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Konzepte und Kriterien

Unsicherheitsfaktoren bei der IDD überwiegen weiter

11. Juni 2018 - Die Unsicherheiten im Zusammenhang mit der europäischen Vermittlerrichtlinie Insurance Distribution Directive (IDD) bleiben. Beim 9. Makler-Symposium des BDVM thematisierte Rechtsanwalt Maximilian Teichler die Knackpunkte der Vergütungsvorschriften der IDD. Das Provisionsverbot sei noch nicht vom Tisch.

„Die Zukunft des Versicherungsmaklers - 100 Jahre Entwicklung des Berufsbildes durch den BDVM“ – das Leitmotiv des 9. Makler-Symposium des BDVM Bundesverband Deutscher Versicherungs-Makler (www.bdvm.de) wurde in Vorträgen, Podiumsdiskussionen, Expertengesprächen und Foren näher beleuchtet. Auf großes Interesse stieß der Vortrag „Praktische Fragen zur IDD-Umsetzung - Was läuft?“, in dem Rechtsanwalt Maximilian Teichler Einiges zur europäischen Vermittlerrichtlinie Insurance Distribution Directive (IDD) klarstellte.

Um sich weitere Unwägbarkeiten einzuhandeln, sollten sich Makler sich die Vergütungsvorschriften der IDD intensiv vornehmen und vor allem auch bestehende Verträge mit Kunden und Versicherern entsprechend anpassen.

Durch die IDD kommen auf die Versicherungsmakler Einschränkungen zu, die vor allem ihre Vergütung betreffen. Laut Teichler stehen weitere Regelungen und Verordnungen an, die den Spielraum nochmals verringern. Vorsicht sei unter anderem bei den sogenannten Contingency-Vereinbarungen geboten. Bei solchen Vereinbarungen erhalten Makler beispielsweise eine höhere Vergütung, wenn sie eine bestimmte Anzahl an Policen eines Anbieters verkaufen. Diese Vereinbarungen widersprechen laut Teichler den Vorgaben der IDD und der EU-Kommission. Denn sie würden falsche Anreize für den Makler schaffen.

Solche Contingency-Vereinbarungen sollten die Makler möglichst ganz unterlassen. „Ich spreche das an, weil ich immer noch erschreckend vielen dieser Verträge begegne“, sagte Teichler.  

Interessenskonflikte durch falsche Anreize
Vorgesehen ist, dass die IDD-Richtlinie den Versicherungsvertrieb transparenter und verbraucherfreundlicher macht. Dabei sei eines der Hauptanliegen, den Makler eindeutig auf die Seite des Versicherungsnehmers zu stellen und damit Interessenkonflikte zu vermeiden. Ob das Verständnis in Sachen IDD jetzt realer werde, sei noch nicht so sicher. Beispielsweise bestehe ein Interessenkonflikt laut der EU-Kommission immer dann, wenn Anreize für den Makler verhindern könnten, dass er dem Kunden das bestmögliche Produkt anbietet, betonte Teichler.

Bei Contingency-Vereinbarungen könnte das der Fall sein, denn ihre volumens- und verlaufsabhängigen Vergütungen beruhen auf „Wenn-Dann-Beziehungen“, die laut Teichler eindeutig sind. Als Beispiel führte Teichler an, dass ein Versicherer mehr Provision in Aussicht stellt, wenn der Makler mindestens 1.000 seiner Policen an die Kunden bringt. Das könnte als Anreiz verstanden werden, wenn der Makler ein entsprechendes Angebot beim Kunden besonders anpreist, obwohl es gemäß „best advice“ für den Kunden passendere Versicherungslösungen geben würde.

Dagegen sei der Sachverhalt nicht eindeutig, wenn der Versicherer dem Makler mehr Provision in Aussicht stellt, wenn die Menge der Verträge und das Vertragsvolumen über einen bestimmten Zeitraum konstant bleiben. In einem solchen Fall müsse der Makler keine weiteren Leistungen an den Kunden erbringen oder neue Verträge vermitteln. Eine Vereinbarung dieser Art könnte laut Teichler eventuell zulässig sein.

BDVM-Präsident Georg Bräuchle sieht solche Vereinbarung grundsätzlich als problematisch an. Bräuchle, der im Arbeitsalltag Geschäftsführer des Industriemaklers Marsh ist, sieht auch in solch einem Fall einen Fehlanreiz für den Makler, wenn beispielweise bessere Policen auf den Markt kämen oder der Service oder die Leistung eines Anbieters nachlasse.

Zahlungen und Vermittlung zeitlich entkoppeln
Denkbar wäre, dass die Zahlungen und die Vermittlung zeitlich entkoppelt werden und so den Interessenskonflikte aushebeln, sagte der Jurist. Dann würden beispielsweise die Contingency-Zahlungen zu Beginn des Jahres gezahlt. Wenn der Makler das Geld schon bekommen hätte, wären seine Entscheidungen für den Rest des Jahres nicht mehr von diesem Verdienst abhängig. So könnten dann im Folgejahr gleich zu Beginn neue Vereinbarungen ausgehandelt werden. Alles in allem machte Rechtsanwalt Teichler aber deutlich, dass er insgesamt gegen jegliche Contingency-Vereinbarungen ist.

Im Übrigen würden die Regeln zur Vergütung künftig noch strenger werden, ist sich Teichler sicher. „Auch wenn das Inkrafttreten der IDD verschoben wurde, sind die Regeln zur Vergütungs-Compliance schon gültig“, machte er deutlich.

Ungewiss sei bisher auch immer noch, wie künftig mit Gruppenverträgen verfahren wird. Da bedürfe es noch einer bestimmten Interpretation der IDD; immerhin habe der Gesetzgeber entschieden, dass bei Gruppenverträgen für Restschuldversicherungen der Gruppenorganisator die gleiche Verantwortung in Bezug auf Information und Beratung gegenüber den versicherten Personen hat wie der Versicherer. Derzeit sind sich laut Teichler Juristen und andere Experten noch nicht einig, welche Auswirkungen diese Entscheidung auf anderen Gruppenverträge haben könnte. Möglicherweise gelte sich ausschließlich für Restschuldversicherungen.

Wenn dem so sei, könnten alle anderen Gruppenvereinbarungen – wie beispielsweise für Vereine oder im Belegschaftsgeschäft - in der jetzigen Form bestehen bleiben. Laut Teichler könnte jedoch auch so argumentiert werden, dass letztendlich die Regel auch auf andere Gruppenverträge übertragen werden könnte.

Teichler: Das Provisionsverbot ist noch nicht vom Tisch!
Schließlich wies Rechtsanwalt Maximilian Teichler drauf hin, dass das Provisionsverbot - auch im Rahmen der IDD - noch nicht vom Tisch sei. In den Niederlanden und einigen skandinavischen Ländern gilt das Provisionsverbot. Im Rahmen der europäischen Vermittlerrichtlinie Insurance Distribution Directive könnten alle EU-Mitgliedstaaten generell ein solches Verbot einführen. Die anschließende lebhafte Diskussion zeigte, dass tatsächlich noch bestimmte Unsicherheitsfaktoren in Sachen IDD ausgeräumt werden müssen. (-el / www.bocquel-news.de)

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