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Pandemie-Sicherung: BDVM und GVNW laufen Sturm

18. August 2020 - „Wir halten die Schaffung einer Pandemie-Absicherung für notwendig!“ Der Gesamtverband der versicherungs-nehmenden Wirtschaft (GVNW) und der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler (BDVM) legen dazu ein gemeinsames Konzeptpapier vor und fordern, dass der Staat den künftigen Pandemie-Schutz unterstützt.

Versicherungsmakler-Verbände und die Wirtschaft fordern einen Pandemie-Schutz für alle Unternehmen. Er sollte staatlich gefördert werden, damit die Prämien bezahlbar bleiben. Der BDVM Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler (www.bdvm.de) und der GVNW Gesamtverband der versicherungsnehmenden Wirtschaft (www.gvnw.de) fordern eine Pandemie-Absicherung, die gemeinsam von der Versicherungswirtschaft und vom Staat (Public-Private Partnership) auch finanziell getragen werden soll.

Die Makler-Verbände denken dabei an die Entwicklung einer völlig neuen Versicherungslösung. Das zu konzipierende Produkt soll demnach „allen Arten und Größen von Unternehmen sowie Selbstständigen“ zur Verfügung stehen. „Das Instrument der Betriebsschließungs-Versicherung taugt hierfür im Übrigen nur in eingeschränktem Maß“, heißt es.

Die Entwicklung des Covid-19-Virus in der Bundesrepublik Deutschland habe gezeigt, dass in einer globalisierten und vernetzten Welt von Viren ausgelöste Pandemien jederzeit auch hier einen schweren Schaden für die Wirtschaft herbeiführen können. „Um für diese Herausforderung gewappnet zu sein und den wirtschaftlich Betroffenen eine eigenständige und selbst-verantwortliche Schutzmöglichkeit bereitzustellen und hierdurch zu verhindern, dass die deutsche Wirtschaft in einer solchen Situation alleine von staatlichen Zuwendungen abhängig ist, halten wir die Schaffung einer Pandemie-Absicherung für notwendig“, machen BDVM und GVNW deutlich.

In ihrem gemeinsamen Konzeptpapier nennen sie Eckpfeiler, wie ihrer Meinung nach eine solche Pandemie-Absicherung aussehen sollte:

  • Eine Pandemie-Absicherung ist nötig, weil eine umfassende und dauerhafte Absicherung aller aus einer Pandemie folgenden wirtschaftlichen Schäden die Leistungsfähigkeit der Versicherungswirtschaft deutlich überschreitet.
  • Die Absicherung muss allen Arten und Größen von Unternehmen sowie Selbständigen zur Verfügung stehen und sollte sich nicht nur auf KMU – wie immer dieser Begriff zu definieren ist - beschränken.
  • Die Pandemie-Absicherung sollte eine freiwillige Lösung sein und keinem Abschlusszwang unterliegen.

Die bewährten Mechanismen der Versicherungswirtschaft und ihre Fähigkeit entsprechende Beiträge zu kalkulieren und im Schadenfall die Absicherung auch schnell zur Verfügung zu stellen, machen eine solche „Pandemie-Vorsorge“ im Wege einer Versicherungslösung sinnvoll. Die Extremus-Versicherungs-AG (www.extremus.de) zur Absicherung von Terrorangriffen könnte hier als ein Beispiel dienen. Es sollte überlegt werden, Extremus entsprechend auf die Pandemie-Absicherung zu erweitern. Aber auch die Möglichkeit der Schaffung einer eigenständigen Lösung sollte diskutiert werden.

„Da der Staat durch im Vorhinein finanzierte Pandemie-Absicherung im Pandemiefalle entlastet wird, sollte sich im Rahmen einer sogenannten „Public-Private Partnership“ der Staat auch bei der Finanzierung einer solchen Pandemie-Abdeckung angemessen beteiligen. Hierdurch könnten die Risikoprämien auch in einem für die Betroffenen vertretbaren finanziellen Rahmen gehalten werden“, betonen BDVM und GVNW.

Die Vorschlagsliste für die Entwicklung einer eigenständigen Pandemie-Absicherung geht noch weiter. In dem Konzeptionspapier heißt es weiter:

  • Diese Versicherungslösung sollte nicht dazu dienen, dass unterhalb einer Mindestschwelle stattfindende wirtschaftliche Beeinträchtigungen abgedeckt werden.

Es sei deswegen mit Bedacht ein einfacher und klarer „Schwellenwert“ wirtschaftlicher Beeinträchtigung und eine damit einhergehende Gefahr für die dauerhafte Fortführung der Tätigkeit der Betroffenen zu definieren, der schnell und unkompliziert die Versicherungsleistungen auslöst. Die Versicherungslösung könnte und sollte über ein Grundangebot hinaus auch noch weitere Stufen einer versicherungsmäßigen Grundabdeckung enthalten.

  • Um insbesondere den Interessen großer gewerblicher und industrieller Unternehmen gerecht zu werden, bedarf es über den Grundbaustein der Versicherungslösung hinaus weitergehender Absicherungsinstrumente.

Ob hierfür eine Lösung über eine Versicherung oder über den Kapitalmarkt sachgerecht ist und wie der Staat hieran zu beteiligen ist, bleibt eine weitere Frage. Die sollte demnach auch von der genauen Ausgestaltung der Grundabdeckung abhängig gemacht werden.

Pandemie-Absicherung auf europäischer Ebene harmonisieren
„Die Schaffung einer Pandemie-Absicherung in Deutschland geschieht nicht im luftleeren Raum“, erklären BDVM und GVNW. Gerade die Verflechtung der deutschen Wirtschaft mit den europäischen Nachbarn in der EU erfordere einen Blick über den Tellerrand. Bei Schaffung einer Pandemie-Absicherung sollte versucht werden, auf europäischer Ebene eine Harmonisierung der Sicherungsinstrumente für den Grundbaustein zu erreichen.

Insbesondere bei der Ausbaustufe würde es sich anbieten, in einem nächsten Schritt eine europäische Lösung anzustreben. „Sieht man sich zum Beispiel die Problematik internationaler Lieferketten an, kann es nicht ausreichen, sich nur auf Deutschland zu beschränken. Die deutsche Lösung könnte allerdings ein Referenzmodell für die EU-Staaten sein“, fassen Dr. Hans-Georg Jenssen, geschäftsführender BDVM-Vorstand, und Jörg F. Henne, GVNW-Geschäftsführer zusammen. „Wir, das heißt der GVNW und der BDVM, sind bereit, uns bei einer Diskussion über die Schaffung einer Pandemie-Absicherung konstruktiv einzubringen.“ (-el / www.bocquel-news.de)

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