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Viele Versicherer vor umfassender Neuausrichtung

30. Mai 2013 - Die Lebensversicherer werden zwar kurz- bis mittelfristig ihre Leistungsversprechungen erfüllen können. Wenn keine zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen getroffen werden, wird es auf lange Sicht aber nicht gut gehen, so die Finanzdienstleistungsaufsicht.

Elke König Die anhaltende Niedrigzinsphase mache dem Versicherungssektor nach wie vor zu schaffen, es sei aber „gut zu wissen, dass sich die Unternehmen auf das Problem eingestellt haben und es in ihrer Steuerung berücksichtigen". Die Beruhigung, die Elke König (Foto), Präsidentin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www.bafin.de) bei der Vorstellung des Jahresberichts ihrer Behörde am 28. Mai 2013 in Bonn verbreitete, währte nur kurz. Denn sie setzte fort: Die Lebensversicherer „werden zwar kurz- bis mittelfristig ihre Leistungsversprechen erfüllen können. Das haben unsere Stresstests und Prognoserechnungen bestätigt. Doch unter den herrschenden Kapitalmarktbedingungen wird die Ertragskraft ihrer Kapitalanlage zwangsläufig zurückgehen, und zwar schneller als der mittlere Garantiezins. Ohne rechtzeitige Vorsorge kann das auf lange Sicht kaum gut gehen." Was sie unter „kurz- bis mittelfristig" versteht, konkretisierte die BaFin-Cheffin nicht. Landläufig sind darunter drei bis fünf Jahre zu verstehen.  

Zinszusatzreserve belastet Versicherer
Der Gesetzgeber habe bereits einen sehr wichtigen Schritt getan, um Abhilfe zu schaffen: Seit dem Geschäftsjahr 2011 müssen Lebensversicherer eine Zinszusatzreserve aufbauen, um die zu erwartenden geringeren Kapitalerträge zu kompensieren. 2012 habe die Branche dafür etwa fünf Milliarden Euro dafür aufgewendet. Wenn sich die Lage auf den Kapitalmärkten nicht ändert, werde der Aufwand 2013 ähnlich hoch sein. Die Zinszusatzreserve sei für die Lebensversicherer aktuell eine Belastung. Doch sie sei unvermeidlich und ökonomisch richtig, denn sie zeige den Wert der Garantieversprechen auf und diene der langfristigen Erfüllbarkeit der Verpflichtungen.

Aufsichtsrecht muss an Zinsbedingungen angepasst werden
Elke König ging auch auf die gescheiterte Neuregelung der Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven in der Lebensversicherung ein, für die sie sich stark gemacht hatte. Sie betonte erneut, dass diese im Interesse Versicherten sachgerechter gestaltet werden solle, was in der überhitzten öffentlichen Diskussion völlig untergegangen sei. König vertrat die Auffassung der Versicherungswirtschaft, dass die derzeitigen, seit 2008 geltenden Vorschriften, dazu führen, dass die Unternehmen ausgerechnet dann, wenn die Zinsen niedrig sind, irrational hohe Auszahlungen an die ausscheidenden Versicherungsnehmer leisten müssen. Das Nachsehen hätten die verbleibenden Versicherten. Die Bundesregierung habe anerkannt, dass die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen für Versicherer an das anhaltend niedrige Zinsniveaus angepasst werden müssten, und werde umfassend prüfen, welche gesetzgeberischen Handlungsmöglichkeiten es gibt. Die BaFin werde sich weiterhin konstruktiv daran beteiligen, sinnvolle Lösungen zu erarbeiten.

Kunden werden zahlen müssen
Wer will, kann das so interpretieren: Die Versicherten werden - in welcher Form auch immer - durch eine Beschneidung ihrer Beteiligung an Bewertungsreserven und/oder Überschussgewinnen zur Stabilisierung der Lebensversicherer beitragen müssen. Und weil die Ertragskraft schneller sinkt als der durchschnittliche Garantiezins, sind gesetzliche Regelungen zur Kappung hoher Garantiezinsen - beispielsweise des Vierprozenters aus der Abschlussperiode Mitte 1995 bis Mitte 2000 - nicht mehr undenkbar. Das „dicke Ende" kommt mit Sicherheit, spätestens nach der Bundestagswahl. (hp / www.bocquel-news.de)

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