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Konzepte und Kriterien

Kriterien für eine gute Rechtsschutzversicherung

12. Mai 2014 - Die freie Anwaltswahl und das Angebot einer unbegrenzten Deckungssumme sind die wichtigsten Eigenschaften einer guten Rechtsschutzversicherung. Das ergab eine aktuelle Umfrage. Für die freie Anwaltswahl sind die Kunden sogar bereit, mehr zu bezahlen.

 Dr. Oliver Gaedeke

Die freie Anwaltswahl gehört zu den „Knackpunkten" bei der Rechtsschutzversicherung. Die Versicherer möchten sie gern einschränken und die Versicherten auf vertraglich gebundene Anwälte verweisen. Denn das spart Kosten, weil die Vertragsanwälte vom Versicherer schlechter bezahlt werden, die Masse soll das ausgleichen. Dafür erhalten die Versicherten einen Beitragsrabatt. Dagegen hatte die Anwaltsvereinigung opponiert, allerdings erfolglos. Erst im Dezember 2013 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az.: IV ZR 215/12), dass die Freiheit der Anwaltswahl nicht jegliche Anreizsysteme des Versicherers in Bezug auf die vom Versicherungsnehmer zu treffende Entscheidung ausschließe. Die Grenze zur Verletzung des Rechts auf freie Anwaltswahl werde erst überschritten, wenn die Vertragsgestaltung einen unzulässigen psychischen Druck zur Mandatierung des vom Versicherer vorgeschlagenen Anwalts ausübt ("Rechtsschutzversicherer dürfen Anwaltswahl lenken").

Freie Anwaltswahl am wichtigsten
Den Kunden ist die freie Anwaltswahl dennoch wichtig. Dies ergab die aktuelle Untersuchung  „Trends für Rechtsschutzversicherungen" des Kölner Marktforschungs- und Beratungsinstituts YouGov (www.yougov.de), für die 1.500 Rechtsschutzversicherte und Rechtsschutzinteressierte sowie 200 Versicherungsmakler befragt wurden. Danach ist die freie Anwaltswahl für 45 Prozent der Privatkunden das wichtigste Merkmal einer Rechtsschutzversicherung. Sie sind bereit, dafür einen höheren Beitrag/Preis zu bezahlen. Auch rund jeder fünfte Versicherungsmakler geht in diesem Kontext von einer zusätzlichen Zahlungsbereitschaft aus.

Unbegrenzte Deckung gewünscht
An zweiter Stelle der attraktivsten Eigenschaften von Rechtsschutzversicherungen stehe bei den Befragten das Angebot einer unbegrenzten Deckungssumme. In diesem Fall seien zwei von fünf Privatkunden bereit, mehr Geld auf den Tisch zu legen. Besonders die Gruppe der Rechtsschutzversicherten mit einem Leistungsfall in den vergangenen fünf Jahren hält die beiden Leistungsmerkmale „Anwaltswahl" und „Deckungssumme" für bedeutungsvoll. Wie wichtig der Besitz einer Rechtsschutzversicherung für die Verbraucher ist, zeigt die Studie ebenfalls: Etwa jeder zweite potenzielle Kunde hat in der Vergangenheit eine Situation erlebt, in der der Wunsch nach Versicherungsschutz bestand.

Profiling hilft bei Kundenslektion
„Die Schadenhäufigkeit eines Kunden lässt sich zu einem relevanten Teil anhand von faktischen und psychographischen Personenmerkmalen vorhersagen", weiß Dr. Oliver Gaedeke, Vorstand und Leiter der Finanzmarktforschung bei YouGov. „Ein entsprechendes Profiling, wie wir es in unserer Studie ausgearbeitet haben, kann die Identifikation wertvoller Kunden unterstützen", so Dr. Oliver Gaedeke (Foto: YouGov), Vorstand und Leiter der Finanzmarktforschung bei YouGov.

Neben den konkreten Produkterwartungen, die Endkunden und Makler an Rechtsschutzversicherungen stellen, der Markenwahrnehmung oder den Abschlusswegen geht die YouGov Studie „Trends in der Rechtsschutzversicherung" unter anderem der Frage nach, wie Anbieter von Rechtsschutzversicherungen wertvolle und weniger wertvolle Kunden auf den ersten Blick unterscheiden können.

In der Studie wurden folgende Rechtsschutzversicherer untersucht: ADAC, ADVOCARD, Allianz, Allrecht, Arag, Asstel, Auxilia, Axa, Barmenia, Basler, Bruderhilfe, Concordia, Continentale, D.A.S., Debeka, Deurag, Deutscher Herold, DEVK, DMB, Ergo, Generali, Gothaer, HDI, Huk24, Huk-Coburg, Itzehoer, LVM, Mecklenburgische, NRV, Nürnberger Versicherung, Örag, Provinzial, R+V, Rechtsschutz Union, Rolnad, Signal Iduna, VHV, WGV, Württembergische und Zurich.

Kunden orientieren sich an Empfehlungen
Obwohl die Branche nicht müde wird, für die Vorteile der Vertragsanwälte zu trommeln, setzen drei Viertel (74 Prozent) der Kunden bei der Anwaltssuche nicht auf den Versicherer, sondern auf Hilfe bei Verwandten, Freunden und Bekannten. So jedenfalls eine frühere Umfrage des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de). Für 91 Prozent der Deutschen spielen Empfehlungen die größte Rolle. (hp / www.bocquel-news.de

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