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Pflegereform: dieser Tarif passt sich automatisch an

8. Dezember 2016 - Die Pflegereform ändert einiges, aber der Service der Württembergische Krankenversicherung bleibt. Zum Inkrafttreten des Pflegestärkungs-Gesetzes II am 1. Januar 2017 garantiert der Versicherer die Anpassung seines Pflegetagegeld-Tarifs an die gesetzlichen Vorgaben ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Das Pflegestärkungs-Gesetz II ist die bisher größte Reform der Pflegeversicherung und definiert den Begriff der Pflegebedürftigkeit neu. Neben körperlichen Einschränkungen werden nun auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen der Menschen berücksichtigt - und das in fünf Graden statt bisher drei Stufen.

Die rund 2,7 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden mit Wirksamwerden der Reform automatisch in die fünf neuen Pflegegrade übergeleitet und müssen keinen neuen Antrag auf Begutachtung stellen. Alle, die bereits Leistungen von der Pflegeversicherung beziehen, erhalten diese auch weiterhin in gleichem Umfang. Im ambulanten und stationären Bereich erhöhen sich die Leistungen teilweise deutlich (siehe Artikel in den bocquel-news Pflegeversicherungsreform geht in die nächste Runde).

Die Versorgungslücke bleibt
Mit der Reform werden zwar die gesetzlichen Leistungen verbessert, doch auch sie deckt nicht alle Leistungen ab. Eine private Vorsorge bleibt deshalb sinnvoll, denn wenn der Pflegefall eintritt, sind Einkommen und Vermögen in der Regel schneller aufgebraucht als gedacht. Häufig ist sogar das Wohneigentum in Gefahr. Darüber hinaus können der Ehepartner und unterhaltspflichtige Kinder zur Zahlung herangezogen werden.

Die Württembergische Krankenversicherung AG (www.wuerttembergische.de) garantiert eine Anpassung ihrer Pflegetagegeld-Tarife an die gesetzlichen Vorgaben ohne eine erneute Gesundheitsprüfung ihrer Versicherten. Das bedeutet: Auch wer sich bis Ende 2016 noch für eine private Pflegevorsorge entscheidet, ist vor den finanziellen Folgen eines Pflegefalls umfassend geschützt. Die Pflegetagegeld-Versicherung „PremiumPlus“ leistet bereits ab Pflegegrad 1. Wie die Württembergische mitteilt, liegt der Erstattungssatz ab Pflegegrad 2, vorher Pflegestufe I, bei der vollstationären Pflege weiter bei 100 Prozent.

Service auch im Ausland
Außerdem gibt es nach Eintritt des Pflegefalls bereits ab Pflegegrad 2 eine Einmalzahlung in Höhe des dreißigfachen Tagessatzes, die dann beispielsweise dafür verwendet werden kann, die Wohnung des Pflegebedürftigen baulich an die neue Situation anzupassen. Über 70 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause betreut, wo Anpassungen der Räume den Alltag der Pflegebedürftigen und der Pflegenden häufig deutlich erleichtern.

Eine Beitragsbefreiung erfolgt bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2. Auch Kunden, die ihren Lebensabend im Ausland verbringen, können auf den weltweiten Schutz des Tarifs zählen. Sie müssen im Pflegefall nicht zum Gutachter reisen, sondern der Gutachter kommt zu den Versicherten und nimmt die Einstufung vor Ort vor.

Darüber hinaus bietet die Württembergische mit dem PremiumPlus zusätzliche Serviceleistungen wie die Pflegeplatzvermittlung und die Wohnraumberatung über Kooperationspartner an. So ist der Versicherer bei der Suche nach einem geeigneten Pflegeplatz behilflich und unterstützt im Fall einer häuslichen Pflege mit spezialisierten Wohnberatern, die wissen, welche räumlichen Anpassungen sinnvoll und notwendig sind. (ml / www.bocquel-news.de)

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