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Konzepte und Kriterien

Geförderte Pflegetarife fallen deutlich ab

25. August 2014 - Die Tarife für geförderte Pflegetagegeldversicherungen reichen an die Leistungen ungeförderter Produkte nicht heran. Schwachpunkte sind vor allem ungenügende Leistungen unterhalb der Pflegestufe III sowie Unterschiede bei Beiträgen und Leistungen.

Das Analyse- und Ratinghaus Morgen und Morgen GmbH (www.morgenundmorgen.de) hatte bekanntlich vor einigen Tagen erstmals Tarife der Privaten Krankenversicherung (PKV) nach Einführung der Unisex-Tarife bewertet (siehe www.bocquel-news.de). Dieses PKV-Rating nimmt Morgen & Morgen einmal jährlich vor. Regelmäßig aktualisiert werden die Ratings zu Pflegetagegeldversicherungen. Aus diesem Material wurde für portfolio international update eine Sonderbetrachtung für geförderten Pflegetagegeldversicherungen („Pflege-Bahr") erstellt.

Pflege-Bahr-Rating

Die Daten zeigen, dass die geförderten Tarife bei der Leistungsfähigkeit mit den ungeförderten Tarifen nicht mithalten können. Denn sie bekamen - im Unterschied zu den Spitzenreitern bei den ungeförderten Pflegetagegeldtarifen - nur durchschnittliche Noten. Außerdem sind die Unterschiede zwischen den Anbietern und Tarifen groß. „Extrem variierende Pflegemonatsgelder bei jüngeren Versicherten, starke Beitragsunterschiede bei älteren Kunden sowie unterschiedliche Leistungen innerhalb der Pflegestufen machen die geförderte Pflege beratungsintensiver als ursprünglich angenommen", heißt es bei Morgen & Morgen.

Die alleinige Unterscheidung nach der Leistung in Pflegestufe III greift für die Beratung zu kurz, da die meisten Pflegebedürftigen in den Pflegestufen I (56 Prozent aller Pflegefälle) und II (32 Prozent) eingestuft sind. Die Leistungen der geförderten Pflegeversicherung gehen oft an diesem Bedarf vorbei. Bei „Pflege-Bahr" betragen die Leistungen in Stufe I zwischen 20 und 35 Prozent der vollen Leistung, in Stufe II zwischen immerhin 30 und 70 Prozent. Der Versicherer mit dem höchsten Betrag in Stufe III bietet nicht automatisch auch das meiste Tagegeld in den Stufen I und II. 

Die Leistungsfähigkeit von geförderten Pflegeversicherungen ist für die Deckung des Pflegerisikos jedoch von großer Bedeutung. Denn über die staatliche Förderung sind viele Kunden, vor allem junge, erst für das Thema ansprechbar. Zudem wird der Pflege-Bahr, der bekanntlich das Risiko nicht in vollem Umfang decken kann, in der Praxis oft als Basis für die private Absicherung des Pflegerisikos verkauft, auf die dann ungeförderte Pflegetagegeldversicherungen draufgesattelt werden. (hp / www.bocquel-news.de)

 

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