24. Juli 2014 - Dem Versicherungsschutz bei Tätigkeitsschäden widmet sich die HDI Versicherung AG beim Sparten-Produkt Betriebshaftpflicht und der Haftpflicht-Komponente im Multirisk-Produkt "Compact". Es handele sich um ein entscheidendes Element der Betriebshaftpflicht.
Wo gearbeitet wird, passieren Fehler. Umso wichtiger sei der passende Haftpflicht-Versicherungsschutz, gerade für Unternehmer oder selbstständige Handwerker, heißt es bei der HDI Versicherung AG (www.hdi.de). Schließlich könne es bei einem Haftpflicht-Schadenfall schnell um Summen gehen, die die Leistungsfähigkeit eines Klein- oder mittelständischen Betriebes übersteigen. Der Schaden könnte sogar das Aus für ein Unternehmen bedeuten, wenn er nicht oder nicht in ausreichender Höhe durch die Versicherung gedeckt ist.
Neben der grundsätzlichen Absicherung von Tätigkeitsschäden sei es für Unternehmer existenziell wichtig, diesen Schutz in ausreichender Höhe und nicht nur als Zusatzleistung und Einschluss sonstiger Tätigkeitsschäden abzuschließen. Das Problem dabei besteht laut HDI darin, dass häufig die zusätzlich erhältlichen Deckungen in der Höhe durch Sublimits begrenzt sind. Sie würden relativ schnell an ihre Grenzen stoßen.
Frank Manekeller (Foto: HDI), Leiter HUS-Schaden bei der HDI Versicherung AG, kennt das Problem: "Wir raten Unternehmen dringend dazu, Tätigkeitsschäden in der Höhe der Grunddeckungssumme, zum Beispiel über drei oder fünf Millionen Euro abzusichern. Denn in der Regulierungspraxis der Haftpflichtversicherung führen gerade Tätigkeitsschäden immer wieder zu Missverständnissen und gefährlichen Unterdeckungen".
Bei der Überprüfung seines Versicherungsschutzes sollte der Unternehmer darauf achten, dass auch Schäden ausreichend gedeckt sind, die im Zusammenhang mit der Erfüllung vertraglicher Leistungsverpflichtungen entstehen können. Laut Manekeller bleibt dabei das Risiko außen vor, einen Vertrag mit einem Geschäftspartner nicht oder nur schlecht zu erfüllen - zum Beispiel eine Wasserleitung fehlerhaft zu verlegen - und deshalb auf Nacherfüllung in Anspruch genommen zu werden.
„Dieser Bestandteil des typischen Unternehmerrisikos ist nicht versicherbar", sagt der HDI-Haftpflicht-Spezialist. Versichert sind seinen Angaben zufolge dagegen aber grundsätzlich solche Schäden, die als Folge einer etwaigen Schlechtleistung entstanden sind. Zum Beispiel ein Nässeschaden aufgrund der schlecht verlegten und somit undichten Leitung wäre ein solcher Schaden.
Tätigkeitsschäden in Höhe der Deckungssumme
Schwieriger werde es bei Schäden an oder mit Sachen, die Gegenstand der vertraglichen Bearbeitung sind oder die im unmittelbaren Einwirkbereich der vertraglich geschuldeten Arbeit entstehen können. Ein Brand, der durch Funkenflug bei Flexarbeiten entstanden ist, wäre so ein Beispiel. Diese so genannten sonstigen Tätigkeitsschäden sind nach den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) vom Versicherungsschutz ausgenommen. Da der Bedarf an einem solchen Schutz aber bei den Unternehmen vorhanden ist, bieten viele Versicherer den Einschluss sonstiger Tätigkeitsschäden als Zusatzleistung an.
Die HDI Versicherung AG hat deshalb eigenen Angaben zufolge sowohl im Sparten-Produkt Betriebshaftpflicht als auch bei der Haftpflicht-Komponente des Multirisk-Produkts "Compact" die Deckung für Tätigkeitsschäden fest integriert und das Sublimit für diese Schäden aufgehoben. Es gilt auch für Tätigkeitsschäden die für die Betriebshaftpflicht vereinbarte Deckungssumme, heißt es.
Sachversicherungslösungen für Privatkunden und Firmenkunden
Die HDI Versicherung AG bietet Sachversicherungslösungen für Privatkunden und Firmenkunden. Dabei reicht die Angebotspalette von Kfz-Versicherungen über private Haftpflicht- und Hausratversicherungen bis hin zu Komplettlösungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie speziellen, berufsbezogenen Lösungen für Freie Berufe. Die HDI Versicherung AG gehört zum Talanx-Konzern (www.talanx.com). Die börsennotierte Talanx AG gilt mit Prämieneinnahmen von 28,1 Milliarden Euro und mehr als 21.500 Mitarbeitern als die drittgrößte deutsche und die siebtgrößte europäische Versicherungsgruppe. (-el / www.bocquel-news.de)
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