10. März 2014 - Wenn das Geld nicht reicht, sind Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern unterhaltspflichtig, auch wenn zwischen ihnen längst Funkstille herrscht. Mit der Police „Pflege- & Vermögensschutz" der Swiss Life Deutschland kann man den Kostendruck aushebeln.
Wie wichtig eine Pflegeversicherung ist, zeigt sich vor allem, wenn Kinder Unterhalt an ihre pflegebedürftigen Eltern zahlen müssen. Thomas Fornol, in der Geschäftsleitung der Swiss Life Deutschland (www.swisslife.de) für den Intermediär-Vertrieb zuständig, sagt, dass Kinder selbst dann rechtmäßig zur Kasse gebeten werden, wenn der Kontakt zu den Eltern schon längst abgebrochen ist. Das ist auch das Ergebnis eines Gerichtsurteils, dass der BGH Bundesgerichtshof (www.bundesgerichtshof.de) im vergangenen Monat fällte.
Mit dem Urteil rufen die BGH-Richter eine Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in das Bewusstsein der Öffentlichkeit, die vielen nicht bekannt ist: Eltern und Kinder müssen füreinander finanziell einstehen und sind einander unterhaltspflichtig - in beide Richtungen ("Mit Pflegeversicherung eigenes Vermögen retten"). Das bedeutet: Auch wer kein enges Verhältnis zu seinen Eltern mehr hat, beispielsweise aufgrund von Scheidung oder Streit, muss im Zweifelsfall für deren Pflege aufkommen.
Im akuten Fall hatte der Sohn eines mittlerweile verstorbenen Rentners geklagt, da er noch offene Beträge für die Pflege seines Vaters zahlen sollte, zu dem er seit Jahren keinen Kontakt mehr hatte. Das Gericht entschied, dass der Kläger trotz der jahrelangen Funkstille seinem Vater gegenüber unterhaltspflichtig ist. Denn dieser sei in den ersten 18 Lebensjahren seines Sohnes seinen Elternpflichten nachgekommen - also als die elterliche Fürsorge besonders wichtig war.
Unterhaltszahlungen sind nicht unerheblich
Die Unterhaltsverpflichtung, nach Paragraph (§) 1601 BGB eindeutig geregelt, besagt: Kinder oder Enkel müssen ihre Eltern und Großeltern im Notfall finanziell unterstützen, wenn diese ihr Leben nicht mehr eigenständig führen können. Doch gerade wenn der Pflegefall eintritt, kann es teuer werden - egal ob die betroffene Person zu Hause oder in einer speziellen Einrichtung versorgt wird.
Derzeit belaufen sich die Kosten bei Pflegestufe III für stationäre Pflege monatlich auf etwa 3.700 Euro. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt davon nur einen kleinen Teil der Kosten ab. So können schnell bis zu 2.200 Euro anfallen, die aus eigener Tasche für die Versorgung pro Monat zu bezahlen sind. Reicht das Geld der pflegebedürftigen Person dafür nicht aus, werden deren Kinder und unter Umständen auch Enkelkinder zur Kasse gebeten - so wie auch im Fall des BGH-Urteils. Das Sozialamt springt erst ein, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.
Natürlich müssen Kinder nicht ihr gesamtes Vermögen für die Pflege ihrer Eltern zur Verfügung stellen. So ist beispielsweise bei Alleinstehenden ein Freibetrag von üblicherweise 1.600 Euro des monatlichen Nettoeinkommens vor dem Sozialamt sicher, ebenso das selbstgenutzte Eigenheim sowie Ausgaben für die eigene Altersvorsorge. Dennoch kann sehr schnell ein großer Betrag zusammenkommen, mit dem die Kinder in der Pflicht stehen. Experten raten deshalb: Wer sich und seiner Familie diese finanzielle Bürde ersparen will, sollte mit einer privaten Pflegeversicherung vorsorgen. Diese garantiert den Angaben zufolge im Ernstfall eine fest vereinbarte monatliche Leistung. Dabei spiele es keine Rolle, ob die Pflege selbst organisiert wird oder professionelle Betreuer einspringen, heißt es.
Qualität bei Abschluss einer Pflegerentenversicherung entscheidend
Bei Abschluss einer privaten Pflege-Zusatzversicherung haben die Verbraucher die Qual der Wahl. "Die monatlich zu zahlenden Beiträge sollten dabei nicht das einzige Auswahlkriterium darstellen", sagt Thomas Fornol (Foto: Swiss Life). "Vielmehr sollten auch Qualitätsaspekte berücksichtigt werden, beispielsweise ob die Versicherung auch bei Demenz leistet, ob Einmalleistungen möglich sind und ob über die Zahlungen frei verfügt werden kann."
Einen wertvollen Anhaltspunkt geben laut Fornol Produktauszeichnungen renommierter Analyse-Institute. Auch das Versicherungsunternehmen Swiss Life Deutschland erhielt zahlreiche Auszeichnungen für seinen Swiss Life Pflege- & Vermögensschutz - die Pflege-Rente mit Geld-zurück-Garantie. Hier fließt mit dem zusätzlich versicherbaren Todesfallschutz das Kapital, das nicht für Pflegeleistungen verbraucht wurde, weitgehend zurück an die Angehörigen. Die Ratingagentur Morgen & Morgen (www.morgenundmorgen.de) zeichnete das Produkt in der Variante "Sofortschutz" mit der Bestnote aus. Auch die BAGSO Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (www.bagso.de) erteilte für den Swiss Life Pflege- & Vermögensschutz eine Empfehlung, die der Lobby-Verband an besonders verbrauchergerechte, innovative Dienstleistungen und Produkte vergibt. (-el / www.bocquel-news.de)
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