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Policen-Check: Überspannungsschäden?

19. Juni 2017 - Die Sommerzeit bringt nicht nur schönes Wetter und viel Sonne mit sich - sondern ebenfalls auch starke Gewitter. Blitzschläge sind in der Regel durch die Hausratversicherung abgedeckt, anders sieht es mit Überspannungsschäden bei Altverträgen aus. uniVersa-Experten raten jetzt zum Policen-Check.

Für die rund 340.000 Blitz- und Überspannungsschäden im Jahr 2015 mussten die deutschen Sachversicherer fast 220 Millionen Euro an Schadenleistungen aufbringen. Wenig bekannt ist, wie teuer ein einziger Blitzeinschlag in die Leitung am Haus werden kann, obwohl man von außen so gut wie gar nichts sieht. Vorsicht: Häufig ziehen Gewitter mit Blitz und Donner in den Sommermonaten auf und richten unter anderem auch Überspannungsschäden an Gebäuden an. Doch nicht jeder dieser Schäden ist automatisch versichert. Zudem gilt es im Schadensfall Einiges zu beachten.

Überspannung nicht immer versichert
Der direkte Blitzeinschlag ins eigene Grundstück ist über die Wohngebäude-, Feuer- und Hausrat-versicherung gedeckt. Weit häufiger verbreitet sind allerdings Überspannungsschäden an Elektrogeräten, die erst nach dem Gewitter bemerkt werden. „Dort kommt es auf den Vertrag an“, sagt Schadenexperte Frank Eiles von den uniVersa Versicherungen (www.universa.de). Besonders in Altverträgen der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung fehlt häufig der Zusatz für Überspannungsschäden häufig ganz oder sie nur in begrenztem Umfang mitversichert. In den meisten neueren Verträgen sieht es besser aus. Dort können Überspannungsschäden je nach Anbieter und Tarifvariante bis zur Versicherungssumme versichert werden.

Policen-Check und Tipps im Schadensfall
Verbraucher sollten deshalb einen Blick in ihre Versicherungsunterlagen werfen und prüfen, ob und in welcher Höhe Schäden bei Überspannung mitversichert sind. Nach einem Gewitter empfiehlt Schadenexperte Frank Eiles vor allem empfindliche Geräte, wie Heizungsanlagen, Fernseher, Computer und Router zu prüfen, ob sie weiter einwandfrei funktionieren. Besser noch, man trennt die Geräte, sobald ein Gewitter aufzieht.

Kommt es dann trotzdem zu Schaden, sollte er möglichst unverzüglich gemeldet werden. Wichtig sei auch, dass defekte Geräte nicht entsorgt, sondern bis zum Abschluss der Schadenregulierung aufbewahrt werden. Beim Policen-Check empfiehlt es sich zudem zu prüfen, ob die Versicherungssumme noch dem Versicherungswert entspricht und ob schwere Unwetterfälle wie Starkregen, Überschwemmung, Rückstau und Erdrutsch über eine spezielle Elementarschadendeckung in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung mitversichert sind. (-ver / www.bocquel-news.de)

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