logo
logo

Produkte und Profile

Compliance, Haftung und D&O-Deckung abstimmen

9. Oktober 2014 - Unternehmen und ihre Manager sind zunehmenden Haftungsrisiken ausgesetzt. Sie sollten daher über ein Compliance-Management-System verfügen. Für die Deckung des Haftungsrisikos von Organmitgliedern ist eine passgenaue D&O-Versicherung unverzichtbar.

Cover Managerhaftpflicht Die Managerhaftung rückt mit der Zunahme der Schadenersatzklagen gegen Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte verstärkt in den Blick von Gesetzgeber, Juristen, Unternehmen und Medien. Die Risikoabsicherung wird immer wichtiger. Ein erster wichtiger Schritt sei, sich über die drei relevanten Felder Compliance, Haftung und Deckung zu informieren und daraus den individuellen Handlungsbedarf abzuleiten, heißt es in der Studien-Broschüre „Managerhaftung - Compliance, Haftung, Deckung". Sie wurde von der BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB (www.bld.de), der Dual Deutschland GmbH (www.dualdeutschland.com), von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (www.ey.com) und der F.A.Z.-Institut für Management-, Markt- und Medieninformationen GmbH (www.faz-institut.de)  gemeinsam veröffentlicht, um Unternehmen in Fragen zur Managerhaftung zu unterstützen.

Insbesondere Unternehmen, die sich in der Wachstumsphase befinden, sollten über ein funktionierendes und dynamisches Compliance- Management-System verfügen, heißt es dort. Vor allem in den frühen Entwicklungsphasen eines Unternehmens würden drohende Risiken häufig unterschätzt oder nicht wahrgenommen. Ein intaktes Risikomanagement sei gerade dann wichtig, wenn ein Unternehmen international expandieren will.

Compliance-System sichert Rechtskonformität
Ein Compliance-Management-System habe vorrangig zu gewährleisten, dass im gesamten Unternehmen alle internen und externen Regeln im In- und Ausland eingehalten werden. Dadurch helfe es, die Organisationspflicht als ersten Mindeststandard für Compliance-Maßnahmen einzuhalten. Ebenso lassen sich mit der Kontroll- und Untersuchungspflicht weitere Mindeststandards durch ein Compliance-Management-System gewährleisten. Dieses Tool helfe auch dabei, Risiken auf Eintrittswahrscheinlichkeit und Folgen hin zu analysieren.

Entscheidungen dokumentieren
Der nach dem Willen des Gesetzgebers über die Business Judgement Rule gewährleistete Kernbereich einer unternehmerischen Entscheidung sei zwar gerichtlich nicht überprüfbar. Um in einem Verfahren aber darlegen zu können, dass auch die Grenzen des Ermessens eingehalten wurden, sollten Manager wichtige Entscheidungen nachvollziehbar und dokumentiert treffen.

Intensive Beratung vor Abschluss einer D&O-Police
Die persönliche Haftung von Organmitgliedern und die darauf aufbauende D&O-Versicherung sind eine äußerst komplexe Materie, schätzen die Autoren der Studie ein. Daher sollten sich Unternehmen ausschließlich der besten Spezialisten bedienen. Eine intensive Beratung sei wichtig, bevor sich ein Unternehmen für einen Versicherungsanbieter und für dessen Angebot entscheidet.

Unternehmen sollten einen passgenauen Versicherungsschutz wählen, raten die Experten. Deshalb seien die Vertragsbedingungen wichtiger als die Höhe der Prämie. Policen sollten die gesamte operative Tätigkeit der Organe explizit als mitversichert bezeichnen. Insbesondere sollten auch die Tätigkeiten versichert werden, die als „Dienstleistungen des Vorstandes oder Geschäftsführers" bezeichnet werden.

In der Studien-Broschüre behandeln Experten der beteiligten Institute verschiedene Risikoaspekte - von Compliance über Organhaftung und Insolvenzrisiken bis hin zur persönlichen Haftung der Manager. („Managerhaftung: Compliance, Haftung, Deckung", ISBN: 978-3-89981-322-7, Preis: 38 Euro) (hp / www.bocquel-news.de)

zurück

Achtung Copyright: Die Inhalte von bocquel-news.de sind nach dem Urheberrecht für journalistische Texte geschützt. Die Artikel sind ausschließlich zur persönlichen Lektüre und Information bestimmt. Abdrucke und Weiterverwendung - beispielsweise zum kommerziellen Gebrauch auf einer anderen Homepage / Website oder Druckstücken - sind nur nach persönlicher Rücksprache mit der Redaktion (info@bocquel-news.de) gestattet.