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Rechtschutzversicherung, die auch nachträglich gilt

18. Oktober 2018 - Sollte ein Unfallgegner seine Schuld leugnen und einen Rechtsstreit provozieren, dann empfiehlt sich eine Rechtschutzversicherung. Diejenigen die zum Unfallzeitpunkt keine Rechtschutzversicherung hatten, können sich mit der Arag-Police „Verkehrsrechtsschutz Sofort“ auch nachträglich noch absichern.

Die Police „Verkehrsrechtsschutz Sofort“ des Rechtschutzversicherers Arag (www.arag.de) beinhaltet zunächst einmal eine ganz ‚normale‘ Verkehrsrechtsschutz­Versicherung, so wie sie jeder Rechtsschutz-Versicherer im Angebot hat. Das heißt: Sie übernimmt die notwendigen Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten, wenn es im Leben eines Auto- oder Motor­radfahrers nach Abschluss der Versicherung zu rechtlichen Problemen kommt. Versichert ist dann etwa rechtlicher Ärger nach einem Autounfall aber auch Zoff mit der Autowerkstatt oder mit einem Autoverkäufer. Der Versicherungsnehmer ist grundsätzlich auch als Radfahrer oder Fußgänger versichert, wenn er sich im öffentlichen Straßenverkehr bewegt und daraus Rechtsprobleme entstehen.

In zwei Situationen hebt sich der „Verkehrsrechtsschutz Sofort“ der Arag von der Konkurrenz ab. Er gewährt Versicherten auch Rechtsschutz in Fällen, die vor dem Versicherungsabschluss liegen:

  • Verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeit. Nachträglich abgeschlossen werden kann die Versicherung, wenn dem Verkehrsteilnehmer eine verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. Dazu zählt etwa ein Tempoverstoß, das Fahren mit Handy am Steuer oder das Überfahren eines Stoppschilds. Wichtig: Unfallflucht ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Hierfür gibt es keinen nachträglichen Rechtsschutz – wie auch beim Vorwurf „Trunkenheit im Verkehr“, teilt die Arag mit.
  • Schadenersatz oder Schmerzensgeld. Ebenfalls versicherbar sind Fälle, in denen der Versicherte nach einem Verkehrsunfall Schadenersatz oder Schmerzensgeld vom Unfallver­ursacher durchsetzen will.

Anwalt selbst auswählen – oder sparen
Nachträglicher Schutz können Verkehrsteilnehmer nur bekommen, wenn der Unfall oder der Verkehrs­verstoß zum Abschluss der Versicherung noch nicht länger als drei Monate zurück liegt. Zudem gewährt die Arag den nachträglichen Rechtsschutz maximal einmal während der gesamten Vertrags­laufzeit von drei Jahren.

Den rückwirkenden Rechtsschutz bekommt nur, wer sich noch keinen Anwalt für sein Verkehrs­problem genommen hat. Im Versicherungsfall sind 150 Euro der Anwaltskosten vom Kunden selbst zu bezahlen. Dieser Selbstbehalt entfällt allerdings, wenn der Kunde mit seinem Problem zu einem Partneranwalt der Arag geht, also auf das Recht auf freie Anwaltswahl verzichtet.

Eine Police zum üppigen Preis
Der Preis von „Verkehrsrechtsschutz Sofort“ ist üppig, meldet die Stiftung Warentest (www.test.de). Er hängt von den versicherten Personen ab und der Zahl der versicherten Fahrzeuge. Eine Familie mit einem Auto etwa zahlt pro Jahr 229 Euro, bei jährlicher Zahlweise. Für Familien, die Monatsbeiträge zahlen, sind pro Jahr insgesamt 245 Euro fällig.

Da die Police erst zum Ende des dritten Versicherungsjahres gekündigt werden kann, zahlt eine Familie für die drei Jahre insgesamt also 687 Euro, bei monatlicher Zahlweise insgesamt 735 Euro, rechnet die Stiftung Warentest vor.

Arag behält sich die Ablehnung von Fällen vor
Für viele Unfallopfer könnte ein nachträglicher Rechtsschutz trotzdem sehr hilfreich sein. Denn gerade nach heftigen Unfällen mit Personenschäden müssen die Geschädigten oft mit der Versicherung des Unfallverursachers zum Teil über Jahre und mehrere Gerichts­instanzen ums Geld streiten. Da geht so manchem vorher finanziell die Puste aus. Die neue Arag-Police könnte für diese Personengruppe genau richtig sein. Es gibt nur eine Hürde: die Risiko­prüfung der Arag.

Während bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ein Versicherer Kunden nicht ablehnen darf, ist das bei der Rechts­schutz­versicherung sehr wohl möglich. Die Versicherungs­experten der Stiftung Warentest haben sich den Online-Antrag der Arag angeschaut: Dort muss der Kunde allgemeine Angaben zum Unfall­hergang machen und seine Telefon­nummer angeben. „Diese Angaben benötigen wir im Rahmen der Risiko­prüfung“ heißt es am Ende.

Die Arag wird sich, nach eigenen Angaben, die Fälle näher anschauen, bevor sie nach­träglichen Rechts­schutz gewährt. Teure Fälle mit einem hohen Kostenrisiko könnten so möglicher­weise ausgesiebt werden. test.de hat bei der Arag nachgefragt und wollte wissen, nach welchen Kriterien Antrag­steller akzeptiert oder abge­lehnt werden? Leider haben wir keine Antwort erhalten.

Diese Fälle sind nicht vom klassischen Rechts­schutz erfasst

Von den recht­lichen Problemen, die auf einen Versicherungs­nehmer nach Abschluss der Versicherung zukommen können, ist nicht alles versichert. Der herkömmliche Verkehrsrechtsschutz in der „Sofort“-Police der Arag beinhaltet zum Beispiel folgende wichtige Ausschlüsse:

  • Park- und Halteverstöße sind nicht versichert, solange es dafür keine Punkte in Flens­burg gibt.
  • Widerrufsfälle. Ebenso sind Auto­finanzierungs­fälle nicht versichert, sofern der Kredit­vertrag vor der Rechts­schutz­versicherung abge­schlossen worden ist. Das betrifft jene Fälle, in denen ein Fehler in der Widerrufs­belehrung der Bank dem Käufer noch Jahre später die Rück­abwick­lung eines bank­finanzierten Auto­kaufs möglich.
  • Für Verkehrsrechtliche Vergehen aus dem Strafgesetz­buch wie „Alkohol am Steuer“ oder Unfall­flucht hat ein Versicherungs­nehmer zwar grund­sätzlich Rechts­schutz. Dieser entfällt aber nach­träglich, wenn ein Gericht rechts­kräftig eine Tat mit Vorsatz fest­stellt. Das heißt: Der Versicherungs­nehmer muss das bis dahin von der Rechts­schutz­versicherung gezahlte Geld für Anwalt und Verfahren erstatten. Allein der Straf­verteidiger in einem solchen Verfahren kostet in der Regel ungefähr 1.000 Euro.
  • Freiberufler und sonstige Selbstständige. Selbstständige können mit dem “Verkehrs­rechts­schutz Sofort“ zwar ihre privaten verkehrs­recht­lichen Probleme abdecken. Sobald das Rechts­problem aber im Zusammen­hang mit einer selbst­ständigen Tätig­keit entstanden ist, besteht kein Versicherungs­schutz.

Nichts für Stan­dard­fälle – aber ein Strohhalm für Unfall­opfer
Für alle, die herkömm­lichen Rechts­schutz suchen, gilt: Der besondere Arag-Schutz ist teuer. Wie der Vergleich von Verkehrsrechtsschutzversicherungen zeigt, ist eine Police bei der Konkurrenz für deutlich weniger Geld zu haben.

Unfall­opfer mit gravierenden Verletzungen
Vor allem Opfer, die bei einem Auto­unfall gravierende Körperschäden erlitten haben, aber zum Zeit­punkt des Unfalls ohne Rechts­schutz­versicherung waren, können den rück­wirkenden Rechts­schutz der Arag sehr gut gebrauchen. Wir haben allerdings Zweifel, ob die Arag solche Fälle nimmt. Die Zahlungs­bereitschaft des Versicherers hat in der Vergangenheit bei vielen zu erheblichem Ärger geführt.

Es könnte durch­aus sein, dass sich die Arag beim nach­träglichen Rechts­schutz über­wiegend die Rosinen heraus­pickt – also diejenigen Fälle, die sicher gewonnen und dann vom Prozess­gegner bezahlt werden. Diese Befürchtungen sollten aber kein Unfall­opfer daran hindern, einen Antrag auf nach­träglichen Rechts­schutz zu stellen. Der Versuch kostet nichts.

Die Arag-Police wegen eines einfach gelagerten Verkehrs­unfalls, also etwa wegen eines Auffahr­unfalls mit Blech­schaden, nach­träglich abzu­schließen, ist nach Ansicht der Stiftung Warentest über­flüssig. Ein Unfall­opfer darf sich in solchen Fällen nach der Recht­sprechung sowieso einen Anwalt nehmen, den die Gegen­seite zu bezahlen hat. Alternativ können Geschädigte auch Dienst­leister wie „Unfall­helden“ in Anspruch nehmen, die Betroffenen kostenfrei Hilfe anbieten. Eine Einschätzung des Dienstes bietet der Schnelltest der Stiftung Warentest nicht. (-ver / www.bocquel-news.de)

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