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Konzepte und Kriterien

Irreführende Behauptung der Verbraucherschützerin

28. November 2013 - Die Verbraucherschützerin Edda Castello hat laut GDV die Zuschauer der Sendung „Hart aber fair" in die Irre geführt. Sie behauptete, dass die Ablaufleistung einer Lebensversicherung durch hohe Kosten und nicht durchs sinkende Zinsniveau rückläufig sei.

Edda Castello Noch drei Tage nach der ARD-Sendung „Hart aber fair" am 25. November 2013 sorgt eine Aussage von Edda Castello (Foto: vzhh) von der Verbraucherzentrale Hamburg (www.vzhh.de) für helle Aufregung. In der Fernseh-Sendung wurde anhand eines exemplarischen Falls über die rückläufigen Ablaufleistungen von Lebensversicherungen diskutiert. Die Rechts- und Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg war zu dem Schluss gekommen, dass die rückläufige Ablaufleistung an den hohen Kosten (des Versicherers) liege, nicht aber am seit Jahren sinkenden Zinsniveau. Dies griff der GDV Gesamtverband der deutschen Versicherer (www.gdv.de) auf und wirft der Verbraucherschützerin Irreführung des Fernseh-Publikums vor.

LV-Vertrag lief 25 Jahre lang
Der Fall, um den es in der Sendung „Hart aber fair" ging: 1987 hatte ein Kunde eine Lebensversicherung bei der Allianz (www.allianz.de) abgeschlossen, mit dynamischem Zuwachs von Leistung und Beitrag für zwei Partner mit Kapitalzahlung im Todes- und Erlebensfall. Die monatliche Prämie betrug 80 Euro. Der Vertrag lief im Mai 2013 aus. 1992 war hierfür eine Ablaufleistung von rund 55.000 Euro prognostiziert. Tatsächlich ausgezahlt wurden am Ende knapp 43.000 Euro.

Edda Castello behauptete in der Sendung, der Kunde hätte besser in Bundeswertpapiere investieren sollen, dann hätte er heute mehr Geld herausbekommen (Quelle: "Hart aber fair", 25. November 2013)

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft lässt dazu verlautbaren: „Diese Aussage ist falsch. In dem Beispielfall ist die Ablauf-Rendite zwar gefallen - von ursprünglich hochgerechneten 5,5 auf 3,9 Prozent. Um eine Lebensversicherung mit Bundeswertpapieren vergleichen zu können, muss die Rendite aber um den - in diesem Fall umfangreichen und damit auch teuren - Risikoschutz bereinigt werden. Die bereinigte Rendite der Police (um deren Beispiel es bei der ARD-Sendung ging) liegt bei 5,0 Prozent. Bundesschatzbriefe haben dagegen im Zeitraum 1987 bis 2013 nur eine Rendite von 4,4 Prozent erwirtschaftet."

Es liege ausschließlich an den Kosten ...
Edda Castello hat laut GDV-Mitteilung in der Sendung weiter behauptet, es liege ausschließlich an den Kosten, nicht aber an den Leitzinsen nahe Null, dass die Ablauf-Renditen von Lebensversicherungen gesunken seien.

Dazu stellt der GDV fest: „Richtig ist, dass die Ablauf-Renditen in den vergangenen Jahren wegen des seit vielen Jahren gefallenen Zinsniveaus zurückgegangen sind. Aber es ist falsch, dass das an den Kosten der Lebensversicherung liegt. Denn die Verwaltungskosten-Quote ist im gleichen Zeitraum nicht gestiegen, sondern stark gesunken, von 4,15 auf 2,42 Prozent. Gleichzeitig ist aber auch das Zinsniveau deutlich zurückgegangen."

Renditen 
Quelle: Bundesbank

Renditen von zehnjährigen Bundesanleihen sanken deutlich
Zentral dazu beigetragen habe, dass der Leitzins der EZB Europäischen Zentralbank (www.ecb.europa.eu) von 4,75 Prozent im Jahr 2000 auf heute 0,25 Prozent nach unten geschraubt wurde. Nach GDV-Angaben sind außerdem etwa die Renditen von zehnjährigen Bundesanleihen in den vergangenen Jahren von 8,0 auf heute 1,3 Prozent gesunken. „Lebensversicherer schreiben ihren Kunden dagegen selbst 2013 eine durchschnittliche Gesamtverzinsung von 4,24 Prozent gut", teilt der GDV mit.

Auch Kritik an Bewertungsreserven
Immer wieder stehen die Ablaufleistungen der Lebensversicherer in der öffentlichen Kritik. Auch das Thema Bewertungsreserven (Die Branche giert nach Lösungen für "heiße Eisen") ist in diesem Zusammenhang Gegenstand heftiger Auseinandersetzungen mit Verbraucherschützern.

Jetzt nehmen der BdV Bund der Versicherten (www.bundderversicherten.de) und der vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband (www.vzbv.de) öffentlich Stellung zu Plänen der Politik, die Bewertungsreserven neu zu regeln. Danach begrüßen BdV und VZBV den Vorstoß von CDU und SPD, bei der Neuregelung der Bewertungsreserven für einen fairen Ausgleich aller Interessen zu sorgen und erklären dazu: „Bislang sind die Versicherer gesetzlich verpflichtet, Kunden, die ihre Lebensversicherung kündigen oder deren Vertrag ausläuft, an den Bewertungsreserven zu beteiligen. Die Verbraucherverbände legen nun einen eigenen Lösungsvorschlag vor."

Realisierte Kursgewinne
Auszug aus einer Mitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverband: „Bewertungsreserven sind nicht realisierte Kursgewinne, insbesondere bei Anleihen. Sie fallen unter die sogenannte Überschussbeteiligung, über die Kunden an den Gewinnen des Unternehmens beteiligt werden. Kunden, die vorzeitig ausscheiden, aber auch Versicherungsnehmer, deren Ansparphase beendet ist, erhalten laut aktueller Regelung 50 Prozent der auf den Vertrag entfallenen Bewertungsreserven zusätzlich.

 

Mit Blick auf Anleihen gibt es eine Besonderheit: Hier entstehen Bewertungsreserven während der Laufzeit, wenn die Kurse steigen. In der Praxis werden die Anleihen aber bis zum Ende der Laufzeit gehalten. Dann lösen sich etwaig zwischenzeitlich entstandene Bewertungsreserven auf und die Versicherung erhält ihre Einzahlung zurück. Die Versicherer haben fast 90 Prozent ihrer Kapitalanlage in Anleihen investiert, zurzeit sind die Bewertungsreserven sehr hoch.

 

Eine ursprünglich geplante Neuregelung, die in diesem Jahr im Bundesrat scheiterte, sah vor, Bewertungsreserven aus festverzinslichen Anlagen und Zinsabsicherungsgeschäften nur noch zu einem geringen Anteil zu berücksichtigen, nämlich insofern sie höher sind, als für künftige Zinssatzverpflichtungen benötigt wird. Die Regelung hätte aber die ausscheidenden Versicherungsnehmer schlechter gestellt."

Weiter bezieht sich der vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband auf seinen Vorstand Gerd Billen, der sagt: „Eine fairere Beteiligung aller Versicherten an den Überschüssen steht schon lange auf der Agenda und sollte nun endlich umgesetzt werden." Außerdem schlägt der BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein vor: „Nach unserer Idee würden die ausscheidenden Kunden zukünftig statt an den Bewertungsreserven an den freien Mittel der Rückstellung für Beitragsrückerstattung beteiligt werden." Auch der vzbv tritt für diese Neuregelung ein. Beide Institutionen versichern, dass eine solche Lösung für die Versicherten zu einer höheren Transparenz und für die Unternehmen zu einer besseren Planbarkeit führen würde. Für die Praxis heißt da laut BdV und vzbv: „Die daraus resultierenden Mittelabflüsse aus der freien Rückstellung für Beitragsrückerstattung könnten ausgeglichen werden, indem die Mindestzuführungsquoten aus allen Überschussquellen auf 90 Prozent hochgesetzt werden."

Wie es dazu beim GDV heißt, fließen durch die derzeit geltende Regelung der hälftigen Beteiligung monatlich bis zu 300 Millionen Euro ab, was die Risikotragfähigkeit der Versicherer schwäche. Den deutschen Versicherern gehe es nicht darum, weniger an die Versicherungsnehmer auszuschütten, sondern darum, dass die Bewertungsreserven - über eine längere Zeit gestreckt - aufgelöst werden sollten.

Eine neue Ungerechtigkeit würde entstehen
Da die RfB freie Rückstellung für Beitragsrückerstattung ausschließlich den Kunden zustehe, würden sie von diesen Reserven während der gesamten Vertragslaufzeit profitieren. Es würde zulasten der verbleibenden Kunden gehen, wenn man bei Vertragsende eine weitere Ausschüttung daraus vornehmen würde. Für den GDV wäre es paradox, weil man mit der Änderung der Beteiligung an den Bewertungsreserven zwar eine Ungerechtigkeit beseitige, aber gleichzeitig mit der Beteiligung an der freien RfB eine neue Ungerechtigkeit schaffen würde. (-el / www.bocquel-news.de)

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