8. Juli 2013 - Der Test von 75 Berufsunfähigkeits-Versicherungstarifen (BU) in der Juli-Ausgabe von „Finanztest" schlägt weiter hohe Wellen. BU-Analyse-Spezialist Michael Franke kritisiert und nennt Fakten. „Finanztest" hält mit Stellungnahme dagegen.
Der aktuelle Test von 75 Berufsunfähigkeits-Versicherungstarife (BU) in der Verbraucherzeitschrift „Finanztest" (www.test.de) Ausgabe 7/2013 ist Stein des Anstoßes etlicher kritischer Kommentare. Der Bericht hat für ungewöhnlich großen Unmut unter Versicherungsmaklern geführt ("Versicherungsmakler: dilettantischer BU-Test"). Beim Analysehaus Franke und Bornberg (www.franke-bornberg.de) wurde der Test analysiert. Dabei sei man auf fachliche Mängel und problematische Anreize in der Preisgestaltung gestoßen. Michael Franke, der gemeinsam mit Katrin Bornberg die Geschäftsführung des Analysehauses Franke und Bornberg GmbH verantwortet, gilt durch sein bereits 1995 veröffentlichtes Produkt-Rating für BU-Versicherungen hierzulande als Pionier für Produkt-Analysen auf Basis der Versicherungsbedingungen. Aktuell kritisieren Franke und Bornberg den BU-Test im Juli-Heft von Finanztest. Die Finanztest-Redaktion kontert und gibt eine Stellungnahme zu den Vorwürfen der Franke und Bornberg GmbH ab.
„Der aktuelle Test der Stiftung Warentest zu Berufsunfähigkeits - Versicherungen zeigt fachliche Mängel und setzt erneut problematische Anreize", sagt Michael Franke (Foto), der gemeinsam mit Katrin Bornberg die Geschäftsführung des Analysehauses Franke und Bornberg GmbH verantwortet. „Problematische Anreize in der Preisgestaltung, problematische Ratschläge und indiskutable fachliche Mängel. Dieser Test schafft nicht die erforderliche Transparenz. So wird verunsichert", lautet Frankes Fazit. „Die Tester setzen Anreize für ‚Lockvogel-Angebote', indem sie die Spreizung zwischen Netto- und Bruttobeiträgen nicht bewerten und so den nicht unwahrscheinlichen Wegfall von Überschüssen nicht berücksichtigen." Gerade in der BU sei jedoch die langfristige Verlässlichkeit ein wichtiges Qualitäts-Kriterium. Das gelte auch für die Einteilung der Berufe in sogenannte Berufsgruppen.
Grob fahrlässig
Ratschläge teilweise leichtsinnig
Zu oberflächlich vorgegangen
Michael Franke: „Die Analyse des Tests zeigt, dass sowohl die fachliche Sorgfalt als auch die notwendige Tiefe der Untersuchung fehlt. Ihre Wirkung in der Öffentlichkeit ist deutlich größer als das Test-Design rechtfertigt." Für einige der fachlichen Mängel beziehungsweise problematischen Ratschläge der Tester stünden Versicherungsmakler wahrscheinlich in der Haftung.
Michael Franke und Katrin Bornberg hatten bereits Ende Januar dieses Jahres eine ausführliche Zusammenfassung der aktuellen Situation in der Berufsunfähigkeits-Versicherung veröffentlicht und auf aktuelle Probleme hingewiesen. (eb / www.bocquel-news.de) |
Zahlreiche Kriterien bewertet
Das Test-Design hat die Stiftung Warentest eigenen Angaben zufolge wie in jedem Jahr mit Verbraucherschützern, Versicherungsmaklern, Professoren und auch Experten der Branche diskutiert und daraus das Untersuchungsprogramm entwickelt.
Keine gravierenden Auffälligkeiten
Darüber hinaus wurden die in Frage stehenden Punkte nicht als weitere Prüfkriterien in die Bewertung aufgenommen, da die Stiftung Warentest diese im Vergleich zu den herangezogenen Prüfkriterien als zu speziell oder weniger wichtig erachtet im Hinblick auf ein mögliches Existenzrisiko des Versicherten bei Berufsunfähigkeit. Daher finden diese Punkte auch keine Erwähnung im Text. Trotzdem gilt: Hätte die Stiftung Warentest bei der Prüfung dieser Punkte gravierende Nachteile oder Auffälligkeiten für viele Kunden gefunden, so hätte sie darüber (.....) berichtet. Dem war aber nicht so.
Individuelle Überprüfung per Checkliste
Für eine individuellere Überprüfung stellt die Stiftung Warentest zudem eine regelmäßig aktualisierte „Checkliste zum Testen von Vertragsangeboten der Berufsunfähigkeitsversicherung" bereit.
Statt Checkliste kostenpflichtiger Klick
Kann sich jemand die hohen Beiträge aber nicht leisten, gibt es Möglichkeiten mit Abstrichen, den Schutz doch noch bezahlbar zu machen. Wer die Laufzeit des Vertrags nur bis zum 60. Lebensjahr vereinbart, muss die Lücke mit anderen Finanzquellen füllen können. Auch diese Aussage enthält der Artikel. Sei es, dass der Partner einspringt oder jemand privat Vermögen angespart hat. Ebenso können Kunden auch zwei Verträge abschließen, die unterschiedliche Laufzeiten haben. (eb / www.bocquel-news.de) |
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