logo
logo

Konzepte und Kriterien

Pflege in Deutschland bleibt weiterhin ein „Pflegefall“

15. Januar 2018 - - Auch nach der Pflegereform deckt die gesetzliche Pflegeversicherung weiterhin nur einen Teil der Pflegekosten ab. Betroffene haben kein Konzept und müssen für die restlichen Kosten selber aufkommen. Um im Ernstfall nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, empfiehlt es sich eine private Pflegeversicherung.

Knapp drei Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Und es ist davon auszugehen, dass sich die Zahl in den kommenden 15 Jahren noch weiter erhöhen wird. Laut Bundesministerium für Gesundheit liegt die Wahrscheinlichkeit, bis dahin pflegebedürftig zu werden bei den 60- bis Unter-80-Jährigen bei 5,2 Prozent, bei den Über-80-Jährigen sogar bei 31,7 Prozent.

Zu Beginn des Jahres 2017 trat das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) in Kraft und mit ihm eine Reihe von Änderungen. Der Begriff „pflegebedürftig“ bezieht sich jetzt auf alle körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen – auch auf Demenz. Durch die neue Definition der Pflegebedürftigkeit steigt die Zahl der Versicherten, die erstmals Anspruch auf Pflegeleistung haben, deutlich an.

So erhielten laut dem Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) zwischen Januar und September 2017 knapp 586.000 Versicherte erstmalig Leistungen. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entspricht dies circa 220.000 zusätzlich anerkannten Leistungsempfängern. Ohne das PSG II hätten sie keine Leistungen erhalten.

Das PSG II führte zudem ein neues Begutachtungsverfahren ein. Aus den bisherigen drei Pflegestufen sind fünf Pflegegrade geworden. Der Hilfsbedarf eines Pflegebedürftigen wird nicht mehr in Minuten gemessen, sondern daran, wie selbstständig er ohne fremde Hilfe sein Leben führen kann. Dafür werden sechs Bereiche begutachtet:

  • Mobilität
  • geistige und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

Was ist neu?
Neu ist, dass Menschen, die kaum Pflege brauchen und nur unter einer geringen Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit leiden, Pflegegrad 1 erhalten. Sie haben jetzt Anspruch auf Pflege- und Betreuungsleistungen, die vor allem darauf abzielen, den Verbleib in der häuslichen Umgebung sicherzustellen. Darunter fallen beispielsweise Pflegeberatung, Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, Pflegekurse für Angehörige sowie ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich.

Wer zu Hause nicht oder nicht mehr ausreichend betreut werden kann, dem bleibt der Umzug in ein Pflegeheim. Die Pflegeversicherung unterstützt Pflegebedürftige (ab Pflegegrad 2) mit Kassenzuschüssen für die vollstationäre Pflege in Pflegeheimen. Zusätzlich müssen Bewohner eines Pflegeheims einen gewissen Anteil für die Pflege selbst zahlen. Seit Anfang 2017 ist dieser Eigenanteil für alle Bewohner einer Einrichtung gleich hoch. Erhöht sich der Hilfsbedarf und damit der Pflegegrad, bleibt der Eigenanteil unverändert. Diese Regelung gilt für alle Antragsteller ab diesem Jahr.

Eigenanteil variiert von Bundesland zu Bundesland
Der Eigenanteil, den Pflegebedürftige für die Pflegekosten in einem Pflegeheim monatlich zahlen müssen, variiert jedoch von Bundesland zu Bundesland stark. Während er im Saarland mit durchschnittlich 869 Euro am höchsten ausfällt, liegt der Mittelwert in Thüringen nur bei 225 Euro. In den übrigen Bundesländern beträgt der Eigenanteil an den Pflegekosten im Durchschnitt 532 Euro.

Zum Eigenanteil für die Pflegekosten kommen noch weitere, nicht unerhebliche Kosten etwa für Unterbringung und Verpflegung im Pflegeheim hinzu, die komplett selbst gezahlt werden müssen.

Privat vorsorgen
Für einen großen Teil der Bevölkerung ist professionelle Pflege nur schwer bezahlbar und so kann Pflegebedürftigkeit schnell den Wohlstand der Betroffenen bedrohen. Denn ihr Vermögen wird für die Bezahlung der Pflegekosten herangezogen, notfalls auch das der Kinder. Im Durchschnitt müssen Pflegebedürftige oder ihre Verwandten für die Unterbringung in einem Pflegeheim monatlich fast 1.700 Euro selbst zahlen, so eine aktuelle Auswertung des Verbandes privater Krankenversicherungen. Da die gesetzliche Pflegeversicherung gewissermaßen nur einen Teilkaskoschutz bietet und im Pflegefall nur einen Teil der Kosten übernimmt, besteht Handlungsbedarf. Die gesetzliche Grundabsicherung reicht meist nicht aus. Um für einen etwaigen Pflegefall gewappnet zu sein, empfiehlt sich eine private Pflegerentenversicherung.

PflegeRente der Ideal Leben für Kunden zwischen 18 und 75 Jahren
Zu den Marktführern bei der Pflegevorsorge zählt die Ideal Lebensversicherung (www.ideal.de). Ihre PflegeRente, für Kunden zwischen 18 und 75 Jahren, kann gemäß den finanziellen Möglichkeiten flexibel gestaltet werden (monatlicher oder laufender Betrag). Die Leistungen können zwischen 250 und 4.000 Euro pro Monat liegen. Kunden profitieren zudem von einer attraktiven Überschussbeteiligung und – optional – von einer Geld-zurück-Garantie an die Hinterbliebenen im Todesfall. (-ver / www.bocquel-news.de)

zurück

Achtung Copyright: Die Inhalte von bocquel-news.de sind nach dem Urheberrecht für journalistische Texte geschützt. Die Artikel sind ausschließlich zur persönlichen Lektüre und Information bestimmt. Abdrucke und Weiterverwendung - beispielsweise zum kommerziellen Gebrauch auf einer anderen Homepage / Website oder Druckstücken - sind nur nach persönlicher Rücksprache mit der Redaktion (info@bocquel-news.de) gestattet.