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Konzepte und Kriterien

Registrierungsanforderung hat das Ziel verfehlt

20. September 2012 - Konkurse und ins uferlose steigende Bürokratiekosten machen dem Berufstand der Versicherungsmakler neben den sonstigen Schwierigkeiten der Finanzkrise verstärkt zu schaffen. Der Branchenverband VDVM erhebt seine Stimme und sucht nach Auswegen.

Peter Wesselhoeft „Die aktuellen Herausforderungen für unseren Berufsstand sind enorm, die Fliehkräfte der Veränderungen aus den unterschiedlichsten Richtungen belasten die Anpassungsfähigkeiten der oft nur kleinen Unternehmen massiv", sagte Peter Wesselhoeft (Foto), der als Präsident des VDVM Verband deutscher Versicherungs-Makler (www.vdvm.de) im Gespräch mit Journalisten aktuelle Tendenzen zum Berufsstand der Versicherungsmakler aufzeigt. In Bezug auf Wirtschaftsleistung, Beschäftigungszahlen und Neuverschuldung stehe Deutschland heute besser da als vor der Krise, sagte Wesselhoeft, der im Geschäftsalltag eine Führungsposition bei der Gossler, Gobert & Wolters Assekuranz-Makler GmbH inne hat. Er berichtete weiter, dass nach einem kleinen Dipp in den kommenden Monaten die Auguren gegen Ende des Jahres ein Fortsetzen der Expansion in moderatem Tempo erwarten. So folgerte der VDVM-Präsident auch: „Eine Verringerung der Schlagzahl ist nicht in Sicht, im Gegenteil." Wesselhoeft sprach von einer nie da gewesenen Liquiditätsschwemme und einem Zinsniveau auf Niedrigstniveau, die vor allem die Versicherungswirtschaft und so auch die Maklerschaft in vielfältigster Weise beeinflusse.

Die Auswirkungen auf die Prämienentwicklung im Kompositbereich der Assekuranzen seien allerdings schwieriger einzuschätzen. Anlage suchendes Kapital ermögliche es insbesondere Rückversicherern, ihre Zeichnungskapazitäten zu günstigen Konditionen über die Kapitalmärkte aufzustocken. Andererseits seien im Jahr 2011 die versicherungstechnischen Verluste gestiegen, ein Trend, der laut Wesselhoeft jetzt auch im Jahr 2012 angehalten haben dürfte. „Jedenfalls dürfen wir dadurch einen dämpfenden Effekt auf die sich verstärken Preisanhebungs-Tendenzen an der Prämienfront erwarten."

Verstärkter Faktor: Fusionen und Übernahmen
Die reichlich vorhandene Liquidität und damit verbundene niedrige Zinsen sind laut Wesselhoeft zwar nicht der auslösende, sicherlich aber ein verstärkender Faktor für sich intensivierende M&A Aktivitäten am deutschen Vermittlermarkt. Gemeint ist „Mergers and Acquisitions"(M&A zu deutsch: Fusionen und Übernahmen). Auffällig sei, dass hier weniger die in der Vergangenheit aktiven großen Adressen involviert sind, sondern insbesondere kleine und mittlere Unternehmen. Für Wesselhoeft ist hier ein Bündel an Treibern verantwortlich. Neben Nachfolge-Problemen seien vor allem ein weiter zunehmender Druck zur Prozesseffizienz genannt, ausgelöst durch die diversen regulatorischen Vorgaben und damit verbundene steigende Bürokratielasten sowie der Druck zur stetigen Steigerung der eigenen Qualität, ausgelöst durch den weiter hoch intensiven Wettbewerb der Makler untereinander und mit anderen Vermittlergruppen.

 VDVM-Vorstand 2012
Der VDVM-Vorstand (v.l.n.r.): Dr. Maximilian Teichler vom Industrieversicherungs-Makler Willis, Yorck Hillegaart - Funk Gruppe Internationale Versicherungsmakler und Risk Consultants, Peter Wesselhoeft - Gossler, Gobert & Wolters Assekuranz-Makler, Achim Fischer-Erdsiek - Dr. Schmidt & Erdsiek Versicherungsmakler, Dr. Hans-Georg Jenssen - Geschäftsführender Vorstand VDVM, Adelheid Marscheider - VDVM-Vizepräsidentin und Adelheid Marscheider Versicherungsmakler, Dr. Sven Erichsen - Aon Versicherungsmakler Deutschland, Holger Mardfeldt - Martens & Prahl Versicherungskontor und Oliver Fellmann - M.A.R.K. Versicherungsmakler.

Große Sorgen bereiten dem VDVM Gesetzvorhaben, die seinen Mitgliedern massiv steigende Bürokratiekosten bescheren werden, wenn sie in der heutigen Fassung verabschiedet werden, betonte Wesselhoeft. Vorrangig sei hier das Verkehrssteuer-Änderungsgesetz genannt, das nach gegenwärtigem Stand zum 1. Januar 2013 in Kraft trete. Dieses Vorhaben werde vorrangig mit der Schaffung von Rechtssicherheit begründet, das von dritter Seite unterstellte vorrangige Interesse der Generierung zusätzlichen Steueraufkommens werde vom verantwortlichen BMJ Bundesjustiz-Ministerium verneint. Der Bundesjustizminister schätzt das zusätzlich generierte Steueraufkommen auf unter 5 Millionen Euro pro Jahr.

Steuerentrichtungs-Schuldnerschaft für Versicherungsmakler
Allein die Etablierung einer Steuerentrichtungs-Schuldnerschaft für Versicherungsmakler, die das Prämieninkasso durchführen, führe zu zusätzlichen Bürokratiekosten. Für die betroffenen VDVM-Mitglieder (etwa ein Drittel der Mitgliedschaft) bedeute das Kosten im achtstelligen Euro-Bereich, deutlich mehr, als was das BMJ an zusätzlichem Steuersubstrat erwartet.

In dieser Schätzung nicht enthalten sind laut Wesselhoeft Kosten von Nicht-Verbandsmitgliedern. Weitere erhebliche Bürokratiekosten würden für Makler, Versicherer und Versicherte anstehen, wenn, wie im Kfz-Großflottenbereich üblich und sinnvoll, für die Kfz-Haftpflicht Selbstbeteiligungen vereinbart sind. Das Vorhaben, den in diesen Fällen bestehenden Freistellungsanspruch der Versicherer gegenüber ihren Versicherungsnehmern für von diesen regulierte Schäden im Selbstbehalt-Bereich mit Versicherungssteuer zu belegen, sieht der VDVM als rechtlich fragwürdig und administrativ extrem aufwändig an.

Vorgabe für die Makler-Registrierung hat Ziel verfehlt
Wesselhoeft ging auf weitere zahlreiche Knackpunkte ein, die der Gesetzgeber und die sich weiter ändernde EU-Vorschriften Versicherungs-Maklern aufbrummen. So sehe der VDVM die aktuell auf knapp 46.000 angestiegene Zahl der Versicherungsmakler-Registrierungen als klaren Beleg dafür, dass die Vorgabe für die Registrierung das Ziel verfehlt hätte. Schließlich sollte das Register dem Verbraucher eine klare Information darüber geben, in welcher Form ein Vermittler ihm gegenüber tritt - als Makler, der über die Breite des Marktes berät oder als Vertreter.

Unabhängigkeit des Beraters
Nach dem Willen der Europäischen Kommission übernimmt der Entwurf der „IMD II" in Artikel 24 Nr. 5 in direkter Übertragung aus der MiFID-Richtlinie das sogenannte Indepentent-Advice-Konzept. Bei diesem Konzept wird aus Sicht des VDVM die Frage der Unabhängigkeit des Beraters beziehungsweise Vermittlers in unzulässiger Weise mit der Vergütung verknüpft.


Auch wenn ein Berater und/oder Vermittler eine hinreichende Zahl von auf dem Markt verfügbaren Versicherungsprodukten seiner Beurteilung und seinem Rat zugrunde legt (Artikel 24 Nr. 5 a IMD II), soll seine Beratung nur dann als unabhängig gelten, wenn er für die Erbringung der Dienstleistung an den Kunden keinerlei Gebühren, Provisionen oder andere Geldvorteile von Dritten oder einer Person annimmt, die im Namen des Dritten handelt (§ 24 Nr. 5 b IMD II).

 

Dieser Ansatz übersieht laut VDVM die Rolle und Funktion des Versicherungsmaklers in der Bundesrepublik Deutschland, der sowohl nach dem Gesetz (§ 59 VVG) als auch nach der Rechtsprechung als der treuhänderische Sachwalter der Interessen des Versicherungsnehmers geregelt ist

„Ob ein Makler von mehreren Versicherern reversiert ist, und damit die ihm zugedachte Rolle überhaupt erfüllen kann, wird nicht abgeprüft; aber auf eine Verifizierung des Fortbestehens der sowieso minimalen Registrierungsvoraussetzungen nach mehreren Jahren wird bisher nicht verzichtet", sagte der VDVM-Präsident. Seinen Angaben zufolge zeige eine Studie der FH Dortmund (www.fh-dortmund.de) nicht überraschend, dass knapp die Hälfte der untersuchten „Makler" über keinen geordneten Geschäftsbetrieb verfügt. Die anstehende Revision der „IMD" sollte daher auch in Deutschland Anlass für die Überarbeitung der Registrierungs-Voraussetzungen sein, um einen größeren Praxisbezug sicher zu stellen.

Im Berufstand der Versicherungs-Makler greife weiteres Ungemach um sich, denn mehrere Konkurse von Versicherungs-Maklern im Jahr 2011 und ein weiterer Fall in diesem Jahr 2012 hätten zu Forderungsausfällen bei Versicherern geführt. Beim zuletzt angesprochenen Fall seien vermutlich auch Kundengeldern betroffen gewesen. „Für das Image unseres Berufsstandes und das Vertrauen, dass er genießt, sind derartige Vorkommnisse verheerend."

Anlass für eine intensive Diskussion
Für den VDVM sind den Angaben zufolge solche Vorfälle Anlass für eine intensive Diskussion mit seinen Mitgliedern. Es gehe darum, wie wirksam sichergestellt werden könne, dass Drittgelder nicht für die Finanzierung des eigenen Geschäftsbetriebes verwendet werden. „Ziel ist und bleibt es, die für das Dienstleistungsverständnis sehr vieler Mitglieder so wichtige Funktion des Inkassos für die Maklerschaft langfristig zu sichern", sagte Wesselhoeft, bevor er das Wort anderen Mitgliedern des VDVM-Präsidiums übergab. (db / www.bocquel-news.de)

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