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Riester: Altersvorsorge liegt vor Eigenheim-Rente

5. Dezember 2016 - „Wohn-Riester“ bleibt gefragt: die Zahl der abgeschlossenen Verträge für die Eigenheim-Rente nahm im ersten Halbjahr 2016 um 4,1 Prozent auf 1,6 Millionen Wohn-Riester-Verträge zu. So stark wuchs kein anderes Modell im Rahmen der Riester-Vorsorge, die insgesamt bei 16 Millionen Abschlüssen liegt.

Das Interesse an "Wohn-Riester“ ist ungebrochen: die Deutschen nutzen die stattliche Förderung gern. Die Eigenheim-Rente gibt es seit 2008 und fördert Bausparverträge und Wohnbaudarlehen, die für den Bau, Kauf oder die Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie verwendet werden. Wie jedoch die Herbstumfrage der LBS (www.lbs.de) ergab, sparen die deutschen Bundesbürger in erster Linie noch mehr für den Konsum, und an zweiter Stelle steht die Altersvorsorge (noch vor Wohn-Riester). 54 Prozent der Befragten gaben an zu sparen, um der Rente entspannt entgegen zu blicken. 39 Prozent von ihnen wollen für Wohneigentum Geld beiseite legen. So ist es nicht verwunderlich, das von den 16 Millionen Riester-Verträgen nach Angaben des Bundes-ministeriums für Arbeit und Soziales (www.bmas.de) 1,6 Millionen Verträge für „Wohn-Riester“ - zumeist Bauspar- oder Baudarlehensverträge - abgeschlossen wurden. (Grafik zum Vergrößern anklicken - Quelle LBS)

Dass Sparen für Wohneigentum auch eine gute Altersvorsorge ist, weiß Joachim Klein von der LBS. „Eine Immobilie ist eine Investition, die sich lohnt“, sagt Klein. „Sie ist die einzige Altersvorsorge mit Sofortwirkung, denn der Eigentümer kann die Vorteile seiner eigenen vier Wände bereits ab dem Tag des Einzugs genießen: Das Eigenheim befreit von Mietzahlungen, schafft Unabhängigkeit und individuelle Gestaltungsfreiheit und kann zudem vererbt werden – eine gute Grundlage für die Generationenvorsorge.“

Zulagenanträge bis zum 31. Dezember einreichen
Wie für alle Riester-Produkte gilt auch hier: Wer die staatlichen Zulagen in Höhe von 154 Euro Grund- sowie eventuell weitere Kinderzulagen erhalten will, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zunächst muss die Sparleistung einschließlich der Förderung mindestens 4 Prozent des Bruttoeinkommens des jeweiligen Vorjahres betragen. Außerdem gilt es, die staatlichen Zulagen rechtzeitig zu beantragen. Am 31. Dezember 2016 ist der Stichtag für die Zulagenanträge für das Jahr 2014. Wer den Antrag bis dahin nicht gestellt hat, geht leer aus. "Am sichersten und einfachsten ist es, einen Dauerzulagenantrag zu nutzen", empfiehlt Joachim Klein.

Aber auch dann sollten Riester-Sparer einmal jährlich einen Blick in ihren Vertrag werfen. "Ändern sich persönliche Verhältnisse wie das Einkommen, der Familienstand oder die Zahl der Kinder, für die es eine Kinderzulage geben kann, sollten Sparer dies zügig ihrem Anbieter mitteilen. Denn diese Änderungen wirken sich auf die Höhe der Riester-Zulage aus", rät der LBS-Experte. (ml / www.bocquel-news.de)

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