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Roland: mehr Rechtsschutz durch neue Tarifbausteine

20. Oktober 2016 - Alles neu macht der Oktober! Roland Rechtsschutz hat jetzt einen neuen Tarif und neue Tarifbausteine eingeführt, von denen sowohl Privat- als auch Geschäftskunden profitieren können. Zudem verzichtet Roland Rechtsschutz auf eine Selbstbeteiligung bei kleineren Rechtsstreitigkeiten.

Mit dem neuen Tarif von Roland Rechtsschutz (www.roland-rechtsschutz.de) ist künftig in jedem Baustein das Auskunftsportal JurLine enthalten. Damit wird das Angebot einer telefonischen Rechtsberatung ohne Zusatzbeitrag nun auch auf Geschäftskunden erweitert. Zudem verzichtet der Versicherer nun auf eine Selbstbeteiligung, wenn ein Rechtsschutzfall mit einer Erstberatung abgeschlossen wird und die Kosten unter 250 Euro liegen. In allen außergerichtlichen Konfliktbeilegungsverfahren oder bei Nutzung der JurLine oder des Rechts-Service-Pakets JurWay fällt weiterhin kein Selbstbehalt an.

Über den Einzel-Baustein Privat-Rechtsschutz können Versicherte sich unter anderem zur Wehr setzen, wenn sie zu Unrecht beschuldigt werden, illegal Musik aus dem Internet heruntergeladen zu haben. Mit dem Tarif 2017 wurde im Beratungs-Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen im Internet die dreimonatige Wartezeit aufgehoben. Zudem können Kunden, die den Plus-Baustein Privat als Ergänzung buchen, nun eine anwaltliche Erstberatung in Anspruch nehmen, wenn das Sozialamt sie zum Elternunterhalt verpflichten will. Hintergrund ist eine gesetzliche Vorschrift, der zufolge erwachsene Kinder im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten für den Unterhalt ihrer Eltern sorgen müssen – sogar wenn der Kontakt seit langer Zeit abgebrochen war.

Der Ergänzungs-Baustein StrafrechtPlus Privat bietet nach dem neuen Tarif auch Versicherungsschutz beim Vorwurf eines Verbrechens, wenn sich dieser auf eine ehrenamtliche oder berufliche, nicht selbstständige Tätigkeit bezieht. Auch bei einer Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat bleibt der Schutz bestehen, sofern das Verfahren durch einen Strafbefehl abgeschlossen wird. Ebenfalls neu: Der Vorwurf eines Vermögensdeliktes im privaten Bereich ist jetzt versichert.

Mindestlohn-Rechtsschutz für Geschäftskunde
Auch für Geschäftskunden hat Roland Rechtsschutz den Leistungsumfang erweitert. So erhalten Selbstständige, die keine Mitarbeiter haben und deren Bruttojahresumsatz unter 25.000 Euro liegt, 15 Prozent Nachlass auf den Einzel-Baustein Firmen-Rechtsschutz – auch in Kombination mit den Bausteinen Verkehrs- und Immobilien-Rechtsschutz. Der Zielgruppen-Baustein für niedergelassene Ärzte und Heilberufe kann jetzt auch von medizinischen Laborbetrieben, pharmazeutischen oder zahntechnischen Laboren sowie Dentallaboren abgeschlossen werden.

Wie die Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG (Foto) in Köln mitteilt, steht mit der Einführung des neuen Tarifs der Ergänzungs-Baustein Mindestlohn-Rechtsschutz nun allen Geschäftskunden offen. Bislang konnte dieser nur über eine spezielle Anfrage des Vermittlers abgeschlossen werden. Der Baustein versichert gerichtliche Auseinandersetzungen rund um die Zahlung von Mindestlohn. Darüber sind Streitigkeiten mit Sub- oder Subsubunternehmen vom Schutz umfasst – beispielsweise, wenn das Sozialamt gegen den Versicherten vorgeht, weil sein Subunternehmer nicht den gesetzlich vorgesehenen Mindestlohn zahlt. (ml / www.bocquel-news.de)

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