24. September 2012 - Die Axa Konzern AG - Industrie- und Firmenkunden, Köln, erweitert ihre Haftpflichtdeckung für IT-Dienstleister, was einem Sicherheits-Upgrade gleichkommt. Der Versicherer richtet sich hiermit speziell an IT-Freelancer und Start-up-Unternehmen.
Wer einen Schaden verursacht, muss ihn in der Regel übernehmen - das gilt auch für IT-Dienstleister. Je nach Kunde und Inhalt eines IT-Projekts können Schadenersatzansprüche allerdings schnell sehr teuer werden. Eine zeitgemäße und bedarfsgerechte Haftpflichtversicherung sei daher besonders wichtig, heißt es bei der Axa Konzern AG - Industrie- und Firmenkunden (www.axa.de). Der Versicherer bietet jetzt mit gezielten Deckungserweiterungen seiner IT-Policen „Haftpflicht komfort" und „Haftpflicht kompakt" noch umfassenderen Schutz.
Grundsätzlich komme eine IT-Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf, die der IT-Dienstleister bei Dritten verursacht, teilt die Axa mit. Mit seiner IT-Police „Haftpflicht kompakt" richtet sich der Versicherer speziell an IT-Freelancer und Start-up-Unternehmen mit einem Umsatz bis zu 500.000 Euro im Jahr. Neben einer günstigen Prämie zeichnet sie sich den Angaben zufolge durch eine vereinfachte Antragstellung aus.
Speziell für größere IT-Dienstleister, die höheren Risiken ausgesetzt sind, habe man bei der Axa die IT-Police „Haftpflicht komfort" entwickelt. Sie könne individuell an die Risikosituation des Versicherten angepasst werden, heißt es.
Neu: Kostenübernahme bei juristischen Auseinandersetzungen
Die wichtigsten Erweiterungen beider Produktlinien betreffen Rechtsverletzungen und Folgeschäden bei mangelnder Erfüllung: So übernimmt die Axa beim Erlass einer einstweiligen Verfügung oder bei Unterlassungsklagen für seinen Versicherten nun auch Gerichts- und Anwaltskosten. Das sei besonders sinnvoll bei Unternehmen, die eigene Inhalte ins Netz stellen und mit dem Vorwurf unlauteren Wettbewerbs oder Verstößen gegen das Urheberrecht konfrontiert sind, erklärt ein Axa-Sprecher.
Für Fälle, in denen eine selbst- oder fremdverschuldete Veröffentlichung von personenbezogenen Daten vorliegen, wurde den Angaben zufolge ebenfalls der Versicherungsschutz erweitert: Im Falle eines Strafverfahrens will die Axa ab sofort auch die Verteidigungskosten übernehmen, sofern Haftpflichtansprüche aus einem strafrechtlichen Verfahren resultieren können.
Sicherheit auch bei Vertragsverletzungen
Wie es in einer Axa-Mitteilung weiter heißt, verpflichten sich IT-Dienstleister ihren Auftraggebern gegenüber häufig für umfangreiche Projekte. Wenn es aufgrund unvorhergesehener Ereignisse dazu komme, dass ein Projekt nicht oder nur unvollständig umgesetzt wird, könne der Auftraggeber bereits getätigte Investitionen, zum Beispiel für neue Software, zurückverlangen. Die Axa ersetzt in solch einem Fall nun auch vergebliche Aufwendungen des Kunden, die er im Vertrauen auf eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung getätigt hat. "Keiner ist vor Fehlern oder unplanbaren Ereignissen gefeit. Mit unseren Policen und den gezielten Deckungserweiterungen möchten wir IT-Dienstleistern Sicherheit bei der Ausführung ihrer Tätigkeit geben", sagt Dirk Kalinowski (Foto), Branchenverantwortlicher IT bei der Axa.
Absicherung gegen Eigenschäden
Nicht nur gegen Schäden bei Dritten, sondern auch gegen Eigenschäden können sich IT-Dienstleister absichern. Wie Dirk Kalinowski betont, schützt die Vertrauensschaden-Versicherung Unternehmen bei Vermögensschäden, die Mitarbeiter oder Vertrauenspersonen durch wirtschaftskriminelle Handlungen verursachen. Sie greift zum Beispiel, wenn ein Mitarbeiter mutwillig wichtige innerbetriebliche Daten löscht oder Software beschädigt. "Welche Deckungen im Rahmen der eigenen Tätigkeiten sinnvoll sind, sollten IT-Dienstleister in einem Beratungsgespräch mit einem Versicherungsexperten klären", macht Kalinowski deutlich.
AXA erweitert Haftpflichtdeckung für IT-Dienstleister(ac) AXA bietet mit Deckungserweiterungen seiner IT-Policen Haftpflicht komfort und kompakt jetzt noch umfassenderen Schutz. Mit der IT-Police Haftpflicht kompakt richtet sich AXA speziell an IT-Freelancer und Start-up-Unternehmen mit einem Umsatz bis zu 500.000 Euro im Jahr. Neben einer günstigen Prämie zeichnet sie sich durch eine vereinfachte Antragstellung aus. Speziell für größere IT-Dienstleister, die höheren Risiken ausgesetzt sind, wurde die IT-Police Haftpflicht komfort entwickelt. Sie kann individuell an die Risikosituation des Versicherten angepasst werden.
Neu: Kostenübernahme bei juristischen Auseinandersetzungen
Die wichtigsten Erweiterungen beider Produktlinien betreffen Rechtsverletzungen und Folgeschäden bei mangelnder Erfüllung: So übernimmt AXA beim Erlass einer einstweiligen Verfügung oder bei Unterlassungsklagen für seinen Versicherten nun auch Gerichts- und Anwaltskosten. Das ist besonders sinnvoll bei Unternehmen, die eigene Inhalte ins Netz stellen und mit dem Vorwurf unlauteren Wettbewerbs oder Verstößen gegen das Urheberrecht konfrontiert sind. Bei einer selbst- oder fremdverschuldeten Veröffentlichung von personenbezogenen Daten wurde der Versicherungsschutz ebenfalls erweitert: Im Falle eines Strafverfahrens übernimmt AXA ab sofort auch die Verteidigungskosten, sofern Haftpflichtansprüche aus einem strafrechtlichen Verfahren resultieren können.
Sicherheit auch bei Vertragsverletzungen
IT-Dienstleister verpflichten sich ihren Auftraggebern gegenüber häufig für umfangreiche Projekte. Kommt es aufgrund unvorhergesehener Ereignisse dazu, dass ein Projekt nicht oder nur unvollständig umgesetzt werden kann, kann der Auftraggeber bereits getätigte Investitionen, zum Beispiel für neue Software, zurückverlangen. AXA ersetzt in einem solchen Fall nun auch vergebliche Aufwendungen des Kunden, die er im Vertrauen auf eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung getätigt hat.
Absicherung gegen Eigenschäden
Auch gegen Eigenschäden können sich IT-Dienstleister absichern. So schützt die Vertrauensschadenversicherung Unternehmen bei Vermögensschäden, die Mitarbeiter oder Vertrauenspersonen durch wirtschaftskriminelle Handlungen verursachen. Sie greift zum Beispiel, wenn ein Mitarbeiter mutwillig wichtige innerbetriebliche Daten löscht oder Software beschädigt. (-el / www.bocquel-news.de)
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