21. November 2013 - Im Internet lauern jede Menge Gefahren, vor allem wenn Nutzer mit ihren und fremden Daten sorglos umgehen. Der Internet-Rechtsschutz ist die neueste Facette der Rechtsschutzversicherung und immer mehr Privat- und Firmenkunden werden ihn brauchen.
Die Motive für den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ändern sich. Früher spielte der Berufs-Rechtsschutz eine große Rolle. Seitdem sich der Arbeitsmarkt entspannt hat und Entlassungen seltener werden, gehen auch die Arbeitsrechtsstreitigkeiten zurück. Immer noch wichtig erscheint vielen Kunden der Abschluss einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Neu in den Fokus des Interesses gerückt ist der Internet-Rechtsschutz.
Echter Internet-Rechtschutz geht weit über die im Rahmen des Vertragsrechtsschutzes für mitversicherten Streitigkeiten bei Geschäften von Privatkunden im Internetversandhandel hinaus. Er umfasst beispielsweise auch Streitigkeiten wegen angeblicher oder tatsächlicher Urheberrechtsverletzungen beim Herunterladen von Musik, Bildern, Texten oder Videos. Dort haben es Internetnutzer vor allem mit dem Abmahnunwesen von Vereinen und Anwälten zu tun, die teuer werden können. Versichert sein können beim Internet-Rechtsschutz aber auch die Kosten von Auseinandersetzungen um die unbefugte Verbreitung persönlicher Daten anderer Personen oder die Verbreitung von kompromittierenden Fotos bzw. von abwertenden Äußerungen in Internetforen.
Der Zweig der Internet-Versicherungen ist noch relativ jung. Die Arag, nimmt für sich in Anspruch, mit web@ktiv im Oktober vergangenen Jahres den „ersten umfassenden Schutz" für dieses Risiko auf den Markt gebracht zu haben. Jetzt hat auch die Concordia im Rahmen des Spezial-Strafrechtsschutzes einen Internet-Rechtsschutz auf den Markt gebracht. Versichert sind unter anderem Streitigkeiten um Verträge, die im Internet abgeschlossen wurden, ebenso wie die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund eines Missbrauchs von Zahlungsmitteln (z.B. Kreditkarten, Bezahlsysteme). Kostenschutz besteht auch für die Verteidigung gegen Vorwürfe strafrechtlichen Vergehens, beispielsweise bei angeblich vom Versicherten verbreiteten beleidigenden Äußerungen im Netz. Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen sind weit verbreitet. Die Concordia übernimmt in solchen Fällen Kosten bis zu 120 Euro für ein anwaltliches Beratungsgespräch pro Kalenderjahr.
Neben Arag und Concordia gibt es weitere Anbieter von Internet-Rechtsschutzversicherung, darunter auch D.A.S. und Devk. Das Internet-Rechtsschutzgeschäft hat Potenzial. Immerhin sind rund 75 Prozent der Deutschen regelmäßig im Internet unterwegs. (hp / www.bocquel-news.de).
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