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Konzepte und Kriterien

Provisionsannahmeverbot nein - Offenlegung ja

27. Januar 2014 - Die EU-Parlamentarier drücken nun aufs Gaspedal. Im Vorfeld der Europawahl im Mai tut sich jetzt etwas bei der Versicherungsvermittlung IMD2. Der zuständige EU-Währungsausschuss ECON verfolgt wird ein Provisionsannahmeverbot nicht mehr weiter verfolgen.

Das Provisionsannahmeverbot ist vom Tisch. Die Revision der EU-Richtlinie über die Versicherungsvermittlung IMD2 hat eine weitere Hürde im EU-Gesetzgebungsverfahren genommen. Der zuständige der Wirtschafts- und Währungsausschuss (ECON) verfolgt ein Provisionsannahmeverbot nicht mehr weiter. Dagegen empfiehlt er dem Europäische Parlament eine Offenlegung der Provisionen zu beschließen.

GDV Baustellen Baustellen der Assekuranz
Die EU-Parlamentarier drücken nun aufs Gaspedal. Denn im Mai dieses Jahres sind die Bürger dazu aufgerufen, das EU-Parlament zu wählen. Im Vorgriff auf die Europawahl sollen denn wichtige Projekte entscheidende Hürden genommen haben. Andernfalls droht nämlich eine jahrelange Verschleppung der Reformvorhaben. So hat sich nun der EU-Währungsausschuss des Europäischen Parlaments vergangene Woche auf einen Kompromiss zur EU-Vermittlerrichtlinie IMD2 durchgerungen („Insurance Mediation Directive"). Der offizielle Wortlaut der Einigung des Ausschusses für Wirtschaft und Währung liegt zwar noch nicht vor. Das hält die Akteure freilich nicht davon ab, wichtige Inhalte der Novelle schon jetzt kontrovers zu diskutieren.

Das jahrelang emotional debattierte Thema eines Provisionsannahmeverbotes wird nach jetzigem Kenntnisstand also nicht weiter verfolgt. Die Versicherungswirtschaft hatte sich gegen ein generelles Provisionsverbot bei unabhängiger Beratung eingesetzt. „Das wäre ein Schritt in die von uns angestrebte Richtung", so Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK). Auch Jörg von Fürstenwerth, Hauptgeschäftsführer des Versicherverbandes GDV, findet diese Entscheidung „sachgerecht und kohärent". Denn mit diesem Ergebnis würde der Vertrieb sowohl auf Provisionsbasis, als auch gegen Honorar weiterbestehen können. Wie der BVK mitteilt, soll außerdem wohl nun auch der Direkt- sowie der Internetvertrieb in den Anwendungsbereich der neuen Vermittlerrichtlinie fallen.

Offenlegung der Provision
Verhandelt wurde ebenfalls über eine zwingende Offenlegung der Provisionshöhe („hard disclosure"). Diese Offenlegung hätte erweiterte Informationspflichten für Vermittler zur Folge, denen sie bei jeder Beratung nachkommen müssten. Tatsächlich spricht sich der Ausschuss für eine Offenlegung der Provisionszahlungen und Kosten aus. Den Vorschlag, die Informationspflichten der Vermittler über deren Vergütung um „quantitative Elemente" zu erweitern, betrachtet der GDV „kritisch". Es bleibe offen, welche Pflichten konkret einbegriffen seien. „Die Formulierung lässt zu viele Fragen unbeantwortet und sorgt für erhebliche Rechtsunsicherheit bei den Unternehmen", so von Fürstenwerth.

Details erfährt man von Sven Giegold, Mitglied der Grünen-Fraktion im Europaparlament. „Insbesondere bei Versicherungs-Anlageprodukten (beispielsweise Lebensversicherungen) sollen neben den Provisionen auch alle weiteren verbundenen Kosten offengelegt werden", schreibt der Politiker auf seiner Website. Bei kleineren Versicherungen (zum Beispiel Restschuldversicherungen) würden die wichtigsten Kosten, beispielsweise bei vorzeitiger Auflösung des Vertrags, offengelegt.

Assekuranz lehnt Provisionsausweis als „untauglich" ab
Einen solchen Provisionsausweis lehnt die Assekuranz als „untauglich" ab. Ihr Argument: Um Versicherungsprodukte miteinander vergleichen zu können, müssten Kunden die gesamten Abschlusskosten kennen. Diese legten die Lebens- und Krankenversicherer in Deutschland bereits seit 2008 in Euro und Cent aus. Außerdem mache die Provision nur einen Teil der Gesamtkosten aus, denn dazu gehören unter anderem auch die innerbetrieblichen Verwaltungskosten für die IT und ähnliches. Deshalb sei ein seriöser Produktvergleich ausschließlich auf Basis der Vermittlervergütung nicht möglich. „Dies könnte auch zu dem falschen Schluss verleiten, die Qualität der Versicherung sei allein von der Provisionshöhe abhängig", so der GDV.

Wer wacht über die Informationspflichten?
Es soll in Zukunft nach dem Vorschlag des ECON-Ausschusses der Versicherungsaufsicht überlassen bleiben, hier weitere sogenannte Guidelines zu formulieren. Der BVK bezweifelt, dass diese Aufgabenverlagerung praxisgerecht ist. Die Klärung dieser und weiterer Fragen müsse jedoch abgewartet werden, bis der endgültige offizielle Regelungstext zur IMD II vorliege.

Für „bedenklich" hält es der GDV, den Umfang der Informationspflichten der Versicherungsaufsicht EIOPA (https://eiopa.europa.eu) zu überlassen. „Hier sollte der Gesetzgeber seiner Verantwortung gerecht werden", so von Fürstenwerth. Er appelliert daher an die Trilog-Parteien aus Rat, Parlament und Europäischer Kommission, die Kernpunkte der IMD-Novellierung in der Richtlinie selbst zu verankern.

Regulierung nun im Eiltempo?
Das Europaparlament wird nächsten Monat seine Position im Plenum abstimmen, heißt es. Dann beginnen die Verhandlungen mit Rat und Kommission. Wie Grünen-Politiker Giegold mitteilt, müsse der Rat seine Position noch finden. Er habe allerdings im Zuge der nun abgeschlossenen MiFiD II-Verhandlungen zugesagt, die Verhandlungen zügig aufzunehmen. Damit dürften die EU-Parlamentarier ihr Ziel erreicht haben, das Projekt IMD2 noch vor der Europawahl im Mai auf den Weg der abschließenden Gesetzgebungspipeline zu bringen. Nach aktuellem Stand wird die IMD2 dann frühestens 2016 in Kraft treten. (ucy / www.bocquel-news.de)

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