logo

Produkte und Profile

Reiserücktrittversicherung automatisch enthalten?

16. April 2018 - Urlaub einfach und unkompliziert mit der Kreditkarte gebucht und von der enthaltenen Reiserücktritts-Versicherungen profitieren. Aber was ist, wenn der Kartenanbieter die Bedingungen geändert hat? Die Verbraucher-Organisation GVI zeigt, worauf man als Karteninhaber bei der Urlaubs-Buchung achten muss.

Nicht mehr lange bis zum Sommerurlaub! Bei der Buchung wird oft die Kreditkarte genutzt. Und bei manchen Kreditkarten sind Versicherungen all inclusiv, wie zum Beispiel auch eine Reiserücktrittsversicherung enthalten. Aber ist diese Reiseversicherung auch nach Jahren weiterhin gültig?

Haben sich die Bedingungen unter Umständen geändert? Was ist, wenn der Kartenanbieter die Versicherungsgesellschaft wechselt? Auf was muss dabei geachtet werden? Die GVI (www.geldundverbraucher.de) klärt auf und zeigt in einem Reise-Special auch zum Thema „Reiserücktrittsversicherungen“ auf, was es dabei zu beachten gilt.

„Kreditkarten, vor allem im Premiumbereich (meist Gold- oder Platinum-Karten), beinhalten eine Vielzahl von Versicherungen. Mit dabei ist häufig eine Reiserücktrittsversicherung. Unabhängig der Frage, ob die Leistungen der Reiserücktrittversicherung über eine Kreditkarte ausreichend sind, sollte der Karteninhaber jährlich überprüfen, ob der Vertrag mit der Reiserücktrittsversicherung überhaupt noch besteht, oder was geändert wurde“, sagt GVI-Vorstand Jürgen Buck. „Meist ist es besser, eine separate Reiserücktrittsversicherung mit guten Bedingungen abzuschließen. Ein Vergleich lohnt sich“, so der Experte.

Unbedingt sollten demnach Kreditkarteninhaber mit einer Reiserücktrittsversicherung die Bedingungen für den Versicherungsschutz beachten. So muss zum Beispiel oft die Reise komplett mit der Kreditkarte bezahlt werden, damit die Gültigkeit gegeben ist. Wird ein Teil überwiesen und der Rest mit der Kreditkarte bezahlt, greift die Reiserücktrittsversicherung in diesem Fall nicht.

Welche Reiseversicherungen zusätzlich zu bestehenden Verträgen abgeschlossen beziehungsweise was beachtet werden sollte und vieles mehr rund um die Reise hat die GVI kostenfrei unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“ „Reiseversicherungen“ online gestellt. Viele detaillierte Infos rund um die Reise ergänzen das Thema „Reise Spezial“ der GVI. (-ver / www.bocquel-news.de)

Achtung Copyright: Die Inhalte von bocquel-news.de sind nach dem Urheberrecht für journalistische Texte geschützt. Die Artikel sind ausschließlich zur persönlichen Lektüre und Information bestimmt. Abdrucke und Weiterverwendung - beispielsweise zum kommerziellen Gebrauch auf einer anderen Homepage / Website oder Druckstücken - sind nur nach persönlicher Rücksprache mit der Redaktion (info@bocquel-news.de) gestattet.


Link zum Artikel: http://www.bocquel-news.de/Reiserücktrittversicherung-automatisch-enthalten.37557.php