logo
logo

Konzepte und Kriterien

Vorsicht bei Falschangaben für der Versicherung

12. Juli 2024 - Vorsicht bei Falschangaben gegenüber der Versicherung! Ein Gewerbe-treibender aus Hessen meldete seiner Gewerbeinhaltsversicherung einen Einbruchdiebstahl und beantragte etwa 20.000 Euro Schadenersatz, wobei er angab, dass die Sicherheitsvorkehrungen gemäß den Anforderungen der Versicherung erfüllt waren.

Ein Gewerbetreiber machte nach einem Einbruch in seinem Betrieb falsche Schaden-Angaben bei seiner Gewerbeinhaltsversicherung. Die Versicherung lehnte die Leistung ab, da sie feststellte, dass die Fenstergitter nicht wie vorgeschrieben mindestens 8 Zentimeter tief in der Wand verankert waren, sondern nur zwischen 1,5 und 3 Zentimeter. Hinzu kam, dass der Versicherungsnehmer nachträglich die Bohrlöcher vertieft hatte, um die unzureichende Verankerungstiefe zu verschleiern.

Vor dem Landgericht Frankfurt (Az. 2-08 O 53/23) verlor der Gewerbetreibende, weil das Gericht entschied, dass er seine Versicherung hinsichtlich wichtiger Tatsachen arglistig getäuscht hatte. Sie waren aber der Grund für die Höhe der Entschädigung.

Nach der Schilderung des Gewerbetreibenden hatten Einbrecher an seiner Werkstatt ein Gitter vor dem Fenster aus der Verankerung gerissen und seien so in seine Geschäftsräume gelangt. Die Vorgabe der Versicherung, wonach die Stabenden der Fenstergitter mindestens 8 Zentimeter tief in der Mauer verankert sein müssen, sei in seinem Fall erfüllt gewesen seien.

Im konkreten Fall sah es das Gericht nach einer Zeugenaussage als erwiesen an, dass der Gewerbetreibende seiner Versicherung nicht nur falsche Angaben zur Tiefe der Verankerung der Fenstergitter gemacht hatte, sondern sogar die Löcher nachgebohrt hatte. Ein Zahlungsanspruch des Kunden gegen seine Versicherung bestand daher nicht.

Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht in Offenbach, betont, dass arglistige Täuschung nicht nur zum Verlust des konkreten Versicherungsschutzes führen kann, sondern auch zur Anfechtung des Vertrages durch die Versicherung. Dann allerdings stünde der Versicherungsnehmer ohne Schutz da. Und: Bereits gezahlte Beiträge erhält er nicht zurück. Der Rechtanwalt empfiehlt Ehrlichkeit und professionelle rechtliche Beratung im Umgang mit Versicherungen. Im vorliegenden Fall fehlten ein paar Zentimeter, die aber über den Versicherungsschutz entscheiden. (-el / www.bocquel-news.de)

zurück

Achtung Copyright: Die Inhalte von bocquel-news.de sind nach dem Urheberrecht für journalistische Texte geschützt. Die Artikel sind ausschließlich zur persönlichen Lektüre und Information bestimmt. Abdrucke und Weiterverwendung - beispielsweise zum kommerziellen Gebrauch auf einer anderen Homepage / Website oder Druckstücken - sind nur nach persönlicher Rücksprache mit der Redaktion (info@bocquel-news.de) gestattet.