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Lebenslange Rente bei voller Erwerbsminderung

7. Juli 2014 - Erwerbsminderung führt nicht selten in die Armutsfalle. Seit Jahresbeginn fördert der Staat die private Absicherung der vollen Erwerbsminderung. Die RheinLand Versicherungsgruppe hat jetzt eine zertifizierte Erwerbsminderungsrente auf den Markt gebracht.

Als „deutschlandweit bislang einzigartig", bezeichnet die Rheinland Versicherungsgruppe (www.rheinland-versicherungen.de)   ihr neues Produkt unter dem Namen „Existenz-Rente". Es handelt sich um eine steuerlich geförderte, staatlich zertifizierte Erwerbsminderungsrente, die bei voller Erwerbsminderung eine lebenslange monatliche Rente garantiert.

Die maximal versicherbare Rente beträgt 1.500 Euro monatlich für Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung und 2.500 Euro monatlich für alle anderen, beispielsweise Selbstständige. Die Leistung werde bis zu 36 Monate rückwirkend gewährt. Während der Versicherungsdauer ist die versicherte Rente ab dem 55. Lebensjahr gestaffelt, somit richte sich die versicherte Rentenhöhe nach dem Alter des Versicherten. Eine Rente im Rentenbezug sei von der Staffelung nicht betroffen.

Da die Existenz-Rente nach § 5a des Gesetzes über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen (AltZertG) staatlich gefördert wird, können die Beiträge als Sonderausgabe nach § 10 Einkommensteuergesetz (EStG) geltend gemacht werden.

Risikoträger der Existenz-Rente ist die Credit Life AG (www.creditlife.net),  ein Unternehmen der RheinLand Versicherungsgruppe. Sachkundige Beratung zur Existenz-Rente erhalten Interessierte in allen RheinLand Bezirksdirektionen, Geschäftsstellen und Generalagenturen, versichert das Unternehmen.

Existenzielles Risiko
Das Risiko, voll erwerbsunfähig zu werden, betrifft jeden Menschen gleichermaßen, argumentiert die RheinLand Versicherung. Niemand könne sich davor schützen, durch unglückliche Umstände vorübergehend oder dauerhaft in die Situation zu geraten, weniger als drei Stunden täglich einer beliebigen Tätigkeit nachzugehen. Grundsätzlich könne angenommen werden, dass die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nur rund ein Drittel vom monatlichen Bruttoverdienst - abzüglich eines Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrags - beträgt. Häufig seien dies nur einige hundert Euro.

Picto ErwerbsminderungRentenreform verbessert staatliche Leistungen nicht grundsätzlich
Zu den konstruktiven Elementen des am 1. Juli In Kraft getretenen Renten-Reformpakets gehören Verbesserungen bei der staatlichen Erwerbsminderungsrente. Sie bestehen aus zwei Elementen:

 

  • Die Zurechungszeiten für die Erwerbsminderungsrenten werden bis zum 62. Lebensjahr ausgedehnt (vorher 60. Lebensjahr). Erwerbsgeminderte werden dann so gestellt, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen zwei Jahre länger als bisher gearbeitet hätten.
  • Darüber hinaus findet nun eine sogenannte Günstigerprüfung statt: Kam es in den letzten vier Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung bereits zu Lohneinbußen, beispielsweise bei gesundheitlich bedingter Teilzeitarbeit, dann werden die letzten vier Jahre bei der Rentenberechnung nicht berücksichtigt, weil sie den Anspruch mindern.

 

So wichtig diese Verbesserungen sind: Halbe oder volle Erwerbsminderung führt in der Regel immer zu finanzieller Not. Die Erwerbsminderungsrente wird nach den gleichen Grundsätzen wie die gesetzliche Rente berechnet. Wegen der Inanspruchnahme vor Regel-Rentenbeginn werden jedoch Abzüge vorgenommen. Deshalb ist eine private Vorsorge, ob als Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder über eine andere Form der Arbeitskraftabsicherung sinnvoll. (hp / www.bocquel-news.de)

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