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„Golden BU“ so früh wie möglich - auch für Kinder

19. Januar 2017 - Die LV 1871 hat das Eintrittsalter für ihre Tarife der klassischen Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU) gesenkt: Die „Golden BU“ des Münchner Versicherers gibt es jetzt für Schüler ab zehn Jahren. „Gerade Kinder und Schüler sollten sich günstige Tarife sichern“, lautet das Credo der LV 1871.

„Wer jung ist, ist meistens auch fit. Daher sollten sich gerade Schüler frühzeitig ihren Berufsunfähigkeitsschutz sichern“, empfiehlt Dr. Klaus Math, Vorstand der LV 1871 (www.lv1871.de). Bei der Police „Golden BU“ genießen jetzt auch Schüler von Anfang an den vollen Schutz der seit Jahren erfolgreichen Golden BU. Auf eine abstrakte oder konkrete Verweisung zum Beispiel auf einen anderen Schultyp verzichtet die LV 1871. Und: Die Golden BU erhält seit Jahrzehnten Höchstbewertungen von führenden Ratingagenturen wie Franke & Bornberg (www.franke-bornberg.de) oder Morgen & Morgen (www.morgenundmorgen.de).

Wie der Versicherer mitteilt, ist eine Berufsunfähigkeitsrente anfangs in Höhe von bis zu 1.100 Euro im Monat abschließbar. Später kann die Golden BU ohne Gesundheitsprüfung auf bis zu 2.500 Euro monatlich erhöht werden. Eine Nachversicherungsgarantie gibt die LV 1871 zum Beispiel bei erstmaliger Aufnahme eines Studiums, einer Berufsausbildung oder eines Berufs. Die günstige Anfangseinstufung als Schüler bleibt garantiert – unabhängig vom späteren Beruf des Kindes.

Beginnt das Kind später mit dem Rauchen oder entscheidet sich für eine risikoreiche Sportart wie das Fallschirmspringen, braucht es keine Meldung an die Versicherung zu machen. Eine bessere Einstufung - beispielsweise nach dem Wechsel auf eine weiterführende Schule - ist möglich.

Früh an Arbeitsausfall und Pflege denken
Optional zahlt die LV 1871 bei Schul- oder Arbeitsunfähigkeit von mindestens sechs Monaten eine Rente in Höhe der Berufsunfähigkeitsrente. Bereits bei einer bestehenden sechswöchigen durchgängigen Schulunfähigkeit kann eine Beitragsbefreiung geltend gemacht werden. Gegen einen geringen Mehrbeitrag kann auch ein Pflegepaket eingeschlossen werden. So erhält das Kind später eine Pflegerente zusätzlich zur Berufsunfähigkeitsrente. (-el / www.bocquel-news.de)

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