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Verbesserungsgesetz für Riester-Renten & Co.

27. September 2012 - Dem ewigen Jammern nach mehr Transparenz für Riester-Rente folgen nun Taten. Das Bundeskabinett beschloss gestern, die Rahmenbedingungen für die geförderte Altersvorsorge in Deutschland zu verbessern. Die Versicherungswirtschaft begrüßt das Gesetz.

Ilse Aigner Ein neues Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz wird auf den Weg gebracht. "Das Gesetz wird dazu führen, dass die Verbraucher die Produkte besser verstehen und deren Leistungen besser miteinander vergleichen können", sagt Verbraucherministerin Ilse Aigner (Foto). Speziell bei der vor zehn Jahren eingeführten Riester-Rente würden mehr Transparenz und die Erleichterungen für einen Vertragswechsel den Markt positiv beeinflussen. Aigner setzt dabei insbesondere auf ein neues Produktinformationsblatt. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin die Einführung einheitlicher Informationsblätter, in denen Riester-Anbieter die wichtigsten Eckpunkte von Finanzprodukten zur staatlich geförderten Privatvorsorge auflisten müssen. Sie müssen auch eine Modellrechnung über die Höhe der später einmal garantierten Rente enthalten. Die Angaben sollen von einer unabhängigen Stelle entweder berechnet oder kontrolliert werden. Auf einer Skala von „1" (inflationsgeschützt) bis „6" (Spekulation) soll auf einen Blick das Risiko für die Riester-Sparer erkennbar sein.

Beim Wechsel des Riester-Anbieters sollen künftig die Kosten begrenzt werden, wie das Finanzministerium (www.bundesfinanzministerium.de) mitteilte. Demnach sollen Riester-Kunden künftig beim Anbieter-Wechsel nur noch höchstens 50 Prozent des übertragenen Kapitals bei der Berechnung der Abschluss- und Vertriebskosten berechnet bekommen. Auch bei den Anbietern, die Verbraucher verlassen, sollen Wechselkosten nach Angaben des Ministeriums gedeckelt werden.

Das Modell der Riester-Rente soll verständlicher und vergleichbar werden. Unmittelbar nach dem Beschluss meldet sich der GDV Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) zu Wort. Der Kabinettsbeschluss der Bundesregierung sei ein richtiger Schritt, um die Rahmenbedingungen für die geförderte Altersvorsorge in Deutschland weiter zu verbessern, heißt es in einer GDV-Mitteilung. Der Zielsetzung des Gesetzgebungsvorhabens „Verbesserung der Transparenz und der Vergleichbarkeit von geförderten Altersvorsorgeprodukten" stimmt der GDV uneingeschränkt zu, heißt es.

Mehr Transparenz und Förderung
Der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz - AltvVerbG) beinhaltet folgende Ziele:

  • Stärkung der kapitalgedeckten Altersvorsorge;
  • Vereinfachung der Eigenheim-Rente;
  • Verbesserung des Erwerbsminderungsschutzes;
  • Stärkung der Verbraucher im Markt;
  • Verbesserung des Anlegerschutzes.

Wesentlich Maßnahmen des Gesetzes sind, dass bei der steuerlich begünstigten privaten Altersvorsorge (Riester-Rente und Co.) ein Produktinformationsblatt eingeführt wird.

 

Bei der Basis-Versorgung im Alter soll gelten, dass die Förderhöchstgrenze von 20.000 Euro auf 24.000 Euro angehoben wird.

 

Die steuerlich begünstigte Absicherung der Berufsunfähigkeit beziehungsweise verminderten Erwerbsfähigkeit soll bei der Riester-Rente (ohne Eigenheimrente) wie folgt geändert werden:

  • Verbesserung des Erwerbsminderungsschutzes bei Altersvorsorgeverträgen;
  • Meldung bei Übertragungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs auch bei ausschließlich ungefördertem Altersvorsorgevermögen;
  • Streichung der Bescheinigungspflicht der Erträge (§ 94 Absatz 1 EStG);
  • Verbesserungen bei der Ausgestaltung des genossenschaftlichen Riester-Anlageprodukts bei der Eigenheimrente:
  • jederzeitige Kapitalentnahme für selbst genutztes Wohneigentum in der Ansparphase,
  • jederzeitige Einmal-Besteuerung des Wohn-Förderkontos während der Auszahlungsphase,
  • Erleichterungen im Hinblick auf die Absicherung der weiteren Geschäftsanteile einer Genossenschaft,
  • Flexibilisierung und Verlängerung des Reinvestitionszeitraums,
  • Zulassung eines Altersvorsorge-Eigenheimbetrags zwischen 75 und 100 Prozent des geförderten Kapitals,
  • Absenkung der jährlichen Erhöhung der in das Wohn-Förderkonto eingestellten Beträge von 2 auf 1 Prozent,
  • rechtzeitiger Antrag auf Entnahme des Altersvorsorge-Eigenheimbetrags vor der Auszahlungsphase sowie
  • Einbeziehung eines Umbaus zur Reduzierung von Barrieren in oder an der selbst genutzten Wohnung in die Eigenheimrenten-Förderung.
Die deutschen Versicherer begrüßen eigenen Bekundungen zufolge die Einführung eines Produktinformationsblatts für zertifizierte Altersvorsorge- und Basisrentenverträge, insbesondere die vorgeschlagene Kostendarstellung. In ähnlicher Weise habe der GDV seinen Mitgliedern bereits die Angabe einer Gesamtkosten-Quote („Reduction in Yield") empfohlen. Diese drückt in einem Prozentsatz aus, wie sich die Gesamtkosten langfristig auf die Rendite eines Produktes auswirken. Diverse Einzelheiten der neuen Regelung sind allerdings aus Sicht der Versicherungswirtschaft noch stark erörterungsbedürftig, insbesondere die verbindliche Beschränkung der Anbieter auf bestimmte Kostenarten.

Das Anliegen des Gesetzgebers, die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge verbessern zu wollen und damit einer Vereinbarung des Koalitionsvertrages nachzukommen, begrüßen die Mitglieder des Versicherungs-Branchenverbandes.

Anhebung der steuerlichen Förderhöchstgrenzen
Die vorgesehene - laut GDV maßvolle - Anhebung der steuerlichen Förderhöchstgrenzen der Basis-Versorgung auf 24.000 Euro sei notwendig und würde dazu beitragen, den sozialpolitisch gewünschten Auf- und Ausbau eigenverantwortlicher Altersversorgung zu fördern.

Viele Verbesserungen betreffen den sogenannten „Wohn-Riester". Dabei handelt es sich um das 2008 eingeführte Vorsorge-Modell einer Eigenheim-Rente. Beim bisherigen Modell dürfen Häuslebauer das angesparte Geld nur zu maximal 75 Prozent dem „Wohn-Riester"-Konto entnehmen. Damit das Altersvorsorge-Vermögen in Zukunft „jederzeit für die Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum entnommen werden" kann, soll diese Einschränkung künftig entfallen.

Keine Bevorzugung der Wohn-Riester-Förderung
„Kritisch sehen wir die geplante Privilegierung der Wohn-Riester-Förderung gegenüber Riester-Renten-Produkten", sagt dazu ein GDV-Sprecher. Die für die Wohn-Riester-Förderung vorgesehenen Verbesserungen würden einseitig die Finanzierung selbstgenutzter Immobilien gegenüber auf Geldzahlungen ausgerichtete Altersvorsorge bevorzugen. Die vorgesehenen Steuererleichterungen würden einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Riester-Rentenverträgen eröffnen. Der GDV meint: „Die Riester-geförderte Altersvorsorge sollte produktneutral und mit einheitlichen steuerlichen Rahmenbedingungen ausgestaltet sein."

Falsche Signale der Gegner der Riester-Rente
Der GDV kritisiert, dass gegenwärtig „einige wenige Gegner" der Riester-Rente das fatale wie falsche Signal an die Vorsorgebereitschaft der Bevölkerung senden, wonach sich diese angeblich für den Einzelnen nicht lohne. Sie würden damit die Bemühungen von Staat und Anbietern konterkarieren, die Verbreitung der Riester-Rente noch weit über das bereits erreichte Maß von 15,5 Millionen Vorsorgesparern zu erhöhen.

Der Gesetzgeber sollte die Anreize zur Eigenvorsorge derart gestalten, dass alle Einkommensgruppen von der staatlichen Förderung der privaten Altersvorsorge profitieren könnten. Das alles nimmt der Gesetzgeber in Angriff, damit Verbraucher künftig die Riester-Rentenverträge leichter verstehen und besser miteinander vergleichen können, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums. (eb / www.bocquel-news.de)

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