13. September 2012 - Erstmals werden das Alter des Versicherungsnehmers und das Alter des jüngsten Nutzers des Fahrzeugs bei der Einteilung der Typklasse berücksichtigt. Rund die Hälfte der Fahrzeuge werden umgestuft, die meisten allerdings nur um eine Klasse.
Hintergrund: Fahrer bestimmter Altersgruppen auf bestimmten Fahrzeugtypen haben einen überdurchschnittlichen Schadenbedarf, beispielsweise über 70-Jährige. Bei der altersunabhängigen Einstufung subventionieren die jüngeren, überwiegend unfallfreien Versicherungsnehmer, die älteren mit. Durch die altersabhängige Einstufung wird sicher gestellt, dass es gerechter zugeht. Über eine Typklassenabsenkung für alle wird es für die Schadenfreien günstiger. Über den Alterszuschlag für Fahrer mit erhöhtem Schadenrisiko stellen die Versicherer künftig sicher, dass ein risikoadäquater Ausgleich erfolgt, erläutert Stephan Schweda vom GDV.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung werden rund 55 Prozent der umgestuften Fahrzeuge eine Klasse höher und rund 36 Prozent eine Klasse niedriger eingestuft. Das geht aus der neuen Typklassenstatistik vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV - www.gdv.de) hervor.
In der Vollkaskoversicherung sind insgesamt knapp 45 Prozent der Fahrzeuge von Umstufungen betroffen: Für rund 32 Prozent der betroffenen Fahrzeuge geht es eine Klasse rauf und für rund 59 Prozent geht es eine Klasse runter. In der Teilkaskoversicherung werden etwas mehr als die Hälfte der Fahrzeuge umgestuft: rund 21 Prozent davon um eine Klasse höher und knapp 75 Prozent davon eine Klasse niedriger.
In der Haftpflichtversicherung werden in der Typklassenstatistik jetzt auch die Jahre stärker berücksichtigt, die ein Autofahrer unfallfrei fährt (SF-Staffel). Bislang endete die SF-Staffel bei 25 unfallfreien Jahren. Die Staffelung wurde nun auf 35 Jahre erweitert.
Die Typklassenstaffelung des GDV ist für die Versicherungsunternehmen unverbindlich und kann ab sofort für Neuverträge und für bestehende Verträge zur Hauptfälligkeit angewendet werden - in der Regel gilt sie ab dem 1. Januar 2013. In der Regel werden die GDV-Typklassen von den Versicherern übernommen. Die Typklassen sind unter www.typklasse.de abrufbar.(hp / www.bocquel-news.de)
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