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Konzepte und Kriterien

Beitragsbemessungsgrenzen steigen auch im Jahr 2014

26. September 2013 - Erste Nachrichten zu neuen Beitragsbemessungsgrenzen und einer gestiegene Versicherungspflichtgrenze im kommenden Jahr sind durchgesickert. Auch der Höchstbeitrag in den gesetzlichen Krankenkassen steigt und wird der Lohnentwicklung angepasst.

SOZIALVERSICHERUNGAlles wird teurer und die Kennzahlen in der Sozialversicherung 2014 werden steigen. So rutschen als erstes die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen im kommenden Jahr wieder nach oben, und auch die Versicherungspflichtgrenze für die Sozialversicherungen steigen 2014. Die Hürde für Arbeitnehmer für einen Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) wird erneut raufgesetzt und damit erneut erschwert.

Wie in jedem Jahr sollen die Werte für die Beitragsbemessungsgrenzen und die Versicherungspflichtgrenze auch 2014 der aktuellen Lohnentwicklung angepasst werden, wie der Haufe Verlag (www.haufe.de) berichtet. So verändern sich die Sozialversicherungs-Kennzahlen für Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und gesetzliche Krankenversicherung. Dem Vernehmen nach liegt ein Referentenentwurf für die neuen Werte zum Jahr 2014 bereits vor. Es ist davon auszugehen, dass im Oktober das Bundeskabinett die neuen Größen verabschieden wird.

Sozialversicherungs-Kennzahlen 2014
Die Entwicklung des Durchschnittsentgelts der beiden Vorjahre werden zur Festsetzung neuer Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen herangezogen. Mit der Beitragsbemessungsgrenze wird festgelegt, bis zu welcher Einkommenshöhe der Lohn für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen wird. Die Versicherungspflichtgrenze bezieht sich auf das Mindesteinkommen eines Arbeitnehmers, das er vorweisen muss, um den Wert zu erlangen, der zum Wechsel in die private Krankenversicherung vorausgesetzt wird. Da die Löhne hierzulande im Schnitt um mehr als 2Prozent gestiegen sind, wird auch eine Anpassung der Sozialversicherungswerte zum Jahreswechsel fällig.

Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung
Die Beitragsbemessung der gesetzliche Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung fällt in den neuen und alten Bundesländern unterschiedlich aus. Im Osten Deutschlands liegt die Grenze im Jahr 2013 bei 58.800 Euro jährlich, beziehungsweise 4.900 Euro im Monat. Im Jahr 2014 soll sich diese Marke voraussichtlich um 1.200 Euro pro Jahr erhöhen, so dass sie 2014 bei 60.000 Euro jährlich oder 5.000 Euro monatlich liegen wird. In den alten Bundesländern steigt die Beitragsbemessungsgrenze von 69.600 Euro auf 71.400 Euro im Jahr 2014. Praktisch wird daraus eine Erhöhung um 150 Euro monatlich auf 5.950 Euro.

Auch in der Krankenversicherung neue Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzlichen Krankenkassen und Pflegepflichtversicherung ist für alte und neue Bundesländer gleich. Im kommenden Jahr soll sie um 1.350 Euro jährlich ansteigen und bei 48.600 Euro liegen. Damit würden 2014 monatlich bis zu 112,50 Euro mehr zur Beitragsberechnung der gesetzlichen Krankenkassen berücksichtigt werden. Gesetzlich Krankenversicherte müssen demnach mit einem neuen Höchstbeitrag zur Krankenkasse pro Monat von 627,75 Euro - bisher 610,32 Euro - rechnen. Wer berufstätig ist und ein monatliches Einkommen hat, das über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, wird nächstes Jahr voraussichtlich 9,22 Euro mehr pro Monat für die gesetzliche Krankenkasse bezahlen. Für die Arbeitgeber wird es geringfügig preiswerter, denn sie zahlen laut Schätzungen 8,21 Euro mehr pro Arbeitnehmer und pro Monat.

Versicherungspflichtgrenze rutscht nach oben
Arbeitnehmer mit einem guten Einkommen, die hofften 2014 in die private Krankenversicherung wechseln zu können, wird es erneut schwer gemacht; denn auch die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) wird angehoben. In diesem Jahr musste man 52.200 Euro brutto im Jahr verdienen, um der Versicherungspflicht samt Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse zu entkommen. Im Jahr 2014 liegt die Marke bei 53.550 Euro und einem monatlichen Bruttoeinkommen von 4.462,50 Euro. (eb / www.bocquel-news.de)

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