbarkeit durch stabile Preise über zwei Jahre. Und bei einem selbst verschuldeten Unfall federn wir hohe finanzielle Belastungen ab und bieten zusätzlich praktische Hilfe, wenn sich Fahrerinnen oder Fahrer dabei schwer verletzen.“

Mit dem Fahrerschutz werden Fahrerinnen und Fahrer bei einem selbst verschuldeten Unfall breit abgesichert. Zum Beispiel deckt er Kosten für Schmerzensgeld, Verdienstausfall, eine Haushaltshilfe und Reha-Maßnahmen ab – und das bis zu 15 Millionen Euro. Zusätzlich hilft ein Reha-Dienstleister beispielsweise bei der Organisation medizinischer Reha-Maßnahmen zur Unterstützung des Genesungsprozesses nach einem schweren Unfall.

„Bei bleibenden Schäden gibt es außerdem Leistungen für notwendige Umbauten. Der Schutz ist generell für alle Fahrerinnen und Fahrer sinnvoll, weil wir hier Kosten übernehmen, die bei einem selbst verschuldeten Unfall sonst allenfalls von einer privaten Unfallversicherung oder der Berufsgenossenschaft (und das nur bei Wegeunfällen) geleistet werden“, ergänzt Dirk Steingröver. (-el / www.bocquel-news.de)

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