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Namen und Nachrichten

Zunächst 21.000 Euro für Familien nach Zugunglück

22. Februar 2016 - Rechtzeitig innerhalb der 14-Tage-Frist erhalten die Familien der Todesopfer vom Bad Aiblinger Zugunglück vorab je 21.000 Euro vom zuständigen Versicherer HDI Global SE. Später soll je Einzelfall eine individuell berechnete höhere Summe ausbezahlt werden. Die Zuständigkeiten bei der Bahn sorgen für Verwirrung.

Knapp vierzehn Tage nach dem Zugunglück von Bad Aibling steht fest, dass die Angehörigen der elf Todesopfer zunächst den gesetzlichen Pflichtbeitrag 21.000 Euro je Opfer erhalten. Der zuständige Industrieversicherer HDI Global SE (www.hdi.global/de/de) ließ jedoch wissen, dass es sich hier um eine erste „Vorentschädigung“ handele, wie Focus Online (www.focus.de) schreibt. So versicherte ein HDI-Sprecher gegenüber dem Magazin im Internet: "Bei den 21.000 Euro handelt es sich nur um eine erste Vorauszahlung". Mit diesem Geld sollen kurzfristige finanzielle Engpässe aufgrund des Unglücks überbrückt werden. Die tatsächliche Entschädigungsleistung für die Opfer und deren Angehörige werde später individuell für jedes Opfer festgelegt.

HDI Global SE hält sich nach eigenen Angaben bei der 21.000-Euro-Zahlung an eine Vorgabe der EU-Reiseverordnung. Hierin ist vorgesehen, dass der Versicherer unabhängig von Forderungen der Angehörigen innerhalb von 14 Tagen nach einem tödlichen Unfall 21.000 Euro als Vorschluss zu zahlen hat.

Irritationen bei der Zuständigkeit
Verunsichert sind die Angehörige der Zugopfer, was die Zuständigkeiten der Ansprechpartner betrifft. Letzten Angaben zufolge ist der vermeintlich schuldige Fahrdienstleiter bei der Deutschen Bahn beschäftigt. Gegen ihn wird wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Die Deutsche Bahn haftet aber nicht, sondern der private Betreiber Bayerische Oberlandbahn, eine Tochter der französischen Transdev-Gruppe. Man sei nicht zuständig heißt es bei der Deutschen Bahn und verweist alle Anfragen zu Schadensersatzansprüchen an die HDI Global SE.

Erste Anwaltsschreiben mit höheren Förderungen
Dem Focus-Bericht ist zu entnehmen, dass bei der Bahn bereits erste Anwaltsschreiben von Angehörigen der Opfer eingegangen sind. Darin soll es um höhere Schadenersatzforderungen gehen. Ein Versicherungsexperte habe Focus gegenüber bereits eingeräumt, dass im Einzelfall ein Betrag von bis zu 600.000 Euro pro verunglückter Person realistisch sei. (-el / www.bocquel-news.de)

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