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Musikalischer Genuss mit Allgefahrenpolice komplett

8. September 2014 - Damit musikalischer Kunst-Genuss umfassend geschützt wird, bedarf es nicht nur guter technischer und akustischer Voraussetzungen. Mit Sinfonima® bietet die Mannheimer eine Instrumenten-Versicherung mit einer Allgefahrendeckung und Facebook-Kontakt.

MANNHEIMER_SinfonimaMusikalischer Kunstgenuss liegt in der harmonischen Tonalität der Beziehung zwischen Mensch und Musikinstrument (Foto: Mannheimer). Als Marktführer in der Instrumenten-Versicherung sorgt die Mannheimer Versicherung (www.mannheimer.de) mit ihrer Police Sinfonima® für den zuverlässigen Schutz dieser Verbindung. Wie Torsten Reidt, Anbieter der sinfonima-versicherung (www.musikerversicherung.de) in Rendsburg mitteilt, geben die Leistungen umfassende Sicherheit mit einer Allgefahrenabdeckung.

Ob im In- oder Ausland, unterwegs während des Transports, im Probenraum oder im Hotel, sind Instrumente und Zubehör via Sinfonima® gegen Verlust, Diebstahl und Beschädigung bei Sturz, Unfall, Brand oder gar Blitzschlag und Explosion abgesichert. „Umsichtig und erfahren orientiert Sinfonima® ihre Leistung an der Kundenzufriedenheit und überzeugt mit vielfältigen Versicherungsoptionen", sagt Reidt.

Sinfonima® auf Facebook

Seit Juli ist Sinfonima® auch auf Facebook vertreten. Unter www.facebook.com/sinfonima

finden Musiker und Musikinteressierte Spannendes, Wichtiges, Witziges und Nützliches rund um ihren Beruf oder ihre Berufung.

Den Angaben zufolge ist Sinfonima® zwar der Versicherungsschutz der Mannheimer Versicherung AG, allerdings stecke in der Marke noch mehr: Mit der Sinfonima®-Fanpage möchte der Versicherer direkt mit der Zielgruppe zu kommunizieren und erstaunliche, emotionale, witzige und wichtige Themen rund um den Bereich Musik mit ihr zu teilen. Außerdem soll weiter auf Themen des seit 2013 bestehenden Markenportals www.sinfonima.de aufmerksam gemacht werden. Die Themen beider Kanäle sind zugeschnitten auf die Zielgruppen Berufs- und Hobbymusiker, Dirigenten und Chorsänger, Musikschullehrer, Instrumentenbauer und -händler oder einfach Menschen mit Interesse und Spaß an der Musik.

Die Musikinstrumenten-Versicherung umfasst den Angaben zufolge die wahlweise Absicherung des Zeit- oder Neuwerts des Instruments. Weltweiter Versicherungsschutz, Schadensregulierung ohne Selbstbeteiligung, die Übernahme der Kosten für ein Leihinstrument und für die Wiederherstellung abhandengekommener Wertnachweise und Zertifikate gehören demnach selbstverständlich zum Versicherungsumfang.

Weiter wird mitgeteilt, dass für diese Musikinstrumenten-Versicherung bis zu einer Versicherungshöhe von 2.500 Euro der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit gilt. „Besonders für jüngste Musikbegeisterte gibt es damit Schutz ohne Abzüge, auch wenn das Instrument gelegentlich irgendwo liegenbleibt", ergänzt Torsten Reidt.

Individuelle Preiskonzepte für unterschiedliche Kundengruppen
Mit individuellen Konzepten der Preisgestaltung geht die Sinfonima® Instrumenten-Versicherung auf unterschiedliche Kundengruppen ein. Musikbegeisterte Privatpersonen kommen in den Genuss besonders günstiger Preise, wenn sie Teilnehmer des Wettbewerbs „Jugend musiziert" sind oder Verbänden wie „Ardesa" oder „Jeunesses Musicales" angehören. Berufsmusiker können als Mitglieder unterschiedlicher Vereinigungen und Berufsverbände von Beitragsnachlässen profitieren. Besonders günstige Konditionen gelten auch für Musikstudenten an Hochschulen. Eine Sammel-Instrumenten-Versicherung bietet für Vereine, Schulen, Orchester und Gruppen umfassenden Schutz bei Beitragssätzen, die umso niedriger sind, je höher die Gesamtversicherungssumme ist.

Kompetenz für kundenindividuelle Beratung
Mit ihrer Musikinstrumenten-Versicherung stelle die Mannheimer die Kundenzufriedenheit in den Mittelpunkt ihres Angebots, heißt es. Vervollständigt werde die Leistung durch den kompetenten und Einsatz von Torsten Reidt in allen Angelegenheiten des Versicherungsverlaufs. Seine langjährige Erfahrung steht im Dienst der raschen und kundenindividuellen Bearbeitung aller Fragen rund um den Schutz von Musikinstrumenten und deren Zubehör.

Bearbeitungszeit von 24 Stunden
Wie Reidt betont, gilt bei ihm für die Bearbeitung von Anträgen, Änderungen und Schadensmeldungen eine Bearbeitungszeit von 24 Stunden. Der Versicherungsschutz könne in der Regel unmittelbar am Tag des Antragseingangs bestätigt werden. Schäden würden zügig und unbürokratisch abschließend bearbeitet. „Die umfassende Betreuung schließt in den weitaus meisten Fällen die Regulierung des Schadens durch die Zahlung ein", sagt Torsten Reidt abschließend. (-el / www.bocquel-news.de

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