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Konzepte und Kriterien

Gesetz bringt Durchbruch für die Honorarberatung

29. April 2013 - Provisionen oder Honorarberatung: Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag das Gesetz zur Honoraranlageberatung - für "Honorar-Anlageberater". Aus Sicht der HonorarKonzept GmbH rückt auch eine gesetzliche Regelung für den Versicherungsbereich immer näher.

Michael Dreibrodt Das lange diskutierte Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (Honoraranlageberatungs-Gesetz) hat der Bundestag jetzt verabschiedet. Somit werden die Titel "Honorar-Anlageberater" und "Honorar-Finanzanlageberater" als geschützte Berufsbezeichnungen eingeführt. Im Versicherungsbereich ändert sich durch das verabschiedete Gesetz allerdings nichts, da der Versicherungsbereich vom Gesetz ausgenommen ist.

„Das beschlossene Gesetz zur Regelung der Honorar-Anlageberatung ist ein wichtiges Signal für die Honorarberatung in Deutschland", sagt Michael Dreibrodt (Foto), Vorstandsvorsitzender der myLife Lebensversicherung AG (www.mylife-leben.de). „Die Einführung der Honorarberatung als alternatives Beratungsmodell ist damit unumkehrbar." Es werde über kurz oder lang auch eine Regelung für die Assekuranz folgen, ist sich Dreibrodt sicher: „Die Eingrenzung auf bestimmte Finanzprodukte kann nicht im Sinne der Verbraucher sein. Daher sollte auch für den Versicherungsbereich mit dem komplexen Thema Altersvorsorge ein klarer Rahmen für die Honorarberatung definiert werden."

Die Beratung gegen Honorar im Versicherungsbereich einschließlich Produktvermittlung sei zwar bislang möglich, allerdings ohne ein klar definiertes, gesetzliches Berufsbild, ergänzt Dreibrodt. Auch die Fraktionen von SPD und den Grünen hätten in der Vergangenheit wiederholt die Eingrenzung des Gesetzes auf die Anlageberatung kritisiert.

Das Geschäftsmodell der myLife Lebensversicherung mit der Spezialisierung auf provisionsfreie Netto-Tarife, die in Kombination mit Honorarberatung vermittelt werden, sieht Dreibrodt gestärkt. „Die Entwicklungen in der Politik und vor allem im Markt zeigen, dass wir mit unserem Modell richtig liegen."

Heiko Reddmann Die HonorarKonzept GmbH (www.honorarkonzept.de) sieht in Sachen Honoraranlageberatungs-Gesetz eine ähnliche Regelung im Versicherungsbereich; das sei nur noch als eine Frage der Zeit. HonorarKonzept-Geschäftsführer Heiko Reddmann (Foto) rät Maklern daher, sich frühzeitig mit dem Geschäftsmodell der Honorarberatung auseinanderzusetzen. „Dieser Schritt ist wichtig und wird die Branche entscheidend prägen. Verbraucher wie Makler brauchen endlich Rechtssicherheit - auch was die Vergütung von Versicherungsdienstleistungen gegen Honorar angeht", sagt Reddmann. Seinen Angaben zufolge sind im Versicherungsbereich zwar Beratung und Vermittlung gegen Honorar möglich, ein gesetzlich definiertes Berufsbild für Honorarberater gibt es hier jedoch nicht.

Bei der HonorarKonzept GmbH setzt man sich für ein vorläufiges Nebeneinander von Provisions- und Honorargeschäft ein. Makler sollen zunächst Erfahrungen mit beiden Modellen machen können, um die Einstiegshürde zur Honorarberatung zu senken.

„Die Gestaltung eines Honorar-Geschäftsmodells ist Neuland für die Makler und entsprechend beratungsintensiv. Wir beobachten einen steigenden Unterstützungsbedarf bei der strategischen Erarbeitung und Umsetzung individueller Konzepte", erklärt Reddmann. „Genau hier leisten wir mit unserem neuen Fokus auf Unternehmensberatung umfassende Hilfe. Aber egal wie die Entscheidung des Maklers letztlich ausfällt, unser Erfahrung nach gilt: Wer sich heute als ‚early bird‘ mit der Honorarberatung auseinandersetzt, erwirbt klare Wettbewerbsvorteile."

Karl Matthäus Schmidt Der BVDH Berufsverbands deutscher Honorarberater (www.deutsche-honorarberater.de) ist derzeit nicht konkret der direkte Ansprechpartner für freie Versicherungsvermittler, die ihre Beratung vom Kunden auf Honorarbasis bezahlt haben wollen. Der BVDH-Vorsitzende Karl Matthäus Schmidt (Foto) sagt dazu: "Mit der gesetzlichen Verankerung ist ein erster Durchbruch für die Honorarberatung in Deutschland gelungen. Dennoch greift das Honoraranlageberatungsgesetz zu kurz. Wer die Honorarberatung in Deutschland ernsthaft flächendeckend einführen will, der muss Anlegern eine wirkliche Hilfe bei der Auswahl ihres Finanzberaters ermöglichen." Mit dem verabschiedeten Gesetz gebe es jetzt "Honorar-Anlageberater" und "Honorar-Finanzanlageberater" als geschützte Berufsbezeichnungen. Trotzdem sei es immer noch möglich, verbraucherschädigende Mischmodelle aus Provisions- und Honorarberatung anzubieten, so Schmidt weiter. Für Verbraucher sei es weiterhin schwer mit der Vielzahl der Begrifflichkeiten umzugehen und eine klare Entscheidung zu treffen. (eb / www.bocquel-news.de)

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