logo

Produkte und Profile

Trotz versäumter Deadline Policen-Wechsel möglich

7. Dezember 2017 - Wer hat den Kfz-Versicherungswechsel zum Stichtag verpasst? Die heiße Phase der Jagd nach dem günstigsten Kfz-Versicherer ist nun für die meisten vorbei. Der Bund der Versicherten e.V. hat fünf Tipps wie man, auch nach Ablauf der Kündigungsfrist, noch  zu einem günstigeren Anbieter wechseln kann.

Die reguläre Wechselfrist für Kfz-Versicherungspolicen ist abgelaufen – schon am 30. November. Wer allerdings jetzt erst in Erfahrung bringt, dass sein Auto woanders besser und günstiger zu versichern wäre, hat dennoch Möglichkeiten zu wechseln; darauf weist der Bund der Versicherten e. V. (www.bundderversicherten.de) hin. „Auch wer die reguläre Kündigungsfrist verpasst hat, hat noch fünf Möglichkeiten, aus dem Vertrag zu kommen“, sagt BdV-Pressesprecherin Bianca Boss.

Fünf Möglichkeiten – jetzt noch zu kündigen:

1. Der Versicherer hat den Beitrag erhöht, ohne die Leistungen zu verbessern. Die Kündigung ist dem Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats möglich, nachdem ihm die Mitteilung des Versicherers über die Prämienerhöhung zugegangen ist. Die Kündigung ist sofort wirksam, das heißt der Versicherungsvertrag endet mit Zugang der Kündigung beim Versicherer, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung.

2. Der Versicherer hat die Versicherungsbedingungen geändert. Die Kündigung ist dem Versicherungsnehmer innerhalb von sechs Wochen möglich, nachdem ihm die Mitteilung des Versicherers über die Bedingungsänderung zugegangen ist. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Bedingungsänderung.

3. Es ist ein Versicherungsfall in der Kfz-Haftpflichtversicherung eingetreten. Die Kündigung muss bis zum Ablauf eines Monats erfolgen, nachdem der Versicherer seine Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht verweigert hat. Hierbei kann der Versicherte den Zeitpunkt wählen, zu dem die Kündigung wirksam werden soll - sofort oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.

4. Es ist ein Versicherungsfall in der Kfz-Kaskoversicherung eingetreten. Die Kündigung muss bis zum Ablauf eines Monats erfolgen, nachdem der Versicherer seine Leistungspflicht anerkannt oder endgültig abgelehnt hat. Auch hier kann der Versicherte den Zeitpunkt wählen, zu dem die Kündigung wirksam werden soll - sofort oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.

5. Wechsel des Fahrzeugs. Wenn während der Versicherungsperiode ein Fahrzeug abgemeldet und ein anderes Fahrzeug neu angemeldet wird, kann der Versicherte den Versicherungsvertrag ohne Einhaltung von Fristen kündigen.

„Wichtig ist, dass man vor der Kündigung des alten Vertrages auf Nummer sicher geht und woanders bereits guten Versicherungsschutz für sein Auto bekommt. Nicht, dass man nachher ohne Kaskoschutz oder mit einer Haftpflichtversicherung mit nur einer sehr geringen Versicherungssumme in Höhe der gesetzlichen Deckungssumme dasteht“, gibt Bianca Boss zu bedenken.

Gründlich vergleichen lohnt sich
Auch die Kfz-Policen-Experten der Huk-Coburg (www.huk.de) äußern sich zum Thema „Ein Vergleich lohnt sich auf jeden Fall noch, denn die Preisspannen zwischen den einzelnen Anbietern sind erheblich: Oft lassen sich so ein paar hundert Euro pro Jahr einsparen.“

Beim Preisvergleich sollen entsprechende Portale im Internet helfen. Die Huk-Experten warnen jedoch: „Kein Portal berücksichtigt alle Kfz-Versicherer und oft handelt es sich leistungsseitig um ein abgespecktes Angebot. Wechselwillige sollten also in mehreren Portalen gleichzeitig recherchieren. Die Rechner arbeiten auf Provisionsbasis, sind also nur bedingt unabhängig. Einige Direktversicherer sind dort gar nicht zu finden. Daher lohnt sich stets auch eine parallele Anfrage bei Direktversicherern.“ (-ver / www.bocquel-news.de)

Achtung Copyright: Die Inhalte von bocquel-news.de sind nach dem Urheberrecht für journalistische Texte geschützt. Die Artikel sind ausschließlich zur persönlichen Lektüre und Information bestimmt. Abdrucke und Weiterverwendung - beispielsweise zum kommerziellen Gebrauch auf einer anderen Homepage / Website oder Druckstücken - sind nur nach persönlicher Rücksprache mit der Redaktion (info@bocquel-news.de) gestattet.


Link zum Artikel: http://www.bocquel-news.de/Trotz-versäumter-Deadline-Policen-Wechsel-möglich.37277.php