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Württembergische mit Offerten an Kfz-Kunden

25. August 2016 - Wer bei der Württembergischen als Neukunde bis zum 15. Oktober einen Vertrag für einen Pkw oder ein Motorrad abschließt, profitiert von einem Beitragsnachlass von zehn Prozent sowie stabilen Preisen bis Ende 2017. Den „Notfall-Service“ gibt es jetzt für Pkw-Bestands- und Neukunden.

Mit dem Rabatt und der Preisgarantie bis Ende 2017 lasse sich vor dem Hintergrund allgemein steigender Kfz-Versicherungspreise bares Geld sparen, argumentiert die Württembergischen Versicherung AG (www.wuerrtembergische.de) aus dem Wüstenrot & Württembergische-Konzern (www.ww-ag.com).

Notfallservice für alle
Anfang Juli 2016 hatte die Württembergische einen neuen Pkw-Tarif eingeführt. Das Unternehmen bietet den Zusatzbaustein „Notfall-Service“ nunmehr seinen Pkw-Bestands- und -Neukunden an. Kernstück des von den Versicherern entwickelten Unfallmeldedienstes (UMD) ist ein Stecker, der über den Zigarettenanzünder im Auto angeschlossen und via Bluetooth mit der Notfall-Service-App des eigenen Smartphones verbunden wird. Bei einem Unfall registriert der Unfallmeldestecker den Aufprall und sendet Informationen zur Stärke des Zusammenstoßes an die Notfall-Service-App. Das Smartphone meldet den Unfall, die aktuelle Position des Fahrzeugs und die letzte Fahrtrichtung mithilfe dieser App an die Notrufzentrale. Zeitgleich wird eine Sprechverbindung zwischen Smartphone und Notrufzentrale aufgebaut. Die speziell auf Notfälle geschulten Mitarbeiter leiten im Fall eines schweren Unfalls sofort die nötigen Rettungsmaßnahmen ein. Weitere Informationen gibt es unter www.wuerttembergische.de/notfall-service oder bei den Außendienstpartnern der Württembergischen, informiert das Unternehmen.  

Verbesserungen bei Zweitwagen und Totalschäden
Der überarbeitete Pkw-Tarif der Württembergischen beinhalte darüber hinaus einige weitere Neuerungen, beispielsweise eine verbesserte Zweitwageneinstufung (bis SF 4). Bei dem Tarif „PremiumSchutz“ sei außerdem die Eigenschadenversicherung eingeführt worden. Hierbei seien auch solche Schäden über die Vollkasko versichert, die der Versicherungsnehmer mit dem versicherten Fahrzeug an einem anderen auf ihn zugelassenen Fahrzeug verursacht. Ebenfalls eine Neuerung im Tarif PremiumSchutz sei die Kaufpreisentschädigung bei Totalschäden bis zu 24 Monate nach dem Fahrzeugerwerb. (hp / www.bocquel-news.de)

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