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Konzepte und Kriterien

Appell: Acht Verbände gegen Provisionsausweis

23. Juni 2014 - Acht Verbände der Versicherungswirtschaft und Verdi richten gemeinsam einen Appell an den Deutschen Bundestag. Stein des Anstoßes ist die Verpflichtung zur Offenlegung der Provisionen, die Teil des Entwurfs des Lebensversicherungsreform-Gesetzes ist.

LVRG-VerbändeIn einem gemeinsamen Appell an den Deutschen Bundestag (www.bundestag.de) wenden sich acht Verbände der Versicherungswirtschaft gemeinsam mit der verdi.de Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (www.verdi.de) gegen die geplante Offenlegung der Provisionen im Versicherungsvertrieb. Die vom Gesetzgeber geplante Pflicht zum Ausweis der Vermittlungsgebühr biete keinen aussagekräftigen Produktvergleich, sondern verleite zu falschen Schlussfolgerungen, heißt es in dem Appell, der vom GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) unterstützt wird.

Der kürzlich veröffentlichte Entwurf zum LVRG Lebensversicherungsreform-Gesetz ("LV-Reformgesetz steht - Höchstzillmersatz gesenkt") bietet einigen Zündstoff. „Wir fordern Sie (...) auf, von der geplanten Regelung zur Provisionsoffenlegung Abstand zu nehmen und den bewährten Status quo zur Offenlegung der Abschlusskosten beizubehalten", heißt es in dem gemeinsam unterzeichneten Schriftstücks an den Bundestag. Neben dem GDV, dem PKV Verband der Privaten Krankenversicherung (www.pkv.de) und Verdi gehören der VGA Bundesverband der Assekuranzführungskräfte (www.vga-koeln.de) sowie die Vermittlerverbände AfW (www.afw-verband.de), BDV Bundesverband Deutscher Vermögensberater (www.bdv.de), BVK Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (www.bvk.de), VDVM Verband Deutscher Versicherungs-Makler (www.vdvm.de) und Votum (www.votum-verband.de) dazu.

In dem Appell heißt es: „Um Versicherungen miteinander vergleichen zu können, müssen Kunden die gesamten Abschlusskosten kennen. Diese weisen die Lebens- und Krankenversicherer bereits seit 2008 als Gesamtbetrag in Euro und Cent aus. Dieser gibt Kunden die relevante Information für einen Kostenvergleich zwischen Produkten und verschiedenen Anbietern. Ein Blick allein auf die Provisionen führt dagegen in die Irre, da diese nicht deckungsgleich mit den einkalkulierten Abschlusskosten sind." Die geplante Neuregelung verleite nicht nur zu falschen Schlussfolgerungen bei der Produktauswahl des Kunden, sondern tangiere die bedarfsgerechte Beratung.

Darüber hinaus seien zahlreiche Arbeitsplätze bedroht, sowohl bei den Versicherern als auch bei den Vermittler-Unternehmen. In Folge der geplanten Veränderung werde die Versorgung der Menschen mit bedarfsgerechten Produkten (...) gefährdet.

LVRG-Appell-UnterschriftenUnd weiter heißt es: „Seit längerem arbeiten die Unterstützer dieser Initiative an einer stetigen Verbesserung der Beraterqualität und deren Nachhaltigkeit. Dazu gibt es die gemeinsam mit Vermittlerverbänden getragene Initiative „gut beraten" (www.gutberaten.de) in der Branche. Sie dient dazu, die Vermittler systematisch und nachhaltig in ihrem jeweiligen Tätigkeitsfeld der Vermittlung zu qualifizieren und noch professioneller die bedarfsorientierte Beratung und Produktempfehlungen in den Vordergrund zu stellen. Damit ist unserer Auffassung nach dem Image und dem Verbraucherinteresse sehr viel mehr gedient, als mit einer verwirrenden und über alle Bereiche hinaus geplanten Provisionsoffenlegung." Die vollständige Stellungnahme sowie der Wortlaut des Appells ist im Download-Bereich des GDV (www.gdv.de) nachzulesen. (-el / www.bocquel-news.de)

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