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Zielrente gefährlich für das betriebliche Riestern

22. Juni 2017 - Riester-Rente & bAV in Gefahr? Am 7. Juli 2017 stimmt der Bundestag über das Betriebsrentenstärkungsgesetz ab. Das könnte den Weg ebnen für Betriebsrenten, bei denen es keine Garantie für das vom Chef eingezahlte Kapital gibt. Die in Aussicht gestellte Rentenleistung wackelt, selbst bei laufende Betriebsrenten.

Das Verbrauchermagazin Öko-Test (www.oekotest.de) berichtet: Betriebsrenten (im Gesetz Zielrenten genannt) ohne Garantien soll es ab 2018 nicht nur bei Entgeltumwandlung geben, sondern auch beim betrieblichen Riestern. Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt hebelt das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) nämlich die Kapitalerhaltgarantie für Riester-Verträge aus. So entfallen selbst für betriebliches Riestern künftig alle Garantien.

Ob das gewollt oder ein handwerklicher Fehler im Gesetz ist, der von Politkern und Experten trotz der nunmehr fast zweijährigen Beratung schlicht übersehen wurde, darüber lässt sich derzeit nur spekulieren, schreibt Öko-Test. Fakt ist: Der Kapitalerhalt zu Rentenbeginn ist bislang eines der wichtigsten Kriterien der Riester-Verträge. Schließlich sollte die staatlich geförderte Zusatzvorsorge die Kluft zwischen Brutto und Netto auffangen, die bei einer der vorangegangenen Rentenreformen das staatliche Renteneinkommen schmälerte. Die Fachwelt meint, dass da Verlässlichkeit oberstes Gebot sei. Mehr noch: Ein Produkt, dass diese Zusage nicht erfüllt, ist derzeit gar nicht förderfähig. Dafür darf der Staat weder Zulagen noch Steuervorteile gewähren.

Weiteres Problem betriebliche Riester-Zielrenten
Die sogenannten Zielrenten - als bAV im Rahmen eines Riester-Vertrages abgeschlossen - werden für Arbeitnehmer sogar noch viel riskanter sein als Zielrenten aus Entgeltumwandlung. Denn wenn der Arbeitnehmer riestert, muss der Betrieb nicht einmal den sonst vorgeschriebenen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent des Arbeitnehmerbeitrags spendieren. Arbeitnehmern bleibt daher nur die Wahl, betrieblich zu riestern und auf Zuschüsse zu verzichten oder Gehalt in eine bAV umzuwandeln, was allein deswegen unbeliebt und unattraktiv ist, weil sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer auf die spätere Betriebsrente die doppelten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) zahlen müssen.

Das Magazin Öko-Test beantwortet schließlich in einer Pressmitteilung Fragen bezüglich der Zukunft der Riester-Rente.

Frage: Gilt das neue Garantieverbot auch für betriebliche Riester-Renten?

Antwort: Ja. Mit Einführung der neuen Zielrente hebelt der Gesetzgeber auch die Kapitalerhaltgarantie für Riester-Verträge aus. Denn wenn der Vertrag über den Betrieb abgeschlossen und von den Sozialpartnern in Form einer Zielrente organisiert wird, müssen Pensionsfonds, Pensionskassen oder Direktversicherungen ebenfalls keine Garantie mehr für den Kapitalerhalt oder eine Mindesthöhe bei den Renten geben. Der Grund ist simpel: Betriebliche Versorgungswerke unterliegen - anders als private Versicherer - nicht dem kompletten Vorschriften-Katalog, wie sie der Gesetzgeber für private Anbieter im Alterszertifizierungsgesetz festgeschrieben hat.

Frage: Ist die Abschaffung der Kapitalerhaltgarantie bei betrieblichen Riester-Verträgen gewollt?

Antwort: Ob das gewollt ist oder von allen Politkern und Experten schlicht übersehen wurde, darüber lässt sich derzeit nur spekulieren. Fakt ist: Im Rahmen der nunmehr fast zweijährigen Beratungen Foto gears_PIXABAY_686316_640 über das neue Gesetz wurde über die Frage der betrieblichen Riester-Rente ohne Garantie nicht ein einziges Mal angesprochen. Es könnte sich daher also durchaus um einen handwerklichen Fehler handeln, der sich ins Gesetz eingeschlichen hat. Denn bei betrieblichen Riester-Verträgen greifen mehrere Regelungen ineinander – unter anderem das Betriebsrentengesetz und das Steuerrecht. Weil jetzt an einem Rädchen gedreht wurde, entfällt auf einmal die Garantie.

Frage: Gibt es für betriebliche Riester-Renten ohne Garantie denn überhaupt Zulagen?

Antwort: Kurioserweise ja. Denn anders als private Riester-Produkte müssen Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen ihre Riester-Produkte nicht zertifizieren lassen. Es gibt also niemanden, der prüft, ob die Kriterien eingehalten werden, die im Alterszertifizierungsgesetz für private Riester-Verträge vorgeschrieben sind. Betriebliche Anbieter müssen zum Beispiel auch kein Produktinformationsblatt erstellen, wie es seit Jahresbeginn für private Riester-Renten vorgeschrieben ist. Die Förderfähigkeit wird lediglich im Steuerrecht geregelt. Dort heißt es aber lapidar, dass die geleisteten Beiträge förderfähig sind, wenn „eine Auszahlung der zugesagten Altersversorgungsleistung in Form einer Rente oder eines Auszahlungsplans" vorgesehen ist (§ 82 Abs. 2 EStG). Eine Garantie auf Kapitalerhalt wird nicht gefordert. Die stand ja bislang auch im Betriebsrentengesetz.

Frage: Warum sind Riester-Zielrenten riskanter als Zielrenten aus Entgeltumwandlung?

Antwort: Betriebliche Riester-Zielrenten müssen nicht einmal zusätzliche Sicherungspuffer und Arbeitgeberzuschüsse erhalten. Einen verpflichtenden Zuschuss in Höhe von 15 Prozent des Beitrags der Arbeitnehmer schreibt das Gesetz nämlich nur bei Entgeltumwandlung und nicht bei Riester-Verträgen vor. Damit sind Riester-Zielrenten vor allem für kleine Betriebe demnächst deutlich preiswerter und attraktiver als Zielrenten aus Entgeltumwandlung. Das Problem: Wenn der Arbeitgeber keinen Sicherungsbeitrag zum Ausgleich von Kapitalmarktschwankungen spendiert, müssen Arbeitnehmer den Puffer entweder selbst finanzieren - und zwar wahlweise durch Renditeverzicht oder durch zusätzliche Beiträge dafür. Das kommt teuer - womöglich sogar teurer, als die jetzt so heftig kritisierten Garantien. Oder die Arbeitnehmer müssen ganz auf den Risikopuffer verzichten und damit ein signifikant höheres Kapitalmarktrisiko tragen als bei allen anderen geförderten Vorsorgemodellen. Denn es gibt keinen Ausgleich für Kapitalmarktschwankungen mehr.

Arbeitgeber die aus der Haftung für Renten entlassen werden
Attraktiv ist das von der SPD-Ministerin Nahles verantwortete neue Gesetz also nur für die Arbeitgeber, die aus der Haftung für die Renten entlassen werden und mit der Riester-Zielrente zudem ein deutlich preiswerteres Modell geschenkt bekommen.

Risiken der Zielrenten
Welche Risiken in den neuen Zielrenten ohne Garantie darüber hinaus stecken, verrät ein Blick über die deutsche Grenze auf das holländische Pensionsfondssystem. Dort wurden vergleichbare kollektive Betriebsrenten schon vor Jahren eingeführt. Doch während sich die Fonds bis 2008 zunächst ausgesprochen gut entwickelten, gingen die Erträge in den Folgejahren spürbar zurück. Daher wies die niederländische Nationalbank 2013 erstmals 66 der insgesamt 415 Pensionsfonds an, auch bei den laufenden Renten zu kürzen - im Schnitt um 2 Prozent, vereinzelt aber auch um bis zu 6,3 Prozent. (-ver / www.bocquel-news.de)

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