20. Januar 2014 - Mehr Licht ins Informations-Dunkel bei D&O-Versicherungen soll eine neue Studie bringen. Bei der 16. Euroforum-Jahrestagung „Haftpflicht 2014" in Hamburg stellte VOV-Geschäftsführer Diederik Sutorius Ergebnisse vor, die aber kaum Marktzahlen enthielten.
Längst führen D&O-Versicherungen - auch in Deutschland - kein Schattendasein mehr. Selbst in mittelständischen Betrieben besitzen inzwischen 70 Prozent der Vorstände und Geschäftsführer diese spezielle Art der Managerhaftpflicht-Absicherung. Doch der Trend zu höheren Abschluss-Quoten hat scheint ins Stocken zu kommen, denn für das Jahr 2013 wurde hier lediglich ein Zuwachs von 1 Prozent gegenüber 2012 festgestellt. Dies berichtete Diederik Sutorius (Foto: M. Hergenröder / Euroforum), einer der beiden Geschäftsführer der VOV GmbH (www.vovgmbh.de). Während der 16. Euroforum-Jahrestagung „Haftpflicht 2014" (www.euroforum.de) gab Sutorius einen umfassenderen Überblick zur Managerhaftung und der D&O-Versicherung, die auch Gegenstand einer gleichnamigen Studie war.
Mit Angaben zu Zahlen zu Prämienvolumen, Schadenfällen und -Leistungen halten sich die in Deutschland tätigen Anbieter der D&O-Versicherung (abgeleitet von Directors' and Officers' Liability Insurance - auch Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung) sehr zurück. Auch der GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherer (www.gdv.de), dem sie alle angehören, nennt keinerlei Marktkennzahlen zur D&O, weil man sie offiziell nicht erfasse. Insider schätzen das Prämien-Volumen aller Marktteilnehmer dieses Segments hierzulande auf 600 bis 800 Millionen Euro. Wegen der oft unverständlichen Geheimniskrämerei ist der alljährliche Bericht von Diederik Sutorius umso willkommener, weil er ansatzweise Einblicke in das Geschäft mit der Managerhaftpflicht erlaubt.
Mehr als 25 Jahre D&O
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Danach scheint das Thema D&O-Versicherung bei den Geschäftsführern deutscher Unternehmen nach wie vor auf der Agenda zu stehen. Trotz der Kenntnisse eines steigenden Haftungsrisikos sei aber die Bereitschaft, selbst Vorkehrungen gegen persönliche Haftungsansprüche zu treffen, bei der Mehrheit der befragten Manager nach wie vor gering ausgeprägt, sagt Sutorius.
Für den Abschluss einer D&O-Versicherung seien niedrige Prämien und die Bekanntheit des Versicherers nicht ausschlaggebend, heißt es. Vielmehr würden eine hohe Deckungssumme sowie eine schnelle Reaktion nach der Schadenmeldung zunehmend an Bedeutung für die Wahl einer D&O-Versicherung gewinnen.
„Der Aufklärungsbedarf über den Versicherungsschutz einer D&O-Versicherung ist noch vorhanden. Die Beratung durch das Versicherungsunternehmen und die eigene Recherche sind für Firmen-Chefs weiterhin relevant", sagt Sutorius denen, die nicht an ein weiteres Wachstum der Managerhaftpflicht-Versicherung in Deutschland glauben.
Erstaunlich sei aber, das macht die Studie ebenfalls deutlich, dass Insolvenzverwalter zu einer Art Wachstumsmotor für D&O-Abschlüsse wurden. Tatsächlich könne jeder fünfte Geschäftsführer von Ansprüchen gegen sich oder andere Organmitglieder aus der Vergangenheit berichten. Insbesondere in Aktiengesellschaften sei es überdurchschnittlich oft zu D&O-Haftungsansprüchen gekommen. Als die am häufigsten genannten Gründe solcher D&O-Haftungsfälle werden Ansprüche von Insolvenzverwaltern genannt - Tendenz steigend.
Wie Sutorius weiter ausführte, steigt das Haftungsrisiko der Manager. Geschäftsführer seien einem immer höheren Haftungsrisiko während der Ausübung ihrer Tätigkeit ausgesetzt. Das bestätigen vier von zehn Firmen-Chefs. Im vergangenen Jahr habe sich das Haftungsrisiko spürbar erhöht. In der Regel seien sich Manager ihrer persönlichen Haftung bewusst und schließen auch eine D&O-Versicherung ab, so dass sie gegen Haftpflichtansprüchen abgesichert und ihr Privatvermögen geschützt sind.
Für nahezu zwei Drittel der befragten Manager ist laut der VOV-Studie eine hohe Deckungssumme ein entscheidendes Kriterium beim Abschluss einer solchen Versicherung. Je höher das Risiko sei, selbst einmal von einem D&O-Haftungsfall betroffen zu sein, desto eher sichere man sich über eine D&O-Versicherung ab. Dennoch würden rund drei Viertel der Firmen-Chefs das Risiko eines D&O-Haftungsfalls als gering bewerten. Das sind bereits 4 Prozent weniger als im Jahr zuvor. „Nicht verwunderlich scheint, dass nur ein Sechstel der Manager bereit wäre, privat eine persönliche D&O-Versicherung abzuschließen - immerhin 2 Prozent mehr als in 2012", sagt der VOV-Geschäftsführer. Außerdem würde rund die Hälfte der Geschäftsführer für die Minimierung persönlicher Haftungsrisiken neben einer D&O-Versicherung auch eine Rechtsschutzversicherung abschließen.
Haftungsrisiko steigt
So bestätigen über 40 Prozent der befragten Geschäftsführer, dass das Haftungsrisiko für ihre Tätigkeit im letzten Jahr gestiegen ist. Rund jeder fünfte Geschäftsführer kann von Ansprüchen gegen sich oder andere Organmitglieder in der Vergangenheit berichten.
Im Haftungsfalls erwarten sieben von zehn Managern von einer guten D&O-Versicherung eine sofortige Reaktion nach der Schadenmeldung. Für rund 60 Prozent der Firmen-Chefs sind demnach eine unkomplizierte Abwicklung sowie eine schnelle Schadenregulierung entscheidend.
Drei Viertel sind gegen Pflichtversicherung
Drei Viertel der teilnehmenden Geschäftsführer sind der Meinung, dass die D&O-Versicherung nicht zu einer gesetzlichen Pflichtversicherung werden sollte. Größte Gegner einer gesetzlichen Pflichtversicherung sind die Firmen-Chefs, die noch keine D&O-Versicherung abgeschlossen haben. Je höher das Risiko ist, selbst einmal von einem D&O-Haftungsfall betroffen zu sein, desto eher besteht laut Studie der Wunsch nach einer Pflichtversicherung.
Erstaunlich: Im Verhältnis zu früheren Befragungen kennen jetzt mehr als 90 Prozent der Geschäftsführer den Leistungsumfang ihrer D&O-Versicherung. Je höher das Risiko eines D&O-Haftungsfalles, desto eher seien die Deckungsinhalte einer D&O-Versicherung bekannt.
Um die D&O-Versicherung kümmert sich meist die Geschäftsleitung
In jedem zweiten der an der Studie teilnehmenden Unternehmen ist die Rechtsabteilung oder die Geschäftsführung für die Gestaltung des D&O-Vertrages zuständig. Insbesondere im verarbeitenden Gewerbe sei es Sache der Geschäftsführung, die Ausgestaltung des D&O-Vertrages zu bestimmen. Darüber hinaus ist den Angaben zufolge in fast 60 Prozent der nicht-inhabergeführten Unternehmen der Abschluss einer D&O-Versicherung zustimmungspflichtig.
Wer tatsächlich den Ausschlag über die Abschlusssumme beziehungsweise die Höhe der Versicherungssumme gebe, wurde ebenfalls in der Studie deutlich:
- Empfehlung vom Versicherer (31 Prozent),
- die Bilanzsumme oder
- die Empfehlung (29 Prozent) vom Rechtsanwalt (27 Prozent).
Interessant auch: Rund ein Drittel der Firmen-Chefs wäre zum Schutz ihres Managements bereit, für lokale D&O-Policen im Ausland mindestens 1.000 Euro Jahresprämie pro Land zu zahlen. (-el/db (www.bocquel-news.de)
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