16. Juni 2014 - Die Urlaubszeit naht und damit auch wieder günstige Bedingungen für Einbrecher. Doch nicht nur deshalb empfiehlt es sich, Haus und Wohnung während der Abwesenheit hüten zu lassen. Außer den Nachbarn kommen auch professionelle Agenturen in Frage.
Urlaubszeit ist Einbruchszeit. Gerade erst hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) die Einbruchsbilanz 2013 veröffentlich. Danach gab es im vergangenen Jahr 150.000 versicherte Wohnungseinbrüche. Innerhalb der vergangenen vier Jahre hat die Zahl der Schäden um rund 35 Prozent zugenommen. Nach den vorläufigen Auswertungen leisteten die Versicherer 2013 rund 480 Millionen Euro und damit 20 Millionen mehr als noch im Jahr zuvor.
Doch Häuser und Wohnungen sind während der Abwesenheit der Bewohner nicht nur durch Einbrecher bedroht. Schäden durch Sturm, Starkregen, Rohrbrüche und andere Ereignisse machen es notwendig, dass das Haus oder die Wohnung regelmäßig kontrolliert werden. Mehrfach haben deutsche Gerichte geurteilt, dass Mieter auch während längerer Abwesenheit eine Obhutspflicht für die Wohnung haben und für Kontrollmöglichkeiten sorgen müssen, aber auch dafür, dass die Beauftragten diese Kontrollen auch tatsächlich durchführen. Das gilt nicht nur im Urlaub, sondern auch bei Abwesenheit aus beruflichen Gründen oder bei Krankenhausaufenthalt. Wer in solchen Fällen Nachbarn beauftragen kann, ist fein raus.
Haushüter mit vielen Aufgaben
Doch nicht jeder Haus- oder Wohnungsbesitzer kann sich darauf verlassen. Die Wüstenrot Bausparkasse (www.wuestenrot.de) empfiehlt in solchen Fällen Haushüter-Agenturen als Alternative. Das Unternehmen aus dem Konzern der Wüstenrot und Württembergischen AG (www.ww-ag.com) verweist darauf, dass diese Dienstleister verschiedene Betreuungsaufgaben wahrnehmen können, die sich Auftraggeber je nach Bedarf zusammenstellen können.
Haushüter kümmern sich nicht nur ums Blumengießen (Foto: Wüstenrot) oder um das Leeren des Briefkastens. Beispielsweise gebe es eine Betreuungsaufgabe, die sich nur auf das Objekt „Haus" bezieht, so Wüstenrot. Bei dieser Serviceleistung bewohne der Haushüter ununterbrochenen das Anwesen. Das soll nach außen den Eindruck erwecken, dass der Eigentümer selbst zu Hause ist. Der „Ersatz"-Hausbesitzer habe das zu betreuende Objekt vor Schäden jeglicher Art zu bewahren. Sollte doch mal ein Notfall eintreten, würden von ihm die ersten notwendigen Maßnahmen eingeleitet. Je nach Lage könne dazu gehören, Polizei oder Feuerwehr zu alarmieren sowie Handwerker oder Hilfsdienste zu benachrichtigen. Der Haushüter betreue auch Büros, die der Heimarbeit dienen. Er sortiert beispielsweise die Eingangspost, nimmt Telefongespräche an und leitet, wenn vorher abgesprochen, Telefaxe an den Hausherrn weiter. Dieser Service solle allerdings keine Sekretärin im üblichen Sinne ersetzen.
Behördlicher Zulassung
In einer erweiterten Version einer professionellen Betreuung kümmern sich die Haushüter auch um Personen, die das Haus aus unterschiedlichen Gründen nicht verlassen können oder wollen, etwa ein nicht reisefähiges Familienmitglied, erläutert Wüstenrot. Sie erhalten Hilfe bei der normalen alltäglichen Lebensführung, auch wenn es nur darum gehen sollte, ihnen ein wenig Gesellschaft zu leisten. Es werde für die Mahlzeiten gesorgt und auf die vorgeschriebene Einnahme von Medikamenten geachtet. Dabei handele es sich jedoch immer nur um Hilfeleistungen und nicht um Arbeiten der Gesundheits- und Krankenpflege.
Auch wenn Haustiere nicht auf die Reise oder in die Klinik mitgenommen werden können, stehe die Haushüter-Organisation bereit. Deren Mitarbeiter befasse sich individuell mit dem Tier und verbringe die Zeit während der Betreuungsdauer mit ihm zusammen in dessen gewohnter Umgebung. An Hand einer detaillierten Checkliste werde festgehalten, wie das Tier zu betreuen und zu versorgen ist sowie welche Eigenarten und Gewohnheiten zu berücksichtigen sind.
Die meisten organisierten Haushüter-Agenturen arbeiten einheitlich nach strengen Bestimmungen und Anforderungen, weiß Wüstenrot. Sie haben eine behördliche Zulassung, verfügen über Betriebshaftpflichtversicherungen gegen Schäden sowie Unfallversicherungen der Mitarbeiter. Strenge Diskretion gehöre zum Selbstverständnis eines seriösen Anbieters. Je nach Leistungsumfang koste ein Haushüter pro Tag zwischen 50 und 70 Euro. Zusätzliche Aufgaben, etwa Personenbetreuung, Büroservice oder Tierbetreuung, würden gesondert berechnet.
Würstenrot weist darauf hin: Die Haushüter-Funktion gilt als haushaltnahe Dienstleistung und ist steuerlich begünstigt. Auch wichtig: Nach Rückkehr des Hausbesitzers wird ein Abnahmeprotokoll ausgefüllt. Darin werden auch eventuelle Unregelmäßigkeiten, Beschwerden oder Wünsche festgehalten.
Kundenurlaub als Beratungsanlass
Mit Blick auf die Einbruchstatistik und zunehmende Naturgefahren können Vermittler die bevorstehende Haupturlaubsaison zum Anlass nehmen, den Wohngebäude- oder Hausrat-Versicherungsschutz ihrer Kunden zu überprüfen. Gegenstand sind vor allem Versicherungssummen und Deckungsumfänge. Neben der Gebäude- und Hausratversicherung kommen auch Beratungen zum Einschluss von Elementarschadenversicherungen oder der Abschluss von Haus- und Wohnungs-Schutzbriefen bzw. Haus- und Wohnungs-Assistance-Leistungen infrage. (hp / www.bocquel-news.de)
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