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Konzepte und Kriterien

„Global Custodians sind wie schwere Containerriesen“

14. Mai 2018 - Die Abhängigkeit und das Zusammenspiel von Verwahrstellen und deren Dienstleistungen für Versicherungsgesellschaften sind nicht immer eindeutig. Wichtig ist vor allem die Beweglichkeit der Verwahrstelle und ihr partnerschaftlicher Umgang mit den Kunden, weiß Anja Schlick von Hauck & Aufhäuser.

Im Rahmen der auch 2018 anhaltenden Regulierungswelle kommt es für Versicherer, Pensionskassen und andere institutionelle Investoren weiterhin darauf an, dass sie für ihre Assets die passende Verwahrstelle finden, die als unabhängige Instanz die Verwahrung und die Kontrolle der verwahrten Assets übernimmt. Im Interview spricht Anja Schlick, Leiterin Financial Assets, Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA (www.hauck-aufhaeuser.com), München, über Verwahrstellendienstleistungen für Versicherungen, die notwendige Beweglichkeit und einen partnerschaftlichen Umgang mit den Kunden.

Frau Schlick, die Aufgaben einer Verwahrstelle sind größtenteils eindeutig vorgegeben. Was sollten Versicherer bei der Auswahl eines Service-Anbieters beachten?

Anja Schlick: Es sind mehrere Faktoren zu berücksichtigen. Entscheidend ist zunächst, welche Strukturen eine Versicherung für ihre Kapitalanlagen nutzt. Versicherer in Deutschland halten neben ihren Direktanlagen häufig Spezialfonds, die heute über das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) als Spezial Alternative Investmentfonds (Spezial-AIF) reguliert sind. Bei deutscher Provenienz bedingt das eine hier zu Lande angesiedelte Verwahrstelle, die den Maßgaben des KAGB genügt. Für Versicherungen, die international agieren und auch viele im Ausland domizilierte Vehikel halten, bietet sich ein Global Custodian an, der auf globale Mandate spezialisiert ist und über ein entsprechendes Netzwerk verfügt. Natürlich muss er dabei in der Lage sein, auch in Deutschland die Funktion einer Verwahrstelle KAGB-konform auszuüben. Assekuranzen, die in erster Linie national tätig sind und deutsche Spezialfonds aufgelegt haben, sollten möglicherweise eher eine kleinere Verwahrstelle beziehungsweise ein deutsches Bankinstitut in den Blick nehmen.

Welche Vorteile bringt das mit sich?

Anja Schlick: Die global tätigen Custodians bieten einen stark standardisierten Service. Schon aufgrund ihrer schlichten Größe sind sie weniger manövrierfähig – wie etwa ein großes Containerschiff, das auch nicht jeden Hafen anlaufen kann. Zwar sind sie auf vielen Standardrouten kaum zu schlagen, individuelle Wünsche können sie aber meist nicht berücksichtigen. Kleinere Häuser sind hier wesentlich wendiger und besser in der Lage, sich auf die Bedürfnisse ihrer Kunden einzustellen, vor allem in Hinblick auf individuelle Zusatzleistungen und einen partnerschaftlichen und persönlichen Service.

Klar ist dabei, dass eine Verwahrstelle neben einer Mindestgröße eine Expertise sowohl im Versicherungsbereich als auch in den abzudeckenden Assetklassen vorweisen sollte. Das gilt insbesondere, wenn der Versicherer in alternative Anlagen wie Sachwerte investieren möchte. Und schließlich sollte die Verwahrstellen-Dienstleistung als strategisches Geschäftsfeld definiert sein. Hauck & Aufhäuser sieht sich hier gut aufgestellt. Mit rund 100 Milliarden an Assets in der Verwahrung und Administration zählen wir auch diverse Versicherer zu unseren Kunden und sind stolz auf unseren partnerschaftlich orientierten Service.

Was ist darunter konkret zu verstehen?

Anja Schlick: Neben den gesetzlich vorgegebenen Kontrollfunktionen erfüllen wir auch weitere Bedürfnisse, die von Kunden an uns herangetragen werden. Naturgemäß ist zunächst entscheidend, die Anforderungen an die unterschiedlichen vom Regulator vorgesehenen Reportings zu kennen. Des Weiteren müssen die Verwahrung sämtlicher Finanzinstrumente, das Derivate-Clearing und ein funktionierendes Lagerstellen-Netzwerk gewährleistet sein. Auch das Collateral Management und Steuerdienstleistungen zählen zu den Kernaufgaben.

Darüber hinaus vielfach gewünscht sind beispielsweise Performance-Messung, entsprechende Attributionsanalysen, Risiko-Reporting und Transaktionskostenkontrollen. Aber auch die inhaltliche Begleitung, etwa bei der Auswahl geeigneter Investment-Vehikel und Strukturen, ist oft gefragt – insbesondere, wenn es um die Erschließung neuer Anlageklassen, aber auch immer wieder, wenn es um die Auswahl geeigneter Manager oder Vermögensverwalter geht.

Das geht klar in Richtung Beratung.

Anja Schlick: Richtig. In der Tat ist es gerade für kleine bis mittelgroße Kunden wichtig, als Verwahrstelle nicht nur als reines Abwicklungshaus zu fungieren, sondern den Kunden individuell zu unterstützen. Hauck & Aufhäuser ist der individuelle und partnerschaftliche Umgang mit den Kunden als Privatbank dabei bestens vertraut. So kommt Kunden beispielsweise zu Gute, dass sie einen festen, versierten und mit ihren Thematiken vertrauten Ansprechpartner haben.

Bei einem Global Custodian dagegen kann es häufig vorkommen, dass Fragen zu generierten Reportings, zur Fondsbuchhaltung oder sonstigen Dienstleistungsbereichen über eine Service-Hotline in Osteuropa oder Indien landen. Nicht immer steht dort dann ein des Deutschen mächtiger Ansprechpartner zur Verfügung.

Stichwort Reporting: Handelt es sich hier nicht um Stangenware, die jeder Anbieter gleichermaßen aus dem Effeff beherrscht?

Anja Schlick: Sie wissen selbst am besten, dass Versicherungs-unternehmen eine ganze Reihe an Reports und entsprechenden Datenauswertungen und auch -zulieferungen benötigen. Neben dem üblicherweise quartalsweise zur Verfügung gestellten VAG-Report nach Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), der neben Erwerb von Vermögens-gegenständen und einer Übersicht über die gesamten Vermögensanlagen auch eine Informationen über die Zusammensetzung gehaltener Investmentfonds liefern muss, und dem wohl entscheidenden Kapitalanlage-Reporting gemäß Solvency II, das darüber hinaus eine detaillierte Durchschau in die Positionen gehaltener Zielfonds verlangt, ist insbesondere ein konsolidiertes Reporting für den Gesamtbestand der Kapitalanlagen einer Versicherung von Bedeutung.

Ist dieser nicht nur auf Direktanlagen, möglicherweise Tresorbestände und Fonds einer einzelnen Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) verteilt, kann eine versierte Verwahrstelle maßgeblich dazu beitragen, den Überblick zu behalten. Hier geht es gerade auch darum, geeignete Schnittstellen vorzuhalten, welche die geforderte Konsolidierung auf einfache Weise ermöglichen. Von essenzieller Bedeutung ist dabei, einen unkomplizierten Datenaustausch in geeigneter Form sicherzustellen. Und das ist noch lange kein Selbstläufer.

Aber ist es nicht in erster Linie Aufgabe der KVG, all das sicherzustellen?

Anja Schlick: Nicht unbedingt. Die meisten Versicherungsgesellschaften beauftragen schließlich verschiedene Asset Manager damit, einzelne Segmente der Fonds oder auch Segmente des Direktbestandes im Sinne von Managed Accounts nach vorgegebenen Anlagerichtlinien zu managen. Insofern bleibt die Verwahrstelle häufig zentrale Instanz. Aber Sie sprechen indirekt einen wichtigen Punkt an: Natürlich ist es wichtig, dass die Verwahrstelle in der Lage ist, Asset Manager nach einem möglichst standardisierten Prozess auch kurzfristig anzubinden und diesen dann in alle für den Kunden relevanten Abläufe und Anforderungen einzubinden. (-el / www.bocquel-news.de)

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