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Konzepte und Kriterien

GDV für produktregulierte Wertpapier-Spezialfonds

30. August 2012 - Den aktuelle Entwurf des Bundesfinanzministers zum AIFM-Umsetzungsgesetz finden die deutschen Versicherer wichtig. Allerdings sollten produktregulierte Wertpapier-Spezialfonds als bewährtes Instrument zur Steuerung der Kapitalanlagen erhalten bleiben.

Umsetzung der Richtlinie

Die Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2003/41/EG und 2009/65/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 1095/2010 (ABl. L 174 vom 01.07.2011, S. 1) (AIFM-Richtlinie) ist bis zum 22. Juli 2013 in nationales Recht umzusetzen. Ziel der Richtlinie ist, gemeinsame Anforderungen für die Zulassung von und die Aufsicht über Manager alternativer Investmentfonds festzulegen, um für die damit zusammenhängenden Risiken und deren Folgen für Anleger und Märkte in der Union ein kohärentes Vorgehen zu gewährleisten.

Die Regeln für alternative Investmentfonds wie zum Beispiel für Immobilienfonds sollen europaweit vereinheitlicht werden. Mit der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie (AIFM-Umsetzungsgesetz) möchte das Bundesfinanzministerium (www.bundesfinanzministerium.de) die Regulierung im neuen Kapitalanlage-Gesetzbuch (KAGB) zusammenfassen. Dass der produktregulierte Wertpapier-Spezialfonds grundsätzlich im Gesetzentwurf beibehalten wird, ist nach Einschätzung des GDV Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) absolut sinnvoll. Der Branchen-Verband kritisiert jedoch, dass der offene Immobilien-Spezialfonds für die Zukunft abgeschafft werden soll. Harsche Kritik kommt auch von anderen Verbänden ("AIFM-Richtlinienumsetzung sorgt für heftige Kritik").

Wie die EU-Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds laut Gesetz-Entwurf umgesetzt wird, haben die deutschen Versicherer analysiert und dazu Stellung genommen.

Für die deutschen Versicherer sind produktregulierte Wertpapier-Spezialfonds ein wichtiges und bewährtes Instrument zur Steuerung der Kapitalanlagen. Das Investment in solche Fonds hat GDV-Angaben zufolge in der jüngsten Finanzkrise wesentlich dazu beigetragen, die Kapitalanlageergebnisse der Versicherer zu stabilisieren. Deshalb sei es richtig und wichtig, dass der Spezialfonds im aktuellen Entwurf des AIFM-Umsetzungsgesetzes grundsätzlich beibehalten wird.

Alternativer Investmentfonds GDV Die deutschen Versicherer weisen aber auch darauf hin, dass der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums für die Zukunft auch die Abschaffung des offenen Immobilien-Spezialfonds vorsieht. Man müsse bedenken, dass deutsche Versicherungsunternehmen über Jahrzehnte erfolgreich in diese Anlageklasse investiert haben. Der offene Immobilien-Spezialfonds sei für die langfristig orientierte Versicherungs-Branche ein wichtiges Instrument zur Diversifikation und Erhöhung der Sicherheit ihrer Anlagen und sollte daher unbedingt erhalten bleiben.

Weiter heißt es in der GDV-Stellungnahme: Der geschlossene Immobilien Spezial-AIF stellt die Versicherer vor anlageverordnungsrechtliche Schwierigkeiten und kann daher den offenen Immobilien-Spezialfonds nicht als gleichwertige indirekte Immobilienanlage ersetzen.

Der GDV setze sich zudem dafür ein, dass das Investment-Steuerrecht für die Versicherungs-Branche zeitnah angepasst wird. (eb / www.bocquel-news.de)

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