26. September 2013 - Mit der neuen Police „IT-Schutzschirm Plus" bringt die Allcura Versicherungs-AG jetzt eine kombinierte Berufs-, Betriebs-, Produkt- und Umwelthaftpflicht-Versicherung für Unternehmen und Freelancer der IT- und Telekommunikations-Branche auf den Markt.
Eine IT-Baustelle - Hilfe ist gefragt. Aber: IT-Dienstleistung ist Vertrauenssache. Und Vertrauen braucht umfassende Sicherheit. Diese Maxime war für die Allcura Versicherungs-AG (www.allcura-versicherung.de) ausschlaggebend bei der Entwicklung für die Police „IT-Schutzschirm Plus". Seit dem Markteintritt des Hamburger Spezialversicherers hat die Nachfrage nach den facettenreichen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen der Allcura rasant zugenommen. Auch Unternehmen der Informations-Technologie (IT) haben großen Bedarf an umfassendem Haftpflicht-Versicherungsschutz für die von ihnen verursachten Vermögens-, Datenlösch-, Betriebsunterbrechungsschäden. Dazu kommen die konventionellen Betriebshaftpflichtschäden ihrer Nutzer und Auftraggeber.
Ausgerichtet auf solche Unternehmen und Freelancer der IT- und Telekommunikations-Branche entstand in der Allcura-Produktschmiede eine kombinierte Berufs-, Betriebs-, Produkt- und Umwelthaftpflichtversicherung der neuen Art. Das spezielle Know-how für diese Bereiche wurde jetzt mit dem bei der Allcura Versicherungs-AG neuen, aber erfahrenen Experten Dietrich Winter komplettiert. Seit August gehört der Diplomphysiker zum Experten-Team der Allcura-
Vorteile und Besonderheiten
Gefragt, welche Vorteile und Besonderheiten der „IT-Schutzschirm Plus" bietet, antwortet Dietrich Winter: „Wir verzichten zugunsten der Kunden im IT-spezifischen Berufshaftpflicht-Vertragsteil auf eine Unterscheidung zwischen Vermögensschäden-, Datenlösch-, Sach- oder Personenschäden. Das gilt auch bei der Verwendung oder Handel mit nicht selbst hergestellter Hardware und Hardwarekomponenten." Er weist darauf hin, dass der Haftpflicht-Versicherungsschutz für „Schäden" mit einer frei wählbaren pauschalen Versicherungssumme gewährt werden kann.
Versicherungsschutz für alle IT-Tätigkeiten und Risiken der Kunden
Die Police umfasst Versicherungsschutz für alle IT-Tätigkeiten und Risiken der Kunden und ihrer freien Mitarbeiter - wie beispielsweise alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit Software - etwa bei Programmierung, Anpassung, Migration, Consulting, Beratung, Schulung, Projektmanagement, Projektentwicklung und Projektbetreuung. Dazu zählen auch alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit Datenspeicherung und -verarbeitung - etwa bei Cloud- Computing, IaaS, PaaS, SaaS, CaaS Tätigkeiten nach Telemedien-Gesetz (TMG), ECommerce für Dritte und Rechenzentren.
Der Versicherungsschutz greift unter anderem für:
- Umsatzausfälle, Erfüllungsfolgekosten,
- Datenschutz- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen,
- Schäden durch Schadprogramme,
- Aufwendungen nach fehlgeschlagener Software-Installation,
- Vergebliche Investitionen der Auftraggeber,
- Ansprüche aus Verzug/Nichteinhaltung von Fristen und Terminen sowie
- Verletzung von gewerblicher Schutz- und Urheberrechte außerhalb USA nach vorheriger Recherche durch Patent- oder Fachanwälte.
„Wir verzichten zugunsten der Kunden im IT-spezifischen Berufshaftpflicht-Vertragsteil bei der eigenen Herstellung von Hardware und Hardwarekomponenten auf eine marktübliche Teil-Versicherung von Vermögensschäden nach dem erweiterten Produkthaftpflicht-Modell", betont Dietrich Winter (Foto) und verweist darauf, dass stattdessen eine weitergehende Voll-Versicherung von Verbindungs-, Vermischungs- und Verarbeitungsschäden, Aus- und Einbaukosten, Schäden durch mangelhafte Maschinen sowie Prüf- und Sortierkosten ohne die sonst üblichen Einschränkungen geboten wird. Ausgeschlossen sind laut Allcura Betriebsunterbrechungs-Schäden beim Auftraggeber.
Regelungen für die Versicherungssummen
Was die Regelungen für die Versicherungssummen betrifft, verzichtet die Allcura Versicherungs-AG zugunsten der Kunden auf eine Anrechnung der IT-spezifischen Schäden auf die Betriebs- und Umwelt- sowie Umweltschadens-Versicherung. Für diese Risiken - zu denen beispielsweise auch ein übergreifendes Feuer zählt - wird eine weitere, eigenständige Versicherungssumme von mindestens 3 Millionen Euro veranschlagt.
Wird für die IT-spezifischen Tätigkeiten/ Risiken eine Versicherungssumme vereinbart, die über 3 Millionen Euro liegt, erhöht sich die zweite, eigenständige Versicherungssumme ebenfalls auf diesen Betrag.
Als weitere Vorteile des „IT-Schutzschirm Plus"-Vertrags in Sachen betrieblichen Risiken wird den Angaben zufolge eine Betriebs- und Umwelt- sowie Umweltschadens-Versicherung - made by Allcura Versicherung - mit einer Vielzahl relevanter Deckungsbausteine hervorgehoben. Dazu gehören:
- Repräsentantenregelung
- Versehensklausel und
- Mitversicherung von: - neu hinzukommenden Gesellschaften, Subunternehmern und freien Mitarbeitern.
Auch Schiedsgerichtsvereinbarungen sind eingeschlossen - so zum Beispiel
- Teilnahme an ARGE einschließlich Insolvenzregelung,
- vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht Dritter,
- Diskriminierungsrisiken (insbesondere AGG),
- Haus- und Grundbesitz, Vermietungen,
- Bauherrenrisiken, Aus- und Umbauten,
- Senkungen, Erschütterungen, Erdrutschungen,
- Abwasser- und Allmählichkeitsschäden,
- Betreiberrisiken für Fotovoltaik, Solar- und Geothermie,
- Garagen, Kundenparkplätze und Reklameeinrichtungen, auch außerhalb der Betriebsgrundstücke,
- Kfz, -Anhänger und Arbeitsmaschinen,
- Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen, auch an beweglichen Sachen,
- Tätigkeitsschäden; Be- und Entladeschäden, auch an der Ladung; Leitungsschäden,
- Tätigkeitsfolgeschäden ohne Selbstbeteiligung,
- Abhandenkommen fremder Schlüssel oder Codekarten einschließlich zwei Wochen Objektschutz,
- Abhandenkommen von Sachen der Betriebsangehörigen und Besucher,
- Teilnahme an Messen oder Ausstellungen sowie Durchführung von: Werbemaßnahmen,
- Veranstaltungen, Schulungen, Baustellen- und Betriebsbesichtigungen,
- Sozial-, Sanitäts- und Sicherheitseinrichtungen, beispielsweise Betriebssportgemeinschaften, Kantinen, Sportanlagen, Werksfeuerwehr.
„Wir bieten auch im Umweltbereich Versicherungsschutz", ergänzt Winter und nennt die Absicherung
- für privatrechtliche Ansprüche wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen sowie
- für öffentlich-rechtliche Ansprüche der Behörden nach Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz (einschließlich Eigenschäden an eigenen, gemieteten, gepachteten Grundstücken).
Was ist mitversichert?
Mitversichert sind hier die Umwelthaftpflicht-Basis- und Umweltschaden-Versicherung (Grundbaustein) einschließlich 10 Tonnen Heizöltank, Kleingebinde, Betriebsmittel in Fahrzeugen und in geschlossenen Systemen, Öl-, Fett- und Koaleszenzabscheidern. Ebenfalls eingeschlossen sind Umwelthaftpflicht-Regress-, Umweltschadensversicherung einschließlich vorübergehender Inhaberschaft sowie Allmählichkeitsschäden, Mietsachschäden durch Brand/ Explosion, Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles, Umweltschäden an eigenen, gemieteten, gepachteten Grundstücken sowie am Grundwasser in ganz Deutschland. (eb / www.bocquel-news.de)
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