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Beschwerdebearbeitung der Versicherer im Fokus

15. Juli 2013 - Die Beschwerdebearbeitung durch Versicherer stehen im Fokus eines Rundschreibens, in dem die Aufsichtsbehörde BaFin außerdem die Anordnungen für die Einrichtung einer Beschwerdemanagement-Funktion und die aufsichtlichen Informationspflichten thematisiert.

Kathi Schulten Die BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (www.bafin.de) hat die Entwürfe eines Rundschreibens zu den „Mindestanforderungen an die Beschwerdebearbeitung durch Versicherungsunternehmen" veröffentlicht. Wie Kathi Schulten (Foto), BaFin-Pressesprecherin Versicherungsaufsicht, mitteilt, hat die Aufsichtsbehörde gleichzeitig eine Sammelverfügung zu den BAFIN Journal 6-2013 „Anordnungen betreffend die Einrichtung einer Beschwerdemanagement-Funktion und die aufsichtlichen Informationspflichten der Versicherungsunternehmen im Bereich der Beschwerdebearbeitung" auf ihre Internetseite www.bafin.de gestellt. Beide Entwürfe stehen bis zum 9. August 2013 auf der Website der BaFin für jedermann zugänglich zur Konsultation.

In der Juni-Ausgabe des BaFinJournal war bereits auf das geplante Rundschreiben und die Sammelverfügung hingewiesen worden. Hintergrund sind die Leitlinien zur Beschwerdebearbeitung durch Versicherungsunternehmen, die die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA (https://eiopa.europa.eu) Mitte vergangenen Jahres veröffentlicht hatte. Den Angaben zufolge enthalten sie die Mindeststandards, die EIOPA für die Beschwerdebearbeitung als notwendig erachtet. Die BaFin hatte gegenüber EIOPA im Rahmen des Comply-or-Explain-Verfahrens angekündigt, die Leitlinien umzusetzen. (eb / www.bocquel-news.de)

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