26. September 2013 - „Ace GPSSM" heißt eine neue Managerhaftpflicht-Police des international tätigen Versicherers Ace. Im Gespräch mit Journalisten diskutierten Experten - unter ihnen auch Juristen - die Besonderheiten und mögliche Alleinstellungsmerkmale des neuen Tarifs.
Die D&O-Versicherung (abgeleitet von Directors' and Officers' Liability Insurance), die auch als Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung in vielfältigen Angeboten auf dem Markt ist, bestimmte die Thematik beim 5. Media Round Table der Ace European Group Limited Direktion für Deutschland (www.acegroup.com). Im Vordergrund stand als neues Produkt Ace Global Program Solutions - kurz „Ace GPSSM" - vornehmlich auf den Bedarf in Unternehmen zugeschnitten, deren Organ-Mitglieder in Märkten außerhalb der eigenen Landesgrenzen agieren.
Gestützt durch sein weltweites Netzwerk aus eigenen Einheiten in 53 Ländern und langjährige Kooperationspartner bietet die Ace Group weltweiten Service und Expertise in über 170 Ländern. Das ermöglicht es dem Versicherer mit „Ace GPSSM" in nahezu allen Bereichen des multinationalen Risk Managements eine innovative Versicherungslösung, individuell auf das jeweilige Unternehmen abgestimmt - global und für alle Sparten, anzubieten.
Die D&O-Versicherung, die nach ersten konzeptionellen Versuchen hierzulande als Berufshaftpflicht für Organe Ende des 19. Jahrhundert in Deutschland wieder von der Bildfläche verschwand, wurde dann in den Turbulenzen des schwarzen Freitag an der Börse in New York - 25. Oktober 1928 mit Ausbruch der Weltwirtschaftskrise - in den USA „erfunden". Inzwischen reicht das Deckungs-Spektrum der ursprünglichen D&O-Konzeption weit über die grundsätzliche finanzielle Absicherung von Topp-Managern in großen Unternehmen hinaus. Die Fachleute beim Ace Media Round Table waren sich einig, dass etliche Zusatzdeckungen, die heutzutage angeboten werden, wenig sinnvoll sind. „Viele sind Gimmicks, oft Unfug und reines Marketing", sagte Guenter Droese, Partner des Beratungsunternehmens Droese & Partner (www.droese-partner.com).
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Lebhaft diskutierten beim Ace Media Round Table (v.l.n.r.) Dr. Stefan Steinkühler, Markus English, Guenter Droese, Dr. Jochen Lehmann sowie der Country President der Ace Group Andreas Wania und Claims Manager Dr. Peter Albrecht (Foto: E. Bocquel). |
In Deutschland herrscht nach Experten-Aussagen das Anspruchsgrundlagen-Prinzip: Wer seine Pflicht verletzt, wird im Innenverhältnis zur Rechenschaft gezogen. Anders in den USA: Dort können beispielsweise Dritte, die Stakeholder (Eigentümer, Aktionäre), persönlich gegen ein einzelnes Vorstandsmitglied, das Schaden angerichtet haben soll, vorgehen. Das geht in Deutschland nicht. In den USA können sich Manager von Haftpflichtansprüchen wegen Pflichtverletzungen in ihrer Eigenschaft als Organ eines Unternehmens freistellen lassen, was hierzulande umstritten ist.
D&O-Anbieter - in erster Linie Haftpflichtversicherer
Dabei sollte aber nicht vergessen, dass der D&O-Anbieter in erster Linie Haftpflichtversicherer ist, der als erstes die Rechte des versicherten Organs und den entstandenen Schaden gegen Dritte abwehren muss, machte Andreas Wania als Country President Chef der Ace Direktion für Deutschland in Frankfurt am Main deutlich. In der Regel dauert die Abwicklung bei D&O-Schäden Jahre. Experten berichten, dass rund 80 Prozent der gerichtsanhängigen Klagen, bei den die D&O-Versicherung greifen soll, außergerichtlich beendet werden.
Dabei werde häufig „sehr großzügig" verfahren. Guenter Droese äußerte dazu den Verdacht, dass bisher viel zu oft leichtfertig Schadenleistungen ausbezahlt wurden. Vor allem wenn es um den Beweis gehe, ob eine Fehlentscheidung vorsätzlich oder fahrlässig gemacht wurde. „Hinterher ist es sehr schwer zu beweisen, dass Vorsatz der auslösende Punkt war." Theoretisch könnte der D&O-Versicherer dann nämlich den „Schuldigen" in Regress nehmen. Weil sich das aber alles zu aufwendig und zeitraubend gestalten würde, wurde nach Meinung der Fachleute viel zu freizügig gezahlt.
Die D&O-Versicherer herzulande machen keine Angaben zu Prämienhöhen und Schadenleistungen. Auch beim GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) sind dazu keine Zahlen zu erhalten. „Mit der D&O kann die Assekuranz hierzulande noch ganz gut leben", sagte Andreas Wania (Foto links neben Dr. Peter Albrecht) ausweichend. Das sei aber auch gar nicht der Punkt; vielmehr beabsichtige die Ace Group, sich mit besonderen Leistungen in der D&O hervorzutun.
Die eigentliche Schadenbearbeitung und -Regulierung wird als Achillesverse der D&O gesehen. Dr. Stefan Steinkühler, der den Geschäftsbereich Finpro beim Industriemakler Marsh (www.deutschland.marsh.com) leitet, wies darauf hin, dass gerade die Schadenbearbeitung schwierig sei; hier würden sich nicht nur die Versicherer unterscheiden, sondern auch die Klientel - weil der Wissensstand in Sachen Risiko Management sehr unterschiedlich sei. Die Assekuranzen würden zwar immer öfter neue Zusatzdeckungen aus dem Ausland übernehmen, was dann aber im Schadenfall zu Problemen führe. Und trotzdem würden immer neue Zusatzbausteine entwickelt. „Hier sind die Grenzen der Kreativität längst erreicht", betonte Steinkühler.
Zusatzdeckungen in der D&O - Fluch oder Segen?
Zusatzdeckungen in der D&O - Fluch oder Segen? Markus English, Line Manager Financial Lines bei der Ace Group wusste ebenfalls von den vielfältigen Assistance-Leistungen zu berichten, mit denen moderne D&O-Bedingungswerke angereichert werden. Als absolut sinnvoll - und da stimmten ihm die anderen Teilnehmer der Expertenrunde zu - ist bei der neuen „Ace GPSSM"-Police der eigens eingerichtete „Helpline-Service". Dr. Jochen Lehman, Rechtsanwalt der Görg Partnerschaft von Anwälten (www.goerg.de), berichtete, was unter der Helpline zu verstehen sei, die von der Wirtschaftskanzlei für die Ace Group installiert wurde. Es werde den Ace-Kunden - egal von welchem Standort im In- und Ausland aus - Hilfe, Information und fachlicher Rat erteilt. Dies betreffe unter Umständen auch die richtige Dokumentation der Beratung, die dem D&O-Abschluss vorausgegangen war.
Wichtiger Bestandteil der „Ace GPSSM"-Police
Diese Assistance-Leistung, so betonte auch Andreas Wania, werde quasi außerhalb der D&O - ohne Mehrkosten - gewährt, damit der D&O-Kunde unverzüglich den richtigen Weg einschlage, wenn es um Schadenfälle - vor allem im Ausland - gehe. Diese Leistung gehört zu den Bestandteilen der „Ace GPSSM"-Police, die ab Oktober abgeschlossen werden kann. Angaben zu Preisen könne man nicht machen, da die D&O-Versicherung jeweils auf den Bedarf des individuellen Kunden zugeschnitten sei. (eb-db / www.bocquel-news.de)
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