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Produkte und Profile

Verbesserungen bei der Baugewerbe-Haftpflicht

24. Februar 2014 - Die Inter Allgemeine bietet seit Jahresbeginn eine verbesserte Haftpflicht-Versicherung für das Baugewerbe an. Die Kunden profitieren vor allem von den Ergänzungen zur erweiterten Produkt-Haftpflicht-Versicherung und einem einfachen Selbstbehalt.

 Peter Thomas Baufirmen leben und arbeiten „gefährlich". Nicht nur dass auf Baustellen viele Gefahren und Risiken lauern, auch der Umgang in der Branche ist rau. Sub- und Sub-Sub-Sub-Unternehmen gehören heute zu jedem Bauvorhaben und nicht selten wird der kaum vermeidbare Streit über Kosten, Haftung und Vertragsstrafen gerichtlich ausgetragen. Tatsächliche und vermeintliche Haftungsansprüche sind mitunter kaum auseinanderzuhalten. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen können durch die Haftung für Schäden schnell in den Ruin getrieben werden.

Auch eine Haftung durch schuldhaftes Handeln von Mitarbeitern ist im Baugewerbe keine Seltenheit. Eine betriebliche Haftpflichtversicherung greift in einer Vielzahl von Fällen auf dem Bau, beispielsweise bei einem Schaden an einem kurzfristig angemieteten Kleinbagger, der durch einen Betriebsmitarbeiter verursacht wird. Oder wenn ein Bauhandwerker bei Schweißarbeiten in einem Firmengebäude einen übergreifenden Brandschaden verursacht.

„Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Unternehmer. Schäden können hier schnell existenzbedrohende Dimensionen annehmen", betont Peter Thomas (Foto: Inter), Vorstandsvorsitzender der Inter Versicherungsgruppe (www.inter.de). „Die Iinter ist seit jeher dem Handwerk eng verbunden. Somit überprüfen wir selbstverständlich auch regelmäßig die Leistungen für unsere Handwerkskunden und passen die Produkte dem sich verändernden Bedarf an."

Für die überarbeitete Betriebshaftpflicht für das Baugewerbe der Inter Allgemeine Versicherung AG gilt ein einheitlicher, niedriger Selbstbehalt von 150 Euro sowie eine erweiterte Produkt-Haftpflichtversicherung für vom Handwerker gelieferte Erzeugnisse (inklusive Aus- und Einbaukosten) bis zu einer Höchstersatzleistung für Kostenschäden in Höhe von 1.000.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden. Nachbesserungsbegleitschäden sind jetzt bis 250.000 Euro versichert, Mietschäden an gemieteten selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, Gabelstaplern sowie nicht selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und -geräten. ebenfalls bis 250.000 Euro.
Als besonderes Highlight betont die Inter, dass für Handwerker wie z. B. Errichter von Solaranlagen, Zimmerer, Sanitär-, Gas-, Wasser- und Heizungsinstallateure, Küchenbauer, Parkett- und Fußbodenleger sowie Wärmeisolierer von günstigeren Prämien profitieren.
(hp / www.bocquel-news.de)

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